Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.09.2005

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05   

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BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05 (https://dejure.org/2005,3388)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2005 - 1 StR 250/05 (https://dejure.org/2005,3388)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05 (https://dejure.org/2005,3388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Definition des Begriffs der Heimtücke; Vorliegen eines heimtückischen Angriffs bei offenem Entgegentreten des Täters; Ausnutzung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers als Voraussetzung für heimtückisches Handeln; Anforderungen an die Beeinflussungshandlung des ...

  • Judicialis

    StGB § 26; ; StGB § 211

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke bei kurzfristigem Bemerken der Angriffsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 96
  • NStZ-RR 2006, 10
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
    Gründe, die gegen die Annahme sprechen könnten, die Angeklagte sei sich der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten nicht bewusst gewesen, sind nicht erkennbar (vgl. auch Senatsurteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04) Der von der Strafkammer für möglich gehaltene Ausspruch "Geli, jetzt ist es soweit" kann an alledem nichts ändern, da er ersichtlich unmittelbar mit dem Würgeangriff zusammenfiel und daher keine Warnwirkung entfalten konnte.
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
    Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
    Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
  • OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14

    Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen

    Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann allerdings auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, NStZ 2006, 96).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10

    Mordmerkmal der Heimtücke (besondere Tücke; Gesinnung; verwerflicher

    Von besonderen, hier offenbar nicht in Betracht kommenden Fallgestaltungen abgesehen, bei denen die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit nicht notwendig zur Annahme von Heimtücke führt (vgl. z.B. BGHSt 30, 105, 119; Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 48 jew. mwN), kann daher schon allein die Ausnutzung eines Überraschungseffekts die Annahme von Heimtücke tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 10).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13

    Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.

    b) Da der Angeklagte bereits bei Zufügung des ersten Stichs mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelte, kann es dahinstehen, ob die Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung auch dann vorliegen, wenn ein Angriff mit Körperverletzungsvorsatz beginnt, mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wird und die Zeit zwischen den Einzelakten so kurz ist (vgl. Schneider in: Münchener-Kommentar zum StGB, 2. Auflage, § 211 Rn. 163: " uno actu "), dass das Tatopfer - wie vorliegend gegeben - keine Möglichkeit hat, dem Angriff nach dem ersten Einzelakt irgendwie zu begegnen (vgl. auch BGH Urteil 15. September 2011 - 3 StR 223/11 - NStZ 2012, 35; Urteil vom 11. Oktober 2005- 1 StR 250/05 - NStZ 2006, 96).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Heimtückisches Handeln wäre dann nur zu bejahen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz war, dass dem Tatopfer keine Möglichkeit blieb, dem Angriff irgendwie zu begegnen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2006, 96; NStZ-RR 2005, 309; NStZ-RR 2004, 14, 16 jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 21.01.2008 - 4 Ws 3/08

    Verteidigervergütung: Revision des Nebenklägers, der Staatsanwaltschaft und des

    Mit einem neuerlichen Antrag vom 18.1.2007 wurde eine weitere Vergütung für das vorgenannte Revisionsverfahren 1 StR 250/05 hinsichtlich der Verwerfung der Revision der Angeklagten Sch in Höhe von 774, 88 EUR gegenüber der Staatskasse geltend gemacht.

    Bei der Revision der Angeklagten Sch und jener des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 12.1.2005 handelt es sich nur um eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, denn es liegt unabhängig davon, dass über die Revision der Angeklagten durch Beschluss und jene des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft nach mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden worden ist, nur e i n Revisionsverfahren vor, wie sich auch aus dem gleichlautenden Aktenzeichen 1 StR 250/05 ergibt (vgl. Gerold/Schmidt-Madert RVG 17. Aufl. § 15 Rn. 14; Hartmann Kostengesetze 37. Aufl. § 15 RVG Rn. 42 Stichwort "Revision"; ferner OLG Düsseldorf MDR 1993, 699 hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Verteidigers, wenn die Revision des Angeklagten durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO und jene der Staatsanwaltschaft durch Urteil verworfen wird).

    Nach alldem ist die Beschwerde des Nebenklägervertreters als beigeordneter Beistand gemäß § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO gegen die Ablehnung der Festsetzung einer weiteren Vergütung für das Revisionsverfahren 1 StR 250/05 als unbegründet zu verwerfen.

  • BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15

    Heimtückemord: Wehrlosigkeit des Opfers trotz Abwehrmaßnahmen

    Kann das Opfer in diesem Moment dem Täter nichts Wirkungsvolles entgegensetzen, ist von dessen Wehrlosigkeit selbst dann auszugehen, wenn es im weiteren Verlauf des Kampfgeschehens Abwehrmaßnahmen zu entfalten vermag (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ 2006, 96; MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 174 mwN).
  • BGH, 10.07.2018 - 3 StR 204/18

    Heimtücke (Arglosigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; erste mit Tötungsvorsatz

    Mithin stehen Abwehrversuche, die der überraschte und in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkte Geschädigte im letzten Moment unternimmt, in solchen Konstellationen der Annahme von Heimtücke nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Urteile vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, NJW 1996, 471 (insoweit in BGHSt 41, 222 nicht abgedruckt); vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02, NStZ 2003, 146, 147; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ 2006, 96).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06

    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 163/22

    Mord (Heimtücke: offene Feindseligkeit; Arg- und Wehrlosigkeit, bewusstes

    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, Rn. 9; vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, aaO; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, Rn. 4).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 77/11

    Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter Unternehmer rechtskräftig

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

  • LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2005 - 3 StR 303/05   

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https://dejure.org/2005,8346
BGH, 20.09.2005 - 3 StR 303/05 (https://dejure.org/2005,8346)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2005 - 3 StR 303/05 (https://dejure.org/2005,8346)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05 (https://dejure.org/2005,8346)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessung; Doppelverwertung von Qualifikationsmerkmalen der abgeurteilten Straftat; Anlasten fehlender Reue bei Bestreiten der Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 § 46 Abs. 3
    Strafschärfende Berücksichtigung der "erschreckenden Aggressionstat" und "massiven Tatausführung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 § 46 Abs. 3
    Strafschärfende Berücksichtigung der "erschreckenden Aggressionstat" und "massiven Tatausführung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 3 StR 303/05
    Vielmehr kommt es bei der Strafzumessung darauf an, nicht allgemeine und wenig aussagekräftige Qualifizierungen anzustellen, sondern die Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 46 Abs. 2 StGB konkret herauszuarbeiten, die das Geschehen, orientiert am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts (vgl. BGH wistra 1987, 27), milder oder schwerer erscheinen lassen.
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20

    Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen

    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 477/07

    Strafschärfung bei legitimem Verteidigungsverhalten (mangelnde Reue; innerer

    Daher konnte er keine Reue bekunden, ohne seine Verteidigungsposition aufzugeben (BGH NStZ 2006, 96).
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