Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der Voraussetzungen des § 20 oder § 21 StGB: Ausschluss des § 21 StGB bei tatsächlicher Unrechtseinsicht; tragfähige Gefährlichkeitsprognose). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbringung bei verminderter Einsichtsfähigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2006, 682
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
- BGH, 18.08.2010 - 2 StR 311/10
Mangelhafte Feststellungen der Anordnung der Unterbringung in einem …
An eine bloße Verminderung der Einsichtsfähigkeit, die nicht zum Fehlen der Einsicht geführt hat, kann eine Maßregel nach § 63 StGB nicht geknüpft werden ( BGHSt 34, 22, 26 f.; NStZ 2006, 682, 683; NStZ-RR 2007, 73).An eine bloße Verminderung der Einsichtsfähigkeit, die nicht zum Fehlen der Einsicht geführt hat, kann eine Maßregel nach § 63 StGB nicht geknüpft werden ( BGHSt 34, 22, 26 f.; NStZ 2006, 682, 683; NStZ-RR 2007, 73).
- BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06
Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten …
Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
- BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (tatsächlich …
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 4 StR 64/07; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06; BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06). - BGH, 14.04.2010 - 2 StR 137/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (missverständliche …
Soweit das Landgericht zunächst ausgeführt hat, bei der Tat sei "die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten ... gemäß § 21 StGB gemindert" gewesen (UA S. 16), wäre dies zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft (vgl. BGHSt 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; BGH NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170;… Fischer StGB 57. Aufl. § 21 Rdn. 3 m.w.N.); insoweit handelt es sich aber, wie sich aus den weiteren Ausführungen der Urteilsgründe ergibt, unzweifelhaft um ein Formulierungsversehen des Tatrichters, dessen Beweiswürdigung und Feststellungen sich ausdrücklich auf die (erhebliche) Verminderung der Steuerungsfähigkeit beziehen (UA S. 17). - BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Missbrauch von Ausweispapieren (Wahlfeststellung zur Unterschlagung; …
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106;… 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
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