Weitere Entscheidung unten: KG, 21.09.2005

Rechtsprechung
   KG, 09.09.2005 - (3) 1 Ss 229/05 (63/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7326
KG, 09.09.2005 - (3) 1 Ss 229/05 (63/05) (https://dejure.org/2005,7326)
KG, Entscheidung vom 09.09.2005 - (3) 1 Ss 229/05 (63/05) (https://dejure.org/2005,7326)
KG, Entscheidung vom 09. September 2005 - (3) 1 Ss 229/05 (63/05) (https://dejure.org/2005,7326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 530
  • StV 2006, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05
    Der Gehilfe muss daher den Haupttäter wenigstens in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt haben [vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8].
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05
    Dies allein genügt jedoch nicht, wenn der Ausländer in jedem Fall entschlossen gewesen wäre, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln [vgl. BGH NStZ 1990, 443].
  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Auszug aus KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05
    Die Beherbergung stellt nur dann eine strafbare Beihilfe dar, wenn sie die Tatbestandsverwirklichung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert hat [vgl. KG, Beschluss vom 4. Juli 2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00) -].
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Jedoch ließe eine solche Willenshaltung des B. entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312; KG NStZ 2006, 530) die Strafbarkeit des Angeklagten nicht entfallen.
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).
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Rechtsprechung
   KG, 21.09.2005 - (4) 1 Ss 421/04 (191/04)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7651
KG, 21.09.2005 - (4) 1 Ss 421/04 (191/04) (https://dejure.org/2005,7651)
KG, Entscheidung vom 21.09.2005 - (4) 1 Ss 421/04 (191/04) (https://dejure.org/2005,7651)
KG, Entscheidung vom 21. September 2005 - (4) 1 Ss 421/04 (191/04) (https://dejure.org/2005,7651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendbare ausländerrechtliche Normen bei Sachverhalten aus der Zeit vor Schaffung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ; Verstoß gegen Verbot einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch Teilnahme an einem "Hütchenspiel" ; Anforderungen an eine "vergleichbare ...

  • Judicialis

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 6a; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.01.1998 - 1 Ss 127/97
    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 1 Ss 421/04
    Hierzu müsste dem Angeklagten die Rolle eines Veranstalters, mithin eine eigene unternehmerische Betätigung nachgewiesen worden sein (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 1998 - (4) 1 Ss 127/97 (121/97) - ).

    Ein Freispruch kommt jedoch bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Verhalten des Angeklagten den Tatbestand einer - nicht verjährten (§ 32 Abs. 2 OWiG) - Ordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Straßengesetzes erfüllt haben könnte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 1998 aaO und 8. Februar 1993 - (4) 1 Ss 168/92 (64/92) -).

  • OLG Celle, 21.07.1992 - 1 Ss 168/92
    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 1 Ss 421/04
    Ein Freispruch kommt jedoch bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Verhalten des Angeklagten den Tatbestand einer - nicht verjährten (§ 32 Abs. 2 OWiG) - Ordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Straßengesetzes erfüllt haben könnte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 1998 aaO und 8. Februar 1993 - (4) 1 Ss 168/92 (64/92) -).
  • BGH, 15.02.1958 - 2 StR 80/57
    Auszug aus KG, 21.09.2005 - 1 Ss 421/04
    Das grundsätzlich geltende Recht des Tatortes kann jedoch auch von dem Gericht eines anderen Landes angewendet werden (vgl. BGHSt 11, 365, 366; Göhler, OWiG 13. Aufl., § 5 Rdn. 13).
  • OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06

    D (A), Strafrecht, Ordnungswidrigkeit, Duldung, Erwerbstätigkeit, Auflage,

    d) Nach alledem ist § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG im vorliegenden Fall das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB gegenüber § 92 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, da das Verhalten des Angeklagten nicht von dieser Strafvorschrift erfasst wird (ebenso KG Beschl. v. 21.9.2005 - 1 Ss 421/04).
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