Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.2005

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04   

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BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04 (https://dejure.org/2005,1968)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 StR 503/04 (https://dejure.org/2005,1968)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04 (https://dejure.org/2005,1968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 Alt. 1 StGB; § 24 StGB
    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich gelungenem Bestimmungsversuch (ernsthaftes Bemühen: Gefahrbeseitigung aus subjektiver Sicht; Freiwilligkeit); versuchte Anstiftung zum Verbrechen

  • lexetius.com

    StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch bei einem objektiv fehlgeschlagenen Bestimmungsversuch eines Anstifters; Rücktritt eines Anstifters bei einem ernsthaften Bemühen des Anstifters unter Anspannung aller Kräfte hinsichtlich der Rückgängigmachung des vermeintlichen Tatentschlusses ...

  • Judicialis

    StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1
    Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei objektiv fehlgeschlagenem Anstiftungssversuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom unerkannt fehlgeschlagenen Anstiftungsversuch

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 30 StGB; § 31 StGB; § 211 StGB
    Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (Wiss. Assistent Andreas Mosenheuer, Augsburg; ZIS 2006, 99)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 142
  • NJW 2005, 2867
  • NStZ 2005, 626
  • NStZ 2006, 94 (Ls.)
  • StV 2005, 660
  • JR 2006, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Insofern können die Grundsätze für die Tatidentität beim Rücktritt nach § 24 StGB (vgl. BGHSt 41, 368: mehrfaches Ansetzen zur Tatvollendung mit zeitlicher Zäsur) hier nicht in gleicher Weise Geltung beanspruchen.
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von der Fallgestaltung in BGHR StGB § 30 Beteiligung 1, wo der Angeklagte den Täter aus seiner Sicht noch nicht zur Tat bestimmt hatte und er deshalb bemüht war, "noch alles in der Schwebe zu lassen".
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4).
  • BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    c) Hinsichtlich des Rücktritts des Anstifters bei einem tatsächlich zur Tat entschlossenen Angestifteten gilt: Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit in jedem Falle Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Durch seine Aufforderung zur Mitwirkung an dem von ihm geplanten Vorhaben nahm er objektiv eine Bestimmungshandlung vor, die bei H. und S. einen Tatentschluss hervorrufen sollte (vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    Die Schwelle zum Versuchsbeginn ist überschritten, wenn sich die Bestimmungshandlung auf eine ausreichend bestimmte Tat konkretisiert und der Angestiftete die Tat begehen könnte, wenn dieser es wollte (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69 Rn. 5 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34).

    Dabei ist bei Prüfung der Frage, ob der Anzustiftende den Einflussbereich des Anstifters verlassen hat und jederzeit die Tat eigenmächtig zu der von ihm selbst bestimmten Zeit begehen kann (vgl. Kühl, NStZ 2006, 94, 95), die "Vorstellung' des Anstifters maßgeblich (vgl. § 22 StGB; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 30 Rn. 9a; Bloy, JR 1992, 493, 496; Kretschmer, NStZ 1998, 401; Graul JR 1999, 249, 250 f.).

    In dieser Konstellation eines untauglichen (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 3, § 23 Abs. 3 StGB) und zugleich objektiv fehlgeschlagenen Versuchs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145) hat sich das in § 30 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB vorausgesetzte Handlungsunrecht hier nicht realisiert.

  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

    Jedoch muss dieses - aus der Sicht des Initiators - so weit konkretisiert sein, dass der präsumtive Haupttäter es "begehen könnte, wenn er wollte' (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; S/S/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 5).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Das in Aussicht genommene Verbrechen muss nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisiert, aber doch so bestimmt sein, dass der andere es - und zwar ohne notwendige Hilfestellung des Anstifters - begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urteil vom 14.6. 2005 - 1 StR 503/04 (LG Regensburg); BGH, Beschl. v. 7.9.2017 - AK 42/17 (OLG München)).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07

    Erörterungsmangel bezüglich eines Rücktritts vom Versuch der Anstiftung

    Den Feststellungen lässt sich nicht entnehmen, dass der Angeklagte annahm, sein - objektiv fehlgeschlagener - Bestimmungsversuch sei gelungen, und es deshalb eines ernsthaften Bemühens des Angeklagten bedurft hätte, den Erfolg zu verhindern (vgl. BGHSt 50, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6437
BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05 (https://dejure.org/2005,6437)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2005 - 4 StR 420/05 (https://dejure.org/2005,6437)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05 (https://dejure.org/2005,6437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 265 StPO
    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (untergeordneter Tatbeitrag); Hinweispflicht (Unterstellung einer anderweitig nicht möglichen Verteidigung; faires Verfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verurteilung wegen mittäterschaftlicher Teilnahme an einem schweren Raub; Grundlagen für die Annahme einer Unterstützungshandlung (Beihilfe); Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2 § 27 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 94
  • NStZ-RR 2010, 130
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Dabei kommt dem Umfang der Tatbeteiligung, der Tatherrschaft, dem Willen zur Tatherrschaft, und dem eigenen Interesse am Taterfolg besondere Bedeutung zu (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, NStZ-RR 2015, 284, 285; vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43, NStZ 2014, 98; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254 und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291, NStZ 1991, 280; Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136 f.; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6; vom 26. März 2014 - 5 StR 91/14; vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392, 393; vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531 mwN und vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94 und vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392; Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 506/09

    Täterschaft; Beihilfe; Interesse am Taterfolg (Beteiligung an der Beute);

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH StraFo 1998, 166; NStZ 2006, 94).

    Entgegen der durch die Strafkammer wohl vertretenen Auffassung ist jedoch nicht grundsätzlich anerkannt, dass das Fahren eines Fluchtfahrzeugs stets zur Annahme von Mittäterschaft führt; vielmehr kann sich ein solches Verhalten - je nach den weiteren Tatumständen - auch als Beihilfe darstellen (vgl. etwa BGH aaO sowie BGH NStZ 2006, 94).

  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, sodass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94; vom 26. März 2014 - 5 StR 91/14, und vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392, 393).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94 und vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575 jeweils m.w.N.).
  • LG Dortmund, 31.03.2020 - 32 KLs 63/19
    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung, so dass Durchführung und Ausgang der Tat von seinem Willen abhängen (vgl. BGH, 4 StR 420/05, Beschluss vom 29.09.2005).
  • BGH, 26.03.2014 - 5 StR 91/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme mittäterschaftlicher Beteiligung am Raub bei einem

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, im Umfang der Beteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94).
  • KG, 12.03.2013 - 121 Ss 30/13

    Feststellungen zur subjektiven Tatseite

    8 Mittäter ist gemäß § 25 Abs. 2 StGB, wer aufgrund gemeinschaftlichen Tatentschlusses mit Täterwillen einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden - nicht nur geringen (vgl. BGH NStZ 2006, 94), sondern wesentlichen - Beitrag leistet und seinen Beitrag dabei als Teil der Tätigkeit des anderen und denjenigen des anderen als Ergänzung seines Tatanteils will (vgl. BGHSt 44, 39; Fischer, StGB 60. Aufl., § 25 Rdn. 12b, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.03.2012 - 5 StR 114/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei einem sich nicht aktiv am

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94).
  • LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).
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