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   KG, 20.04.2004 - (5) 1 HEs 54/04 (14/04)   

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https://dejure.org/2004,29323
KG, 20.04.2004 - (5) 1 HEs 54/04 (14/04) (https://dejure.org/2004,29323)
KG, Entscheidung vom 20.04.2004 - (5) 1 HEs 54/04 (14/04) (https://dejure.org/2004,29323)
KG, Entscheidung vom 20. April 2004 - (5) 1 HEs 54/04 (14/04) (https://dejure.org/2004,29323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 524
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anforderungen an die

    Da aufgrund der bandenmäßigen Begehungsweise einheitliche Ermittlungen zu führen waren und nur eine einheitliche Anklageerhebung erfolgen konnte, müssen sich die Angeschuldigten den gesamten entstandenen Zeitbedarf zurechnen lassen, auch wenn er in Teilen nicht durch von ihnen begangene Taten ausgelöst worden ist (KG NStZ 2006, 524; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 121 Rdnr. 14; Schultheiss in: KK-StPO 6. Auflage § 121 RdNr. 14 m. w. N.).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    In Verfahren, in denen Anhaltspunkte für eine Bandenbildung gegeben sind und das Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen innerhalb krimineller Strukturen aufzuklären ist, ist die Verwicklung der Beschuldigten in das Gesamtgeschehen aufzuklären und wäre es verfehlt, darauf zu verzichten und ohne Rücksicht auf die Zusammenhänge das wirkliche Tatbild zugunsten einer schnellen, dann aber zu kurz greifenden Anklage unaufgeklärt zu lassen (vgl. KG NStZ 2006, 524 mwN).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts, dass es in Verfahren, in denen Anhaltspunkte für eine Bandenbildung gegeben sind und das Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen innerhalb krimineller Strukturen aufzuklären ist, verfehlt wäre, ohne Rücksicht auf die Zusammenhänge das wirkliche Tatbild zugunsten einer schnellen, aber zu kurz greifenden Anklage unaufgeklärt zu lassen (vgl. KG NStZ 2006, 524; Beschluss vom 20. Februar 2015 - [4] 141 HEs 6/15 [5-6/15] -).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125/11

    Zwischenverfahren in Strafsachen: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei

    Mit dieser Vorgehensweise verbundene Verzögerungen sind daher zunächst von allen Angeschuldigten hinzunehmen, auch wenn die hierfür maßgeblichen Gründe (Unabkömmlichkeit einzelner Verteidiger) im Einzelfall nicht unmittelbar aus ihrer Sphäre herrühren (vgl. KG NStZ 2006, 524; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 121 Rdnr. 14; Schultheiss in: KK-StPO 6. Auflage § 121 RdNr. 14 m. w. N.).
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