Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 27.06.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06   

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https://dejure.org/2006,4300
BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Auslegung des Begriffes "Handeltreiben" im Sinne von § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Vorliegen eines "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG bereits im Falle einer lediglich beabsichtigten Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG §§ 29 ff.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Handeltreiben durch Verkaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • StV 2006, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG ist allerdings, wie in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt worden ist (NJW 2005, 3790 f.), weit auszulegen.
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15

    Anforderungen an das Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht (jede

    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens)

    Schon das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20 Rn. 9 und vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06 Rn. 5).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    "Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
    Denn Voraussetzung ist insoweit nicht, dass es tatsächlich zu einem Umsatzgeschäft gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 100 [BGH 07.07.2006 - 2 StR 184/06] ; SenE v. 15.06.2001 - Ss 206/01 -).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17255
LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Die Schadensverursachung durch rollende Müllcontainer ist ein Unfall im Sinne des § 142 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Verkehrsgeschehen; Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Unfalls im Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1374 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • NZV 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 03.12.1992 - 1 Ss 306/92

    Zur Wartepflicht bei nicht ganz unbegründetem Beteiligungsverdacht

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06
    Zu Recht führt die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung aus, daß das Abstellen von Handwagen, Fuhrwerken, Schlitten und sonstigen Gefährten wie Einkaufswagen jedenfalls so lange einen Verkehrsvorgang bildet, als es darum geht, daß dieses verkehrssicher geschehen muß, d. h. z. B. parkende Autos nicht beschädigt (OLG Stuttgart, VRs 47, 15, 16; OLG Koblenz, MDR 1993, 366; LK-Geppert, § 142 StGB, Rdnr. 25; MK-Zopfs, § 142 StGB, Rdnr. 33).
  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08

    Unfallflucht: Beschädigung eines anderen Fahrzeugs beim Entladen eines LKW;

    Der konkrete Fall ist auch nicht mit dem von dem Landgericht Berlin am 27. Juni 2006 entschiedenen Fall zu vergleichen, in dem das Landgericht Berlin feststellte, dass das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum (damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen stehe und somit "im Straßenverkehr" im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB stattfinde (vgl. Landgericht Berlin NZV 2007, 322).
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