Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.2006

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   BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04   

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https://dejure.org/2005,1099
BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04 (https://dejure.org/2005,1099)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04 (https://dejure.org/2005,1099)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - IX ZB 265/04 (https://dejure.org/2005,1099)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für Drittwiderspruchsklage gegen Vollziehung eines dinglichen Arrests aus Strafverfahren; Verweis auf Regeln der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    StPO § 111d Abs. 1; ; StPO § 111d Abs. 2; ; StPO § 111f Abs. 3; ; ZPO § 771; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage gegen die Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Drittwiderspruchsklage bei strafgerichtlicher Pfändung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 176
  • NJW 2006, 65
  • MDR 2006, 347
  • NStZ 2006, 235
  • NStZ 2006, 708 (Ls.)
  • WM 2006, 57
  • Rpfleger 2006, 161
  • JR 2006, 430
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Saarbrücken, 12.12.2001 - 8 Qs 223/01
    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Eine Zuständigkeit der Strafgerichte halten für gegeben: OLG Stuttgart, Urt. v. 2. November 1999 - 12 U 156/99, n.v.; LG Saarbrücken wistra 2002, 158 ff; LG Berlin wistra 2004, 38, 39; KK-StPO/Nack, 5. Aufl. § 111e Rn. 19; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 111 f Rn. 14.

    Den Zivilrechtsweg halten für gegeben: OLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f; OLG Naumburg NStZ 2005, 341 f; AG Saarbrücken wistra 2000, 194, 195 f; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 771 Rn. 8; Musielak/Lackmann, ZPO 4. Aufl. § 771 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl. § 771 Rn. 7; Leuger wistra 2002, 478, 479 f. .

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Die nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG als Rechtsbeschwerde zu behandelnde weitere Beschwerde (BGHZ 152, 213, 214 f) ist von dem Oberlandesgericht zugelassen worden; sie ist deshalb statthaft (vgl. § 17a Abs. 4 Sätze 4 und 6 GVG).
  • OLG Naumburg, 19.05.2004 - 1 Ws 171/04

    Pfändung der Sache eines Dritten zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz im

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Den Zivilrechtsweg halten für gegeben: OLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f; OLG Naumburg NStZ 2005, 341 f; AG Saarbrücken wistra 2000, 194, 195 f; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 771 Rn. 8; Musielak/Lackmann, ZPO 4. Aufl. § 771 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl. § 771 Rn. 7; Leuger wistra 2002, 478, 479 f. .
  • LG Berlin, 25.04.2003 - 505 Qs 58/03

    Verfall des Wertersatzes im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Geldwäsche;

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Eine Zuständigkeit der Strafgerichte halten für gegeben: OLG Stuttgart, Urt. v. 2. November 1999 - 12 U 156/99, n.v.; LG Saarbrücken wistra 2002, 158 ff; LG Berlin wistra 2004, 38, 39; KK-StPO/Nack, 5. Aufl. § 111e Rn. 19; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 111 f Rn. 14.
  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04

    Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Diese Frage kann von den Zivilgerichten nach allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Grundsätzen entschieden werden, ohne dass ein Kompetenzkonflikt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht entsteht (vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).
  • BGH, 01.09.2004 - 5 ARs 55/04

    Zuständigkeit zur Bescheidung des Antrages auf Erlass von Pfändungsbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Der Beschluss des 5. Strafsenats vom 1. September 2004 (5 ARs 55/04, wistra 2005, 35) verhält sich ausschließlich zur Frage der Zuständigkeit für den Erlass von Forderungspfändungsbeschlüssen nach § 111f Abs. 3 Satz 3, § 162 Abs. 1 StPO.
  • OLG Hamburg, 12.12.2002 - 1 W 63/02

    Anfechtung von in Vollziehung eines im Strafverfahren ergangenen Arrestes

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Den Zivilrechtsweg halten für gegeben: OLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f; OLG Naumburg NStZ 2005, 341 f; AG Saarbrücken wistra 2000, 194, 195 f; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 771 Rn. 8; Musielak/Lackmann, ZPO 4. Aufl. § 771 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl. § 771 Rn. 7; Leuger wistra 2002, 478, 479 f. .
  • BFH, 24.02.1981 - VII B 66/80

    Vollstreckung - Veräußerung hinderndes Recht

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    So sieht § 262 Abs. 1 Satz 1 AO die Klage vor den ordentlichen Gerichten vor, wenn ein Dritter sich mit der Behauptung, dass ihm am Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, gegen einen Vollstreckungsakt der Finanzämter oder Hauptzollämter gemäß §§ 249 ff AO wendet (BFHE 132, 405, 406; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 771 Rn. 11, 51).
  • AG Saarbrücken, 14.12.1999 - 7 Gs 1753/99
    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
    Den Zivilrechtsweg halten für gegeben: OLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f; OLG Naumburg NStZ 2005, 341 f; AG Saarbrücken wistra 2000, 194, 195 f; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 771 Rn. 8; Musielak/Lackmann, ZPO 4. Aufl. § 771 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl. § 771 Rn. 7; Leuger wistra 2002, 478, 479 f. .
  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 303/14

    Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für

    a) Die Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO ergibt sich aus § 111d Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 928 ZPO (BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 265/04, BGHZ 164, 176, 178).
  • OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Gericht im

    Dies entspricht auch im Bereich des § 771 ZPO der überwiegenden Meinung, weswegen z.B. bei auf zivilrechtliche Einwendungen gestützten Drittwiderspruchsklagen gegen arbeitsrechtlich titulierte Ansprüche die Zivilgerichte genauso zuständig sind (LAG Berlin MDR 1989, 572) wie - aufgrund besonderer Regelungen - bei solchen gegen Titel der Finanzbehörden (BFHE 132, 405, 406) oder gegen im Rahmen der StPO ausgebrachte Arrestpfändungen (BGH NJW 2006, 65).
  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    Vor der gesetzlichen Neuregelung hatte BGH mit Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 265/04 entschieden, dass die (streitige) Zivilgerichtsbarkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrests wendet, zuständig ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der

    Die Beurteilung bürgerlich-rechtlichen Eigentums ist in erster Linie in die Hände der Zivilgerichte gelegt (vgl. BGHZ 164, 176 ff. = BGH, NJW 2006, 65 ff. zur früheren Rechtslage).
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 1 Ws 47/08

    Erledigung der Einwendungen gegen Maßnahmen in Vollziehung einer Beschlagnahme

    Die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob ein Dritter, der sich gegen Maßnahmen zur Vollziehung eines in einem Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, Drittwiderspruchsklage beim Zivilgericht erheben muss oder ihm die Rechtsbehelfe der Strafprozeßordnung zu Gebote stehen (zum Streitstand vgl. BGHZ 164, 176 ff.), hat der Gesetzgeber mit dem am 01. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I 2350) mit der Erweiterung der Vorschrift des § 111f StPO um Absatz 5 dahingehend entschieden, dass alle Einwendungen gegen Maßnahmen in Vollziehung einer Beschlagnahme oder eines Arrestes (nunmehr) im strafprozessualen Rechtsweg zu erledigen sind (so bereits Senat, Beschluss vom 16.08.2007 - Az.: 1 Ws 146/07).
  • LG Wuppertal, 12.08.2010 - 16 O 5/10

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Zivilgerichten und Strafgerichten als Teile der

    Die gesetzliche Neuregelung hat damit die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung zur Zuständigkeit der Zivilgerichte in Fällen der streitgegenständlichen Art (vgl. BGHZ 164, 176 ff.) jedenfalls für den Zeitraum bis zum Rechtskrafteintritt der strafgerichtlichen Entscheidung obsolet werden lassen.
  • OLG Jena, 20.12.2011 - 9 W 552/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsbehelf gegen die Eintragung einer

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die früher streitige Frage, ob Einwendungen gegen die Vollziehung des Arrests bzw. von Beschlagnahmen vor den Zivil- oder den Strafgerichten geltend zu machen sind (zum Streitstand vor Einführung von § 111f Abs. 5 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2005, IX ZB 265/04 m.w.N.) zugunsten des strafprozessualen Rechtswegs entschieden.
  • OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 501/11

    Notveräußerung eines gepfändeten Gegenstands; Nachweis des Rechts eines Dritten

    Die Zuständigkeit der Strafgerichte zur Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, ergibt sich aus der durch Gesetz vom 24.10.2006 (BGBl. I 2350) eingefügten Bestimmung des § 111 f Abs. 5 StPO ( vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11- ; die Entscheidung BGH für die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit in dessen Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04 - ist damit überholt).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06   

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https://dejure.org/2006,4640
BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,4640)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,4640)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,4640)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Äußerungsmöglichkeit vor Bekanntgabe der Strafobergrenzen seitens des Gerichts; Anforderungen an ein Anhörungserfordernis durch die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes in Form der Bekanntgabe der Strafobergrenzen in der ...

  • Judicialis

    StPO § 33; ; StPO § ... 261; ; StPO § 265; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 244 a; ; StGB § 244 a Abs. 1; ; StGB § 55; ; StGB § 55; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 33
    Bewertung einer am Widerspruch der Staatsanwaltschaft gescheiterten Absprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verständigung - Der "Deal" im Richterzimmer

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 708
  • StV 2006, 626
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt hier grundlegend von dem, der der Entscheidung BGHSt 38, 102 zugrunde lag, auf die sich die Beschwerdeführerin maßgeblich stützt.

    c) Zudem ist nicht erkennbar, dass hier bereits die Bekanntgabe der Strafobergrenzen in der Hauptverhandlung geeignet war, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen, der in Anwendung des Grundsatzes des § 33 StPO die vorherige Anhörung der Beschwerdeführerin hätte erforderlich machen können (vgl. BGHSt 38, 102, 105; 42, 46, 49/50).

  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06
    c) Zudem ist nicht erkennbar, dass hier bereits die Bekanntgabe der Strafobergrenzen in der Hauptverhandlung geeignet war, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen, der in Anwendung des Grundsatzes des § 33 StPO die vorherige Anhörung der Beschwerdeführerin hätte erforderlich machen können (vgl. BGHSt 38, 102, 105; 42, 46, 49/50).
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02

    Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06
    Ungeachtet der Frage, ob überhaupt eine (wirksame) Verständigung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder gar gegen ihren Widerspruch getroffen werden kann (vgl. hierzu BGH StV 2003, 481; Meyer/Goßner StPO 49. Aufl. vor § 213 Rdn. 12; vgl. auch § 257 c Abs. 3 Satz 2 des Referentenentwurfes des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (Stand 18. Mai 2006): keine Wirksamkeit bei Widerspruch der Staatsanwaltschaft), hat vorliegend der Vorsitzende lediglich auf Bitten der Verteidiger als Ergebnis einer Zwischenberatung mitgeteilt, dass die erkennende Strafkammer im Fall von Geständnissen bestimmte Strafobergrenzen nicht überschreiten werde.
  • BGH, 15.02.2005 - 5 StR 536/04

    Verfahrensabsprache und Erklärung über Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06
    Darin wird regelmäßig nur ein Vorschlag des Gerichts an die Verfahrensbeteiligten zur inhaltlichen Ausgestaltung einer (möglichen) Verständigung zu sehen sein, zu dem diese sich äußern können, den sie annehmen, ablehnen oder aber auch inhaltlich modifizieren können und der nicht zur vorherigen Anhörung der Beteiligten zwingt (vgl. auch BGH NStZ 2005, 395, 396).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Dass die Berufsrichter die Sach- und Rechtslage vor der Eröffnung des Hauptverfahrens und bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung geprüft und eine vorläufige Prognose zu den Strafhöhen im Falle eines Geständnisses gestellt, mit den Schöffen abgestimmt und den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt haben, rechtfertigt nicht die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 315 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Februar 2005 - 5 StR 536/04, NStZ 2005, 395, 396; vom 13. Juli 2006 - 4 StR 87/06 Rn. 7, NStZ 2006, 708 und vom 12. September 2007 - 5 StR 227/07 Rn. 11, NStZ 2008, 172, 173).
  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

    c) Dass das Ergebnis etwa auf eine Förderung der Erledigung durch eine vom Landgericht ohne Einbeziehung der Staatsanwaltschaft herbeigeführte Verständigung zurückginge (vgl. zur "Zusage" einer Strafobergrenze ohne staatsanwaltliche Zustimmung: BGH wistra 2006, 394), hat die Staatsanwaltschaft allerdings nicht geltend gemacht.
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

    Dass das Ergebnis etwa auf eine Förderung der Erledigung durch eine vom Landgericht ohne Einbeziehung der Staatsanwaltschaft herbeigeführte Verständigung zurückginge (vgl. zur "Zusage" einer Strafobergrenze ohne staatsanwaltliche Zustimmung: BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - 4 StR 87/06), hat die Staatsanwaltschaft nicht geltend gemacht.
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