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   BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05   

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BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05 (https://dejure.org/2005,4551)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 StR 227/05 (https://dejure.org/2005,4551)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05 (https://dejure.org/2005,4551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 30 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes (Glaubhaftigkeitsanalyse; allgemeine Glaubwürdigkeit); Straftat im Sinne des § 30 StGB; Wertungswidersprüche bei gekreuzten Mordmerkmalen (mögliche Sperrwirkung einer Mindeststrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bejahung der für den Angeklagten ungünstigeren Möglichkeit bei mehreren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Tathergangs im Falle keiner besonders naheliegenden Möglichkeit und Nichtvorliegen eines Ausschlusses; Abstellen auf den Anstifter hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 30 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211; ; StGB § 212; ; StPO § 354 Abs. 1a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 26 § 28 Abs. 1 § 211 Abs. 2
    Habgier bei Mord gegen Belohnung; Anstiftung zum Mord bei fehlendem Mordmerkmal beim Anstifter; Strafrahmenuntergrenze bei versuchter Anstiftung zum Mord und fehlendem Mordmerkmal beim Anstifter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 34
  • StV 2008, 233
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Es gilt hier dasselbe wie bei einem Gehilfen, bei dem ein beim Täter vorliegendes persönliches Mordmerkmal fehlt (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 299; Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04; w. N. b. Jähnke aaO).

    Ungeachtet dessen sieht der Senat in der aufgezeigten Differenz bei der Mindeststrafe einen Wertungswiderspruch (ebenso BGH, Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04 bei einem der aufgezeigten "Gehilfenfälle"), der vorliegend besonders hervortritt, weil der Anstifter durch das Angebot einer Belohnung erst die Habgier des Anzustiftenden wecken und sie so zur Tatbegehung instrumentalisieren wollte.

    Dies hat der Bundesgerichtshof auch schon früher erwogen (Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04; in vergleichbarem Sinne Arzt/Weber, Strafrecht BT, 2000, § 2 Rdn. 41 ; aus systematischen Gründen demgegenüber ablehnend Küper JZ 1991, 910, 914; generell zur Frage der Sperrwirkung vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. vor § 52 Rdn. 23 m. w. N.).

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Die Strafkammer prüft, ob aus Erkenntnissen zu vergleichbarem Verhalten des Zeugen Rückschlüsse auf die Richtigkeit seiner hier im Raum stehenden Aussagen gezogen werden können (sog. allgemeine Glaubhaftigkeit, vgl. hierzu BGH NJW 2005, 1519, 1521 m. w. N.).

    Bei der Einschätzung der Glaubhaftigkeit einer Aussage auch auf Grund einer generellen Persönlichkeitsbeurteilung (zur Problematik vgl. BGH StV 1994, 64; NJW 2005, 1519, 1521; Boetticher in NJW-Sonderheft für G. Schäfer 2002, 8, 12 jew. m. w. N.) ist es erforderlich, möglicherweise gegenläufige Gesichtspunkte erkennbar zu erörtern.

  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Aus demselben Grund bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob die verhängte Strafe i. S. d. § 354 Abs. 1a StPO (zu dessen Anwendbarkeit bei Mängeln auch im Schuldspruch vgl. BGH wistra 2005, 232) angemessen wäre.
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Der Senat bemerkt jedoch, daß für das Tatgericht umso eher Anlaß besteht, trotz der erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu benutzen, je weniger gesichert das Beweisergebnis erscheint, je gewichtiger die Unsicherheitsfaktoren sind und je mehr Widersprüche bei der Beweiserhebung zutage getreten sind (vgl. BGH StV 1996, 249 f. m. w. N.).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Dies beruht darauf, daß der Strafrahmen des § 211 StGB hier zweimal gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern wäre, nicht nur im Hinblick auf § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB, sondern auch im Hinblick auf § 28 Abs. 1 StGB, weil das täterbezogene Mordmerkmal der Habgier beim Angeklagten selbst nicht vorläge (vgl. BGH NStZ 1989, 19; w. N. b. Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62 Fußn. 241).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung einer (hier: geplanten) Tat ist nicht auf den Anstifter (hier: denjenigen, der eine Anstiftung im Wege der Kettenanstiftung versucht) abzustellen; es kommt vielmehr darauf an, ob die Tat des (hier: noch zu findenden) Täters Mord wäre und ob dem Anstifter die hierfür maßgeblichen Umstände bewußt sind (vgl. BGH NJW 2005, 996 f., BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmen 1 jew. m. w. N.).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Wer einen anderen gegen Belohnung tötet, handelt regelmäßig habgierig i. S. d. § 211 StGB (BGH NJW 1993, 1664, 1665; Schneider in Münch-Komm § 211 Rdn. 62 m. w. N. in Fußn. 170).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86

    Strafrahmenverschiebung zwischen Mord und Totschlag - Milderung der Strafe

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung einer (hier: geplanten) Tat ist nicht auf den Anstifter (hier: denjenigen, der eine Anstiftung im Wege der Kettenanstiftung versucht) abzustellen; es kommt vielmehr darauf an, ob die Tat des (hier: noch zu findenden) Täters Mord wäre und ob dem Anstifter die hierfür maßgeblichen Umstände bewußt sind (vgl. BGH NJW 2005, 996 f., BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmen 1 jew. m. w. N.).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81

    Fehlen von täterbezogenen, strafbegründenden Mordmerkmalen beim Gehilfen -

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Es gilt hier dasselbe wie bei einem Gehilfen, bei dem ein beim Täter vorliegendes persönliches Mordmerkmal fehlt (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 299; Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04; w. N. b. Jähnke aaO).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04

    Absehen von der Aufhebung eines Strafausspruches gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO;

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
    Allerdings kann innerhalb des anzuwendenden Strafrahmens bei einem Teilnehmer, bei dem ein beim Täter vorliegendes Merkmal i. S. d. § 28 Abs. 1 StGB fehlt, das im Hinblick auf dieses Merkmal gesteigerte Unrecht der Tat strafschärfend berücksichtigt werden (BGH wistra 2005, 177 m. w. N.).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    c) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Mord und Totschlag werden gewichtige Argumente entgegengehalten: Sie führe zu schwer überbrückbaren Wertungswidersprüchen und unausgewogenen Ergebnissen, widerspreche der sonst üblichen Systematik und sei unnötig kompliziert (vgl. zuletzt nur Puppe, JZ 2005, 902 ff.; Jäger JR 2005, 477, 479 f.; ausführlich etwa Küper JZ 1991, 761 ff., 862 ff. und 910 ff.; Schneider in MünchKomm Vor §§ 211 ff. Rdn. 138 ff.; je m.w.N.; vgl. aus der Rechtsprechung nur: BGHSt 6, 329 und 36, 231 (Mittäterschaft); BGHSt 23, 39 (gekreuzte Mordmerkmale); BGH NStZ 2006, 34, und BGH, Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05 (Sperrwirkung der Strafrahmenuntergrenze für Beihilfe zum Totschlag)).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Einer dahingehenden Verschärfung des Schuldspruchs steht, auch wenn das Landgericht in dem Fall des PKW Mercedes nicht vom Qualifikationstatbestand der Entgeltlichkeit ausgegangen ist, das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht entgegen (st. Rspr.; BGHSt 14, 5, 7; BGH NStZ 2006, 34, 35; StV 2008, 233, 234 sowie die Nachweise bei Kuckein in KK 6. Aufl. § 358 Rdn. 18).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Die Frage, ob in derartigen Fällen der Beteiligung am Mord zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen die für eine Beteiligung am Totschlag zu verhängende Mindeststrafe eine "Sperrwirkung" entfaltet, diese also nicht unterschritten werden kann, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (dazu neigend BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05 m. N.).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35) bedarf es der Annahme einer Sperrwirkung nicht (siehe aber zur "Sperrwirkung' des § 177 Abs. 6 StGB BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18, Rn. 7, vom 12. Januar 2011 - 5 StR 403/10, NStZ-RR 2011, 141, 142; vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419; Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 512/14, StV 2015, 637).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 283/14

    Begründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen gegen die

    Hinsichtlich des für den Anstifter anzuwendenden Strafrahmen ist allerdings zu beachten, dass bei einem solchen Versuch der Beteiligung die in § 211 Abs. 1 StGB bestimmte Strafe nicht nur gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB, sondern weiter im Hinblick auf § 28 Abs. 1 StGB und mithin zweifach gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35 sowie Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05, NStZ 2006, 288, 290).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO schließt die dadurch gegebenenfalls eintretende Verschärfung des Schuldspruchs in einem dieser Fälle nicht aus (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35).
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Stehen mehrere Möglichkeiten im Raum, von denen keine zwingend ausgeschlossen ist, ist das Tatgericht nicht gehindert, der Einlassung des Angeklagten nicht zu folgen und die für ihn ungünstigere Möglichkeit zu bejahen; es muss jedoch erkennbar erwägen, dass diese Möglichkeit auch nicht wesentlich näher liegend erscheint als die als fern liegend verworfene Möglichkeit, die für den Angeklagten günstiger gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2005, 161 und StraFo 2005, 466).
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