Rechtsprechung
BGH, 28.04.2006 - 2 StR 62/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO
Diplom-Psychologe (kein Zeugnisverweigerungsrecht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Zeugnisverweigerungsrechtes durch § 53 Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 53 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3 § 53a
Kein Aussageverweigerungsrecht von Diplom-Psychologen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 509
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23
Vergewaltigung
Nach der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO steht diese Berechtigung nur den approbierten psychologischen Psychotherapeuten zu (…vgl. LR-StPO/Bertheau/Ignor, 27. Aufl., § 53 Rn. 36); Psychologen sind von der Regelung nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2006 - 2 StR 62/06, NStZ 2006, 509).
Rechtsprechung
BGH, 28.04.2006 - StB 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses; Ablehnung der Beantwortung aller Fragen unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht; Bestehen eines entsprechenden Zusammenhangs bei Vorliegen des Verdachts einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 55 Abs. 1
Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz rechtskräftiger Aburteilung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Aussageverweigerungsrecht eines Verurteilten
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Zum Aussageverweigerungsrecht eines Verurteilten
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3015 (Ls.)
- NStZ 2006, 509
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger …
Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).
- BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten - …
Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
Aus demselben Grunde wurde auch einem Betäubungsmittelhändler ein Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden, der wegen mehrerer eigener Handelsgeschäfte abgeurteilt worden war und nach Rechtskraft seiner Verurteilung zur Identität seiner Lieferanten als Zeuge befragt wurde, obgleich er im Verdacht stand, in Verbindung mit diesem Personenkreis weitere, nicht vom Strafklageverbrauch umfasste Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben (BVerfG NJW 2002, 1411 f.).Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich …
Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
Ein entsprechender Zusammenhang kann auch bei einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung gegeben sein, wenn es weiterer Straftaten verdächtig ist, für die ein Strafklageverbrauch nicht eingetreten ist (vgl. dazu BGHSt 29, 288, 294). - BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
Daher liegt es auf der Hand, dass Erkenntnisse über die konkrete Beteiligung eines Mitglieds der Vereinigung an einer bestimmten Tat vielfach auch Rückschlüsse über seine und die Beteiligung von weiteren Mitgliedern an einer anderen Tat der Vereinigung zulassen und somit "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BGH NJW 1999, 1413 m. w. N.).
- BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei …
Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN). - BGH, 04.08.2009 - StB 37/09
Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied …
Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 239; NStZ 2006, 509; StraFo 2008, 423 m. w. N.). - BGH, 01.09.2009 - 1 StR 399/09
Aufklärungsrüge hinsichtlich der mangelnden erneuten Vernehmung eines früheren …
Dies kann nach der Rechtsprechung je nach den Umständen des Falles ein (umfassendes) Auskunftsverweigerungsrecht auch dann begründen, wenn der (potentielle) Zeuge wegen der Einzeltat, zu der er befragt werden soll, bereits rechtskräftig abgeurteilt ist (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 7, 8, 9 m.w.N.).