Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2410
BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05 (1) (https://dejure.org/2006,2410)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2006 - 3 StR 284/05 (1) (https://dejure.org/2006,2410)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05 (1) (https://dejure.org/2006,2410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 175 Abs. 1 GVG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 253 Abs. 2 StPO; § 129a StGB
    Öffentlichkeit des Verfahrens (genereller Ausschluss bestimmter Altersgruppen); Aussetzung des Verfahrens (faires Verfahren; Recht auf Verteidigung; Aufklärungspflicht); Zurückweisung eines Beweisantrages (ergänzende Verlesung von Protokollen); Protokollverlesung zum ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rüge der Nichteinhaltung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens; Ausschluss von Personen unter 16 Jahren; Voraussetzungen für das Vorliegen von tätiger Reue; Verpflichtung zur ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des vorsitzenden Richters zum Ausschluss von Personen unter 16 Jahren von der Verhandlung vor dem Strafgericht; Voraussetzungen für das Eingreifen der Klammerwirkung des Organisationsdelikts des § 129a Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen einer tätigen Reue nach ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 7; ; StGB § 129 Abs. 6; ; StGB § 129; ; StGB a.F. § 311 Abs. 1; ; GVG § 175 Abs. 1

  • RA Kotz

    Öffentlichkeitsausschluss: Ausschluss von Personen unter 16 Jahren wegen fehlender Erwachsenreife

  • RA Kotz

    Öffentlichkeitsausschluss: Ausschluss von Personen unter 16 Jahren wegen fehlender Erwachsenreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 129a Abs. 1
    Tateinheit zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und den als Mitglied begangenen Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung auch bei Ausschluss von Jugendlichen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung auch bei Ausschluss von Jugendlichen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 652
  • NStZ-RR 2006, 232
  • StV 2006, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Damit war eine Aussetzung nicht nur nicht geboten, sie hätte vielmehr dem Gebot der rechtsstaatlich geforderten Beschleunigung des Strafverfahrens widersprochen (BVerfGE 63, 45, 68 f.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Er darf solche Angaben, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Er darf solche Angaben, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Er darf solche Angaben, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Ist - wie hier - die Sicherheit im Gerichtsgebäude nicht ohne weiteres gewährleistet, dürfen im Rahmen einer Sicherheitsverfügung Maßnahmen, die den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung regeln, getroffen werden, wenn für sie ein verständlicher Anlass besteht, wobei die Entscheidung hierüber im pflichtgemäßen Ermessen des die Sitzungspolizei ausübenden Vorsitzenden steht (BGHSt 27, 13 ff.).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
    Die dann an sich gebotene Vernehmung der Verhörsperson kann bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Verlesung nach § 253 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGH NStZ 2002, 46 f.).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Bereits die Anwendung des Zweifelssatzes ist verfehlt; denn er gebietet es nicht, zu Gunsten des Angeklagten zum objektiven wie zum subjektiven Tatbestand einen Sachverhalt zu unterstellen, für dessen Vorliegen nach den festgestellten Umständen nichts spricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2005, 155; 2006, 652 m. w. N.).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Die Erpressungsstraftaten werden durch das fortdauernde Vereinigungsdelikt zwar nicht mit den Betäubungsmitteltaten zu einer einzigen tateinheitlichen Tat verklammert, da die zu verklammernden Taten angesichts der Strafandrohung im Verhältnis zur Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht leichter oder gleichwertig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ-RR 2006, 232, 233).
  • BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21

    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund:

    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Vielmehr sind sie - nicht anders als andere Beweismittel - insbesondere auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; LRStPO/Sander, § 261 Rn. 112a).
  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris Rn. 7; vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653 und vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590; zum erheblich verminderten Beweiswert einer Einlassung mittels Verteidigererklärung vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der

    Derartige Angaben muss er auch nicht nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten unterstellen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2006, 652 m. w. N; NStZ 2005, 155).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2021 - 6 StS 4/20

    Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Ravsan B.

    Der Senat muss dies auch nicht zugunsten des Angeklagten unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 -3 StR 284/05, juris Rn. 8).
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Solche entlastenden Angaben eines Betroffenen, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, sind vom Gericht nicht schon als unwiderlegt hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29 (34); BGH NStZ 1987, 474; NJW 1988, 779 (780); NStZ 2006, 652 (653) mwN; 2011, 302 (303); 11.8.2011 - 4 StR 191/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht