Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6174
BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06 (https://dejure.org/2006,6174)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2006 - 1 StR 7/06 (https://dejure.org/2006,6174)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (https://dejure.org/2006,6174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 3 StGB aF; § 46a Nr. 2 StGB; § 78 StGB; § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf); Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess); Ruhen der Verjährung (keine Anwendung bei bereits verjährten Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Verjährung der Straftat; Besondere Verjährungsregeln bei Sexualdelikten im Familienverband; Berücksichtigung von strafmildernden Umständen

  • Judicialis

    StGB § 12 Abs. 3; ; StGB § ... 46a; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 46a Nr. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78b; ; StGB § 78b Abs. 1 Nr. 1 nF; ; StGB § 174; ; StGB § 176; ; StGB § 176 Abs. 3 aF; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1, Abs. 3
    Strafzumessung bei langem Abstand zwischen Tat und Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 393
  • NStZ-RR 2006, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
    Anderes gilt, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Verjährung eingetreten war (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05; BGH NStZ 2005, 89, 90).
  • BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung);

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
    Anderes gilt, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Verjährung eingetreten war (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05; BGH NStZ 2005, 89, 90).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
    Dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht eine gleich hohe Bedeutung wie in anderen Fällen zu (wie etwa in den von der Revision genannten Entscheidungen BGHSt 40, 48, 58 und BGH, Beschluss vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01, bei denen es nicht um Sexualdelikte z. N. von Kindern, sondern um Totschlag und schwere räuberische Erpressung ging).
  • BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01

    Minder schwere Fälle der schweren räuberischen Erpressung (Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
    Dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht eine gleich hohe Bedeutung wie in anderen Fällen zu (wie etwa in den von der Revision genannten Entscheidungen BGHSt 40, 48, 58 und BGH, Beschluss vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01, bei denen es nicht um Sexualdelikte z. N. von Kindern, sondern um Totschlag und schwere räuberische Erpressung ging).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
    Der danach gebotenen Änderung des Schuldspruchs steht der Umstand, dass die Revision auf den Strafausspruch beschränkt ist, nicht entgegen (vgl. BGHSt 11, 393, 394; BGH bei Spiegel DAR 1978, 146, 160 ).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
    Deshalb hat der Gesetzgeber auch die besondere Verjährungsregelung in § 78b StGB getroffen (vgl. BGH NJW 2000, 748, 749; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 437).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Anlass hierzu gibt ihm die unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393) vorgenommene Wertung des Landgerichts, zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, dass die Taten inzwischen sehr lange zurück lägen; jedoch könne dieser Umstand vorliegend nicht in gleicher Weise Berücksichtigung finden wie bei anderen Straftaten, da der sexuelle Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erfolgt und die späte Anzeige der Tat hierdurch mitbedingt gewesen sei, so dass die gesetzgeberische Wertung des § 78b StGB tangiert werde.
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    "Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten.' Hieran sieht er sich jedoch durch entgegenstehende Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06) gehindert.

    a) Die entsprechende Anknüpfung an die Verjährungsvorschriften entspricht der bisherigen Rechtsprechung auch jenseits der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 und des anfragenden Senats vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 zur Frage, wie sich der Zeitablauf bei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern auswirkt.

  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 342/15

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Anlass hierzu sowie zu dem Anfrageverfahren gibt die unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393) vorgenommene Wertung des Landgerichts, zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, dass die Taten inzwischen sehr lange zurück lägen; jedoch könne dieser Umstand vorliegend nicht in gleicher Weise Berücksichtigung finden wie bei anderen Straftaten, da der sexuelle Kindesmissbrauch im familiären Umfeld geschehen und die späte Anzeige der Tat hierdurch mitbedingt gewesen sei, so dass die gesetzgeberische Wertung des § 78b StGB tangiert werde.
  • BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15

    Strafzumessung (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Verurteilung bei sexuellem

    Hierzu hat es sich auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393).
  • BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 67/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Allerdings komme "dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil' bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht die gleich hohe Bedeutung zu wie in anderen Fällen (vgl. BGH NStZ 2006, 393).

    Dies entspricht der Auffassung des 3. Strafsenats, der deshalb durch Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 342/15 (NStZ 2016, 227 f.) bei dem ersten Strafsenat angefragt hat, ob dieser an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhält, wie sie im Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (NStZ 2006, 393) erläutert wurde.

  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands

    Anlass hierzu gibt die unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393) vorgenommene Wertung des Landgerichts, zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, dass die Taten inzwischen sehr lange zurück lägen; jedoch könne dieser Umstand vorliegend nicht in gleicher Weise Berücksichtigung finden wie bei anderen Straftaten, da der sexuelle Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erfolgt und die späte Anzeige der Tat hierdurch mitbedingt gewesen sei, so dass die gesetzgeberische Wertung des § 78b StGB tangiert werde.
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: Berücksichtigung eines längeren

    Allerdings komme "dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil' bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht die gleich hohe Bedeutung zu wie in anderen Fällen (vgl. BGH NStZ 2006, 393).

    Dies entspricht der Auffassung des 3. Strafsenats, der deshalb durch Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 342/15 (NStZ 2016, 227 f.) bei dem ersten Strafsenat angefragt hat, ob dieser an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhält, wie sie im Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (NStZ 2006, 393) erläutert wurde.

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Deshalb hat der Gesetzgeber auch die besondere Verjährungsregelung in § 78b StGB getroffen (vgl. BGH NStZ 2006, 393; 2006, 587, 588; NJW 2000, 748, 749; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437).
  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Dabei würdigt der Senat auch den - von der Kammer nicht ausdrücklich erwogenen - Umstand, dass bei Sexualstraftaten zum Nachteil junger Opfer der bloße Zeitablauf seit der Tat als begünstigender Strafzumessungsumstand weniger Gewicht hat (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437).
  • BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem

    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 511/17

    Bedeutung des Abstands zwischen Taten und Urteil im Rahmen der Strafzumessung

  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und

  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 600/11

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6882
BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05 (https://dejure.org/2006,6882)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2006 - 1 StR 541/05 (https://dejure.org/2006,6882)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05 (https://dejure.org/2006,6882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafzumessung (berufliche Konsequenzen: Einbeziehung als Wirkung auf das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft, Verlust der Ruhestandsbezüge eines Beamten; Erörterungspflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05
    Allerdings hat die Strafkammer bei der Bemessung der Kompensation für die Verfahrensverzögerung nicht ausdrücklich berücksichtigt, dass dem Angeklagte dadurch jahrelang erhebliche staatliche Ruhestandsbezüge zugeflossen sind, was bei zügigerer Verfahrensdurchführung nicht so lange der Fall gewesen wäre (vgl. demgegenüber zur Berücksichtigung sämtlicher Folgen einer Verfahrensverzögerung BGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05).
  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05
    Dies kann vor allem dann nahe liegen, wenn durch die Verurteilung die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz des Täters verloren geht, wie dies bei dem Verlust der Ruhestandsbezüge eines früheren Beamten der Fall sein kann (vgl. zusammenfassend BGH NStZ 1996, 539 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05
    Zu diesen Konsequenzen kann auch der Verlust von Ruhestandsbezügen gehören (vgl. BGH StV 1985, 454; Tröndle/Fischer StGB, 53. Aufl. § 46 Rdn. 44 jew. m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Zwar sind nicht unerhebliche beamtenrechtliche Folgen - wie etwa der Verlust der Beamtenrechte wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat von mindestens einem Jahr (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG) - regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05, NStZ 2006, 393, 394; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39; vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 737 mwN).

    Sogar die Anwendung des Strafrahmens nach § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 StGB führt nicht zwingend zu einer Entfernung aus dem Amt (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG), und dass der Angeklagte durch eine mögliche Kürzung des Ruhegehalts nach § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 12 NDiszG oder eine Zurückstufung nach § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 10 NDiszG wirtschaftlich in besonderer Weise betroffen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05, NStZ 2006, 393, 394), lässt sich den Feststellungen nicht entnehmen.

  • BGH, 20.12.2007 - 1 StR 558/07

    Betrug (Dreiecksbetrug: Wissenszurechnung; Umgehung der Ablieferungsverpflichtung

    Soweit geltend gemacht wird, im Rahmen der Strafzumessungserwägungen bleibe unerörtert, dass die aus dem Bürgermeisteramt resultierende Pension des Angeklagten im Disziplinarwege von monatlich 2.414,- EUR auf 1.566,76 EUR netto gekürzt worden sei, verweist der Senat ergänzend auf seine Entscheidung vom 10. Januar 2006 in der Sache 1 StR 541/05 (= NStZ 2006, 393).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Dies wird etwa dann der Fall sein, wenn die Grundlage für die berufliche Existenz für die Zukunft verloren geht (BGH, Beschluss vom 26. März 1996, NStZ 1996, 539; Beschluss vom 10. Januar 2006, NStZ 2006, 393 [394]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht