Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB; § 223 StGB; § 15 StGB; § 224 StGB
    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto; Körperverletzungsvorsatz); gefährliche Körperverletzung (Unmittelbarkeitszusammenhang beim gefährlichen Werkzeug; gemeinschaftlich: unschädlich mangelnde Kenntnis des Tatopfers).

  • HRR Strafrecht

    § 464 Abs. 3 StPO; § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Sofortige Beschwerde der Nebenklage (Kostenentscheidung; Auferlegung der notwendigen Auslagen der Nebenklage bei Verurteilung wegen eines anderen Delikts als des Nebenklagedelikts).

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • RA ONLINE , S. 186 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gemeinschaftliche Begehung i.S.d. § 224 I Nr. 4 StGB

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 572
  • NStZ-RR 2006, 127
  • NZV 2006, 270
  • NZV 2006, 432 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    In diesem Fall würde der Körperverletzungserfolg erst durch den nachfolgenden Unfall, nicht aber "mittels" der Art der Behandlung durch den Täter eintreten (vgl. auch Senat, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05 zu § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09  

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (BGH NStZ 2006, 572, 573; NStZ 2007, 405).

    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06  

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 [zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB]; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
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  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12  

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11  

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Vielmehr genügt es, dass eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv - physisch oder psychisch - unterstützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386 f.; Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 4 StR 312/99, NStZ 2000, 194, 195; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 gemeinschaftlich 3).
  • LG Göttingen, 10.07.2008 - 1 KLs 11/08  

    Körperverletzung: Voraussetzungen der Strafbarkeit so genannten

    67 § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Personen bei der Körperverletzung bewusst zusammen wirken, wobei die eigenhändige Mitwirkung des Einzelnen an der Verletzungshandlung nicht erforderlich ist; vielmehr genügt es, dass eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar die Tat Ausführenden aktiv - physisch oder psychisch - unterstützt ( BGH NStZ 2006, 572 - Leitsatz 3 - Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 224 Rn. 11a ).
  • KG, 21.07.2011 - 1 Ws 22/11  

    Kosten der Nebenklage; Tragungspflicht des Verurteilten auch bei

    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat immer dann vor, wenn es um den denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO geht, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2006, 572; 2002, 385; 1998, 27; BGHSt 38, 93; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 472 Rdn. 6).
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