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   BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05   

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https://dejure.org/2005,2646
BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05 (https://dejure.org/2005,2646)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2005 - 5 StR 12/05 (https://dejure.org/2005,2646)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05 (https://dejure.org/2005,2646)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 370 AO; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation; sich aufdrängender Verstoß nach den Urteilsgründen; Verfahrensrüge; Durchentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausspruch einer Verurteilung wegen Beteiligung an einem bestehenden Umsatzsteuerhinterziehungssystem; Zwischenschaltung einer GmbH zum Verkauf von Computerbauteilen zwecks Vorsteuererschleichung und Umsatzsteuerhinterziehung; Geltendmachung von Umsatzsteuerbeträgen als ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; UStG § 15

  • ra.de
  • RA Kotz

    Steuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehungssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mittäterschaft bei Fehlen einer ausdrücklichen und zeitgleichen Absprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Steuerberater als Mittäter

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 44
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05
    Die vorrangige im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK gebotene Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung veranlaßt den Senat daher, durch Aufrechterhaltung der bisher verhängten Einzelstrafen, die auf der Grundlage zu Unrecht verminderter Strafrahmen gebildet wurden, und der aus diesen Einzelstrafen gebildeten Gesamtstrafe zum Rechtsfolgenausspruch durchzuentscheiden und damit schnellstmöglich zu einer abschließenden Rechtsfolgenentscheidung zu gelangen, mit welcher dem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot Rechnung getragen wird (vgl. zu entsprechender Spruchpraxis der Durchentscheidung bei Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 MRK zuletzt BGH, Beschluß vom 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    aa) Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16; Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44, 45).
  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und

    Er schließt, ebenso wenig wie der Umstand, dass O. (zunächst) in eine gemeinsame Planung der Tat nicht mit eingebunden war (vgl. BGH NStZ 2006, 44, 45), nicht aus, dass der Angeklagte die Tat als eigene wollte.
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so ist das gefundene Ergebnis auch dann nicht als rechtsfehlerhaft zu beanstanden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 2005, 380, 381).

    c) Die Änderung des Schuldspruchs lässt den Strafausspruch gleichwohl unberührt (vgl. entsprechend BGH wistra 2005, 380).

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    a) Die vom Landgericht in wertender Betrachtung der maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.) vorgenommene Würdigung des Verhaltens des Angeklagten G. als Beihilfe und nicht als Mittäterschaft hält sich noch im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH wistra 2005, 380, 381).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Bedeutsame Anhaltspunkte ergeben sich aus dem Grad des eigenen Interesses am Erfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder dem bloßen Willen hierzu (BGH NStZ 1988, 507; 2003, 253, 254; 2006, 44, 45; NStZ-RR 1998, 136; 2004, 40, 41; Urteil vom 10. November 2004, 5 StR 403/04; Urteil vom 29. Januar 2009, 3 StR 567/08).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43 jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43 und vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, NStZ-RR 2015, 284, 285 jeweils mwN).
  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 622/07

    Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum bei der Mittäterschaft (Zurechnung

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 06.06.2006 - 2 StR 2/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revisionsinstanz (Herabsetzung

  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
  • LG Hamburg, 12.12.2018 - 620a KLs 4/18

    Steuerhinterziehung: Täterschaft und Mittäterschaft durch aktives Tun; Taterfolg

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