Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Strafgefangenen zur Zahlung von Haftkosten wegen schuldhafter Nichterfüllung seiner Arbeitspflicht; Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen; Körperverletzungen unter Mitgefangenen; Widerruf der Zuteilung zur Arbeit
- Judicialis
StVollzG § 14 Abs. 2; ; StVollzG § 41 Abs. 1 Satz 1; ; StV... ollzG § 50 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 88 Abs. 2 Nr. 3; ; StVollzG § 102; ; StVollzG § 103 Abs. 1 Nr. 7; ; StVollzG § 116; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formale Anforderungen an die Heranziehung eines Strafgefangenen zu Haftkosten; Schuldhafte Nichterfüllung der Arbeitspflicht bei Ablösung von der Arbeit aufgrund besonderer Sicherungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 29.10.2004 - 15 StVK 381/04
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 63
- StV 2006, 598
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05
Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben; …
Für eine dauerhafte Ablösung von der Arbeit, die bereits aufgrund ihrer zeitlichen Wirkungsdauer über eine Disziplinarmaßnahme gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 7 StVollzG hinausgeht, verlangt die obergerichtliche Rechtsprechung nicht nur eine ausreichende Sachverhaltsermittlung der Vollzugsbehörde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055/04 u.a. -, juris), sondern auch eine Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen der § 49 Abs. 2 VwVfG, § 14 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. April 2005 - 1 Ws 506/04 - sowie vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04 -, juris). - BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Verletzung des Anspruchs eines Häftlings auf am Resozialisierungsziel …
Diesem gänzlichen Mangel an Feststellungen, die geeignet wären, die Annahme fehlender Gefährdung der Wiedereingliederung des Beschwerdeführers zu tragen (zum Erfordernis ausreichender Tatsachenfeststellung bei Haftkostenbescheiden s. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 1 Ws 506/04 -, NStZ 2006, S. 63), ist das Landgericht ebensowenig entgegengetreten wie der im Widerspruchsbescheid angedeuteten offensichtlich unzutreffenden Rechtsauffassung, eigenes Fehlverhalten des Gefangenen schließe im Rahmen des § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG eine Berufung auf den Gesichtspunkt der Wiedereingliederung grundsätzlich aus. - OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 Ws 291/04
Entscheidung der Strafvollzugsanstalt: Ablösung vom Arbeitsplatz
Erforderlich ist daher, dass der Gefangene auf Dauer und nicht nur kurzzeitig an dem innegehabten Arbeitsplatz nicht mehr tragbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11.4.2005, 1 Ws 506/04).
- OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten
c) Es bedarf vorliegend keiner näheren Prüfung der Frage, ob die Zuweisung der Arbeit rechtlichen Bedenken begegnet und ob die Justizvollzugsanstalt - dies hat die Strafvollstreckungskammer eigenverantwortlich nachzuprüfen (OLG Karlsruhe, NStZ 2006, 63 ff.) - zu recht angenommen hat, dass der Antragsteller verschuldet ohne Arbeit war. - OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Voraussetzungen der Aussetzung der restlichen Sicherungsverwahrung
5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1;… Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren. - LG Essen, 01.02.2007 - 5 StVK K 431/06
Heranziehung eines Strafgefangenen zu den Haftkosten wegen Verletzung seiner …
Darin ist nur dann ein verschuldetes Verweigern der Arbeitspflicht zu sehen, wenn der Ausschluss von der Arbeit sachlich gerechtfertigt ist (Vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2006, 63,64).