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   BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05   

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https://dejure.org/2006,2286
BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05 (https://dejure.org/2006,2286)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2006 - 3 StR 389/05 (https://dejure.org/2006,2286)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 3 StR 389/05 (https://dejure.org/2006,2286)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB; § 266 StGB
    Bestechlichkeit (konkludentes Fordern eines Vorteils); Amtsträger (Aufsichtsratsvorsitzender einer Aktiengesellschaft); Untreue (Treueverhältnis aufgrund Spendenzusage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch der Angeklagten vom Vorwurf der Bestechlichkeit nach fehlerhafter Würdigung der Beweise; Freispruch der Angeklagten vom Vorwurf der Bestechlichkeit nach unzureichender Darstellung des Beweisergebnisses; Zurückverweis der Sache zu neuer Verhandlung und ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c); ; StGB §§ 331 ff.; ; StGB § 332; ; NGO § 111 Abs. 1; ; AktG §§ 118 ff.; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 Abs. 1 § 332 Abs. 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen des "Forderns eines Vorteils"; Oberbürgermeister und Ausschussmitglied als Amtsträger; Vorsitzender einer Stadtwerke-AG als Amtsträger

  • rechtsportal.de

    StGB § 331 Abs. 1 § 332 Abs. 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen des "Forderns eines Vorteils"; Oberbürgermeister und Ausschussmitglied als Amtsträger; Vorsitzender einer Stadtwerke-AG als Amtsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Niedrige Schwelle

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.5.2006)

    Freispruch für Hildesheimer OB aufgehoben // Angeklagte hatten "Spende" bei Stadtwerke-Verkauf gefordert

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begriff des "Forderns eines Vorteils"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 628
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Allein durch die Wahl einer privatrechtlichen Organisationsform verliert die von den Stadtwerken zu erfüllende Aufgabe aber nicht den Charakter als Verwaltungsaufgabe; nicht diese Aufgabe, sondern nur die Organisation ihrer Wahrnehmung ist privatisiert worden (vgl. BGHSt 43, 370; so auch Schmidt-Aßmann/Röhl in Schmidt-Aßmann, BesVerwR 13. Aufl. 1. Kap. Rdn. 122).

    Trotz ihrer privatrechtlichen Organisationsform sind Einrichtungen Behörden jedenfalls dann gleichzustellen, "wenn sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben derart staatlicher Steuerung unterliegen, dass sie bei Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale gleichsam als 'verlängerter Arm' des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; vgl. auch BGHSt 45, 15).

  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04

    BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    a) Der Angeklagte M. hätte - unabhängig von einer ihm aus seinem Amt erwachsenden Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NStZ 2003, 540; NStZ-RR 2005, 83; BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 1 StR 539/05; BayObLGSt 38, 16, 19) - jedenfalls aufgrund einer konkreten Zusage einer Geldspende "für die Stadt H." die Pflicht gehabt, die Vermögensinteressen der Stadt H. zu betreuen.
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    a) Der Angeklagte M. hätte - unabhängig von einer ihm aus seinem Amt erwachsenden Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NStZ 2003, 540; NStZ-RR 2005, 83; BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 1 StR 539/05; BayObLGSt 38, 16, 19) - jedenfalls aufgrund einer konkreten Zusage einer Geldspende "für die Stadt H." die Pflicht gehabt, die Vermögensinteressen der Stadt H. zu betreuen.
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Die Verwendung einer privatrechtlichen Organisationsform für die Stadtwerke spricht zwar dafür, dass auch im Zusammenhang mit dem Wirken der privatrechtlichen Gesellschaft, ihrer Organe und ihrer sonstigen Angestellten diejenigen Regeln gelten, die sonst auf privatrechtliche Gesellschaften und die in ihrem Rahmen Handelnden anzuwenden sind (BGHSt 38, 199, 203).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Dass er den Zusammenhang zwischen Vorteil und Amtshandlung erkennt oder wenigstens nach seiner Auffassungsgabe erkennen kann, ist nicht vorausgesetzt (BGHSt 10, 237, 241; 49, 275, 282; vgl. Rudolphi/Stein aaO Rdn. 42), erst recht nicht, dass er die Forderung "unrechtsvereinbarend" akzeptiert.
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Dass er den Zusammenhang zwischen Vorteil und Amtshandlung erkennt oder wenigstens nach seiner Auffassungsgabe erkennen kann, ist nicht vorausgesetzt (BGHSt 10, 237, 241; 49, 275, 282; vgl. Rudolphi/Stein aaO Rdn. 42), erst recht nicht, dass er die Forderung "unrechtsvereinbarend" akzeptiert.
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    a) Der Angeklagte M. hätte - unabhängig von einer ihm aus seinem Amt erwachsenden Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NStZ 2003, 540; NStZ-RR 2005, 83; BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 1 StR 539/05; BayObLGSt 38, 16, 19) - jedenfalls aufgrund einer konkreten Zusage einer Geldspende "für die Stadt H." die Pflicht gehabt, die Vermögensinteressen der Stadt H. zu betreuen.
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Dementsprechend ist der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, als Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB angesehen worden, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert (BGH NStZ 2004, 380).
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Dieser Ausschuss (zu dessen Aufgaben und Zuständigkeiten vgl. Lüersen, Niedersächsische Gemeindeordnung, 15. Lfg., Anm. 2, 4 zu § 57 NGO aF) ist nicht rechtsetzend, sondern ausführend tätig, so dass seine Mitglieder als Amtsträger anzusehen sind (vgl. OLG Celle MDR 1962, 671; BGHSt 8, 21, 24).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
    Zudem ist - auch unter Berücksichtigung der Grundsätze, nach denen das Revisionsgericht die tatrichterliche Beweiswürdigung nur beschränkt überprüft (vgl. BGH NJW 2005, 2322) - die Beweiswürdigung des Landgerichts zur Vorstellung des Konzernchefs Sp. bei diesem Gespräch zu beanstanden.
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    § 333 Abs. 1 StGB setzt nämlich in der Tathandlungsvariante des Anbietens nicht voraus, dass es tatsächlich zu einer "Unrechtsvereinbarung" kommt; vielmehr reicht aus, dass das Angebot auf eine solche Übereinkunft gerichtet ist (vgl. BGH NStZ 2000, 439 f.; 2008, 33, 34; entsprechend für die Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB in der Tathandlungsalternative des Forderns eines Vorteils BGH NStZ 2006, 628, 629).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Aus dem Urteil des Senats vom 11. Mai 2006 (3 StR 389/05, NStZ 2006, 628, 630) ergibt sich nichts Abweichendes; denn dort bestand die Besonderheit, dass die Kommune, der der Vorteil zufließen sollte, Eigentümer aller Gesellschaftsanteile der Aktiengesellschaft war, die den Vorteil leisten sollte, sodass sie dieser gegenüber nicht als "Dritter" im Sinne der Bestechungstatbestände anzusehen war.
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im

    Ist eine Einrichtung der Öffentlichen Hand in der Form einer juristischen Person des Privatrechts organisiert, müssen bei ihr Merkmale vorliegen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; sie muss nach ständiger Rechtsprechung bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 312 f.; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2006, 628, 630).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Im Übrigen war der Angeklagte auch in seiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrats der "Städtischen Bädergesellschaft B-Stadt" im Zusammenhang mit den Spenden der x GmbH Amtsträger, da das Aufsichtsratsmandat an die Stellung als Oberbürgermeister geknüpft war und allein eine privatrechtliche Organisationsform den Charakter einer Verwaltungsaufgabe nicht beseitigt (vgl. BGH, Urt. v. 11.05.2006 - 3 StR 389/05, [juris] Rn. 20).

    Die das Verlangen eines Vorteils objektiv zum Ausdruck bringende, d.h. von einem verständigen Betrachter in der Situation des Angesprochenen so zu verstehende Erklärung des Amtsträgers muss zur Kenntnis des potentiellen Gebers gebracht werden; unerheblich für die Vollendung eines Forderns i.S.d. § 331 Abs. 1 StGB ist dabei, ob der Adressat der Forderung diese als "unrechtsvereinbarend" akzeptiert (vgl. BGH, Urt. v. 11.05.2006 - 3 StR 389/05, Duris ] Rn. 12).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Die Senatsentscheidung, auf die sich die Revision des Angeklagten W. für ihre abweichende Ansicht beruft (Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 389/05, NStZ 2006, 628, 630), betrifft die - hier nicht gegebene - Ausnahmekonstellation, dass der Vorteil der Anstellungskörperschaft des Amtsträgers zufloss, die zugleich Eigentümerin aller Geschäftsanteile der vorteilsgewährenden Gesellschaft war (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10, wistra 2011, 391, 394 Rn. 31; MüKoStGB/Korte, 2. Aufl., § 331 Rn. 80 mwN).
  • AG Brühl, 01.10.2007 - 51 Cs 708/06

    Verurteilung wegen Vorteilsannahme bei finanzierten Reisen als kommunaler

    Zwar ist nicht eine Stadt Alleingesellschafterin der S (so ausreichend in BGH, NJW. 2004, 693; BGH-Hildesheim, 3 StR 389/05), jedoch übt der Staat überwiegenden Einfluss aus, da mehrere Städte oder städtisch bestimmte Stadtwerke jeweils Anteilseigner der S mbH sind.

    Dabei ist auch die S5, zu 80 %, im Besitz der Stadt L. Zum Ausdruck kommt die kommunale Bestimmung insbesondere in der Wahl von Vertretern der Gemeinden in die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der S mbH (Vgl. insoweit BGH-Hildesheim, 3 StR 389/05).

    Zum einen spricht viel dafür, die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Gesellschafterversammlung sowie die Geschäftsführung der S insgesamt als Amtsträger zu behandeln (vgl. zur Amtsträgerstellung des Geschäftsführers eines privatrechtlich organisierten Unternehmens: BGH NStZ 2007, 211; BGH NJW 2004, 693; BGHSt 43, 370; zur Amtsträgerstellung des Aufsichtsratsvorsitzenden eines privatrechtlich organisierten Unternehmens: BGH 3 StR 389/05; allgemein: BGH 5 StR 453/05; BGH 5 StR 119/05).

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sie bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 12 312 f.; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2006, 628, 630).
  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

    Einen Vorteil fordert, wer ausdrücklich oder stillschweigend erkennen lässt, dass er einen Vorteil für die Dienstausübung begehrt (vgl. BGH NStZ 2006, S. 628).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07

    Amtsträger

  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
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