Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.05.2004

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,74
BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03 (https://dejure.org/2004,74)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2004 - III ZR 361/03 (https://dejure.org/2004,74)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2004 - III ZR 361/03 (https://dejure.org/2004,74)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 EMRK; Art. 5 EMRK; Art. 41 EMRK; Art. 1 GG; Art. 2 GG; Art. 34 GG; § 839 BGB; § 109 StVollzG
    BGHZ; Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruches eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt (Amtshaftung; Bindungswirkung hinsichtlich der Feststellung der Rechtswidrigkeit; staatliches Organisationsverschulden); ...

  • lexetius.com

    BGB § 839; GG Art. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer auf einen Amtshaftungsprozess; Erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen als Grund für das Unterlaufen von geltendem Recht; Organisationsverschulden des Landes trotz Handelns der tätig ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Fi; ; GG Art. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 1
    Keine Entschädigung bei nur kurzer menschenunwürdiger Unterbringung in der JVA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 1
    Entschädigungsansprüche eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Menschenunwürdige Unterbringung: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung in JVA

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine zwangsläufige Entschädigung für menschenunwürdige Haftbedingungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Häftling zwei Tage menschenunwürdig untergebracht - Nicht schlimm genug, um Entschädigung fordern zu können

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entschädigungsansprüche eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.11.2004)

    Ex-Häftling Schadenersatz verweigert // Staat haftet nicht zwingend für Menschenrechtsverletzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 33
  • NJW 2005, 58
  • MDR 2005, 447
  • NStZ 2006, 19
  • StV 2005, 343
  • VersR 2005, 507
  • DVBl 2005, 503
  • DÖV 2005, 263
  • JR 2005, 326
 
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Dies hängt - insoweit nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auch wenn die Erheblichkeitsschwelle bei Verletzungen der Menschenwürde generell niedriger anzusetzen ist - insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab ( BGHZ 128, 1, 12).

    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund ( BGHZ 128, 1, 15 m.w.N.; BVerfG NJW 2000, 2187 f).

    Dies hängt - insoweit nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auch wenn die Erheblichkeitsschwelle bei Verletzungen der Menschenwürde generell niedriger anzusetzen ist - insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab ( BGHZ 128, 1, 12).

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß dann, wenn das Recht eines Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde durch menschenunwürdige Unterbringung verletzt wird, die Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens auf nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Unterbringung nicht davon abhängen kann, ob dies nur vorübergehend geschehen war (BVerfG NJW 2002, 2699 f; 2002, 2700 f; 1993, 3190 f).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß dann, wenn das Recht eines Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde durch menschenunwürdige Unterbringung verletzt wird, die Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens auf nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Unterbringung nicht davon abhängen kann, ob dies nur vorübergehend geschehen war (BVerfG NJW 2002, 2699 f; 2002, 2700 f; 1993, 3190 f).
  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß dann, wenn das Recht eines Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde durch menschenunwürdige Unterbringung verletzt wird, die Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens auf nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Unterbringung nicht davon abhängen kann, ob dies nur vorübergehend geschehen war (BVerfG NJW 2002, 2699 f; 2002, 2700 f; 1993, 3190 f).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze, die der Senat für die Bindungswirkung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des Strafsenats eines Oberlandesgerichts entwickelt hat (Senatsurteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 = NJW 1994, 1950; s. auch Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 439, 440).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund ( BGHZ 128, 1, 15 m.w.N.; BVerfG NJW 2000, 2187 f).
  • LG Hannover, 15.07.2003 - 17 O 338/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Das Landgericht (StV 2003, 568 mit Anm. Lesting) hat ihm 200 € nebst Zinsen zugesprochen; das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen.
  • EGMR, 19.04.2001 - 28524/95

    PEERS v. GREECE

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
    Die Beurteilung dieses Mindestmaßes ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, wie beispielsweise der Dauer der Behandlung, ihren physischen oder psychischen Folgen oder von Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand des Opfers (EGMR, Urteil vom 16. Dezember 1997 [Raninen ./. Finnland], ÖIM Newsletter [NL] 1998/1/7; Urteil vom 19. April 2001 [Peers ./. Griechenland], Nr. 28524/95 Slg. 2001 Sec.
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 24 U 51/09

    Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der

    Vorliegend handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger, zumal bei Verstößen gegen die Menschenwürde geringere Anforderungen an die Intensität des Eingriffs gestellt werden müssen (BGH NJW 2005, 58).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Ob und inwieweit einem von menschenunwürdiger Haftunterbringung betroffenen Strafgefangenen ein Entschädigungsanspruch zustehe, hänge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter Verweis auf: BGHZ 161, 33 ff.; BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, NJW 2006, S. 3572) insbesondere von der Bedeutung und Tragweise des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad des Verschuldens ab.

    Der Bundesgerichtshof ließ die rechtliche Würdigung der Instanzgerichte unbeanstandet, nach der die Unterbringung von fünf Gefangenen in einem 16 m2 großen Haftraum mit integrierter Toilette ohne räumliche Abtrennung menschenunwürdig sei (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Denn auch die insoweit in Bezug genommene Junktim-Entscheidung des Bundesgerichtshofs lässt keinen Zweifel daran, dass derartige räumliche Haftbedingungen bereits für sich genommen eine menschenunwürdige Behandlung sein können (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Der Bundesgerichtshof hat insofern Zusatzerfordernisse nicht für die Ebene der anspruchsbegründenden Voraussetzungen aufgestellt, sondern ausschließlich für die Ebene der Rechtsfolgen (vgl. BGHZ 161, 33 ), und zwar um bei der Frage der Geldentschädigung den Besonderheiten des Falles gerecht zu werden (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

    Gleiches gilt, soweit das Landgericht auf die tägliche Stunde Hofgang rekurriert (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Im Hinblick auf die Eingriffsintensität stellt er hierbei auf eine konkrete Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohles ab (vgl. BGHZ 161, 33 ).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Die von der Revision zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2004 (- III ZR 361/03 - BGHZ 161, 33) ist nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4940
OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,4940)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,4940)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,4940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafvollzug in Niedersachsen: Erhebung eines Haftkostenbeitrags von Gefangenen ohne Arbeitseinkünfte für Stromkosten der den Grundbedarf übersteigenden Elektrogeräte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 2 NAV zu ; § 19 StVollzG; § 50 Abs. 1 StVollzG
    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum benutzte über den Grundbedarf hinausgehende Eltektrogeräte; Beschränkung von Haftkosten auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung; Einordnung von Kosten für das Benutzen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum benutzte über den Grundbedarf hinausgehende Eltektrogeräte; Beschränkung von Haftkosten auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung; Einordnung von Kosten für das Benutzen von ...

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.6.2004)

    Häftling muss Stromkosten für Spielkonsole zahlen // Fernseher und Kaffeemaschine bleiben aber gratis

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 288
  • NStZ 2006, 19
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2004 - 3 VAs 46/03

    Vollzug der Untersuchungshaft: Befugnis der Haftanstalt zur Erhebung einer

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04
    Hiernach erscheint sogar zulässig, Gefangene, die eine Kostenpauschale für ein in dem Haftraum vorhandenes Fernsehgerät nicht zahlen wollen, auf das Benutzen eines Anstaltsfernsehers zu verweisen (so im Falle der Untersuchungshaft OLG Frankfurt am Main vom 8.1.2004, 3 VAs 46/03).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Er wies auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) - hin, nach dem Elektrogeräte wie die von ihm betriebenen als zum Grundbedarf gehörend für die Gefangenen (strom-)kostenfrei seien.
  • OLG Naumburg, 30.01.2015 - 1 Ws (RB) 36/14

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Kostenpauschale für die Benutzung

    Danach können neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011, 3 Vollz (Ws) 3/11 - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2011, 2 Ws 143/11; Beschluss vom 08.06.2012, 2 Ws 96/12; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 50 Rn. 2).

    Ausreichend ist dabei die Bereitstellung von Gemeinschaftsküchen, die über die Möglichkeit der Entnahme von ausreichend heißem Wasser oder aber Geräten zur Zubereitung von Heißgetränken verfügen, oder aber durch Radio- und Fernsehgeräte in Gemeinschaftsräumen (OLG Celle NStZ 2005, 288, OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179).

    In der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (1 Ws 69/04 (StrVollz), NStZ 2005, 288) wurde die Benutzung von Radio, soweit dieses nicht zu einer Stereoanlage gehört, Fernseher und Heißwassergerät bereits durch die Vollzugsanstalt kostenfrei gestattet.

    Gegen die Grundsätze der Kostenbeteiligung verstößt etwa nicht eine Pauschale von 1, 75 ? im Monat bei der Benutzung von drei Geräten (OLG Celle NStZ 2005, 288) oder aber 2, 00 ? im Monat bei der Benutzung von drei Geräten (OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177).

  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Zudem dürfte bei der Berechnung zu prüfen sein, inwieweit der grundsätzlich von Verfassungs wegen zu gewährleistende Grundbedarf an Information in der Justizvollzugsanstalt unabhängig von der Anbindung an die neue Satellitenanlage, etwa durch Fernsehempfangsgeräte in Gemeinschaftsräumen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 4 Ws 298/14 -, juris, Rn. 20, 31) oder anderweitige Empfangstechnik (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) -, juris, Rn. 28), sichergestellt ist.
  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 EUR pro

    Der rechtliche Ansatz des Landgerichts zur Kostenbeteiligung des Antragstellers entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden können, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; 2006 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2011, 2 Ws 143/11; Arloth a.a.O., § 50 Rn. 2).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise eine Stromkostenpauschale von 1, 75 ? (OLG Celle NStZ 2005, 288, 289) oder 2, 00 ? gebilligt worden ist (OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177, 179; 2006, 179, 181), bezog sich die Pauschale auf die Nutzung mehrerer Elektrogeräte.

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Beteiligung von Sicherungsverwahrten

    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177 ff. und 179 ff.; OLG Jena StV 2006, 593, wohl auch OLG Celle StraFo 2004, 289).
  • OLG Celle, 07.12.2017 - 3 Ws 559/17

    Kosten der Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik in einer

    § 52 Abs. 5 NJVollzG ist aus sich heraus anwendbar und ist auch ohne Erlass der Rechtsverordnungen nach § 52 Abs. 4 NJVollzG wirksam (vgl. auch OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 19. März 2012 - 1 Ws 108/12 (StrVollz) und Beschluss vom 20. März 2012 - 1 Ws 123/12 (StrVollz); die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) - (= Nds. Rpfl 2004, 218) ist in diesem Zusammenhang nicht mehr einschlägig, weil sie vor Inkrafttreten des NJVollzG zum StVollzG ergangen ist, das eine dem § 52 Abs. 5 Satz 2 NJVollzG vergleichbare Regelung nicht enthielt.).
  • OLG Hamburg, 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11

    Strafvollzug in Hamburg: Beteiligung der Strafgefangenen an Stromkosten

    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Grundlagen in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (Thüringer OLG, Beschluss vom 11.07.05, 1 Ws 111/05, Rdnr. 30, zit. nach juris; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 01.03.06, 2 Ws 794/05 Rdnr. 9 und vom 22.02.06, 2 Ws 840/05, Rdnr. 40, jeweils zit. nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.03.07, 3 Ws 73/07 Rdnr. 40, zit. nach juris; im Ergebnis ebenso OLG Celle, Beschluss vom 25.05.04, 1 Ws 69/04 (StrVollz) Rdnr. 8, zit. nach juris.).
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