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   BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06   

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BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06 (https://dejure.org/2006,2714)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2006 - 1 StR 371/06 (https://dejure.org/2006,2714)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06 (https://dejure.org/2006,2714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mitwirkung eines zu Unrecht nicht abgelehnten Richters; Verwerfung Ablehnungsgesuch mit Unrecht; Erkenntnisse aus einer Telefonüberwachung; Zweifel an der Richtigkeit der im Ermittlungsverfahren ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 161
  • StV 2007, 121
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Denn im Fall eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es dem Revisionsgericht verwehrt, nach Beschwerdegrundsätzen darüber zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch begründet war (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 - Umdr.

    c) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411; StraFo 2006, 232, 235 f.; BGHSt 50, 216, 218; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 StR 249/06 - Umdr.

    Willkür liegt vor, wenn der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich gleichsam zum "Richter in eigener Sache" macht (BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; StraFo 2006, 232, 235; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06 - Umdr.

    Demgegenüber gibt es auch Fallgestaltungen, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, vielmehr die §§ 26a, 27 StPO "nur" schlicht fehlerhaft angewendet wurden (BVerfG StraFo 2006, 232, 236; vgl. ferner BGH StV 2005, 587, 588; Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr.

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Denn im Fall eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es dem Revisionsgericht verwehrt, nach Beschwerdegrundsätzen darüber zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch begründet war (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 - Umdr.

    c) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411; StraFo 2006, 232, 235 f.; BGHSt 50, 216, 218; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 StR 249/06 - Umdr.

    Erfolgt die Verwerfung nur aus formalen Erwägungen, wurden die Ablehnungsgründe aber nicht inhaltlich geprüft, ist im Einzelfall danach zu differenzieren, ob die Entscheidung des Gerichts auf einer groben Missachtung oder Fehlanwendung des Rechts beruht, ob also Auslegung und Handhabung der Verwerfungsgründe nach § 26a Abs. 1 StPO offensichtlich unhaltbar oder aber lediglich schlicht fehlerhaft sind (BGHSt 50, 216, 219 f.).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Denn im Fall eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es dem Revisionsgericht verwehrt, nach Beschwerdegrundsätzen darüber zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch begründet war (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 - Umdr.

    c) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411; StraFo 2006, 232, 235 f.; BGHSt 50, 216, 218; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 StR 249/06 - Umdr.

    Willkür liegt vor, wenn der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich gleichsam zum "Richter in eigener Sache" macht (BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; StraFo 2006, 232, 235; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06 - Umdr.

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Denn im Fall eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es dem Revisionsgericht verwehrt, nach Beschwerdegrundsätzen darüber zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch begründet war (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 - Umdr.

    S. 4; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 - Umdr.

  • BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Der Antrag bedurfte nicht der weiteren Glaubhaftmachung (§ 26 Abs. 2 StPO), da der Verteidiger seine eigenen Wahrnehmungen mitteilte; dass er die Richtigkeit seiner Angaben anwaltlich versicherte, war nicht erforderlich (BayObLG StV 1995, 7; OLG Schleswig MDR 1972, 165; Pfeiffer in KK 5. Aufl. § 26 Rdn. 5; Maul in KK 5. Aufl. § 45 Rdn. 11; a.A. OLG Koblenz OLGSt StPO § 45 Nr. 5).

    Die Entscheidung, das erste Ablehnungsgesuch wegen fehlender Glaubhaftmachung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StPO als unzulässig zu verwerfen, war zwar rechtsfehlerhaft; denn der von einem Verteidiger verfasste Antrag genügt schon dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Tatsachen, mit denen die Besorgnis der Befangenheit begründet wird, gerichtsbekannt sind (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 17; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 26 Rdn. 16) oder der Antrag Wahrnehmungen des Verteidigers enthält, wobei das Fehlen einer anwaltlichen Versicherung grundsätzlich unschädlich ist (vgl. BayObLG StV 1995, 7; OLG Schleswig MDR 1972, 165; Pfeiffer in KK 5. Aufl. § 26 Rdn. 5; Maul in KK 5. Aufl. § 45 Rdn. 11).

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    S. 5; BGHSt aaO 219; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr.

    Demgegenüber gibt es auch Fallgestaltungen, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, vielmehr die §§ 26a, 27 StPO "nur" schlicht fehlerhaft angewendet wurden (BVerfG StraFo 2006, 232, 236; vgl. ferner BGH StV 2005, 587, 588; Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr.

  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Demgegenüber gibt es auch Fallgestaltungen, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, vielmehr die §§ 26a, 27 StPO "nur" schlicht fehlerhaft angewendet wurden (BVerfG StraFo 2006, 232, 236; vgl. ferner BGH StV 2005, 587, 588; Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Hierauf haben die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich keinen Anspruch (BGHSt 43, 212); im Übrigen obliegt die Würdigung des Beweisstoffs ohnehin nicht dem Vorsitzenden allein, sondern dem gesamten Spruchkörper.
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (Senat, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06 - Umdr.
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
    Kommen nach den vorgetragenen Tatsachen mehrere Verfahrensmängel in Betracht, ist vom Beschwerdeführer darzutun, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird, um somit die Angriffsrichtung der Rüge deutlich zu machen (BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94; Cirener/Sander JR 2006, 300).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

  • BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06

    Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht

  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Der Umfang der Prüfung durch das Revisionsgericht wird durch die Angriffsrichtung der von der Revision erhobenen Verfahrensbeanstandung bestimmt (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Kommen nach den von der Revision vorgetragenen Tatsachen mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (vgl. zur Maßgeblichkeit der Angriffsrichtung einer Rüge BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94 mwN; Beschlüsse vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13 Rn. 14, NStZ 2014, 221, 222; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161 mwN und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Die allein erhobene Rüge, ein Selbstleseverfahren sei durchgeführt worden, ohne dass es zuvor angeordnet worden sei, kann jedoch nicht in die wesensverschiedene Rüge umgedeutet werden, der gegen die Anordnung eines Selbstleseverfahrens vorgebrachte Widerspruch sei nicht verbeschieden worden (vgl. zur Bedeutung der Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, NJW 2011, 1523, 1525).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    c) Im Übrigen würde auch ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO nicht stets den Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO begründen, vielmehr führt ein solcher Verstoß nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411; BVerfG, Beschluss 67 - 31 - vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Diesbezüglich sind die Rügen verschieden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 58, 15); Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    In dem durch die Revisionsführer bestimmten Prüfungsumfang (zur Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung" einer Rüge vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98; Cirener/Sander JR 2006, 300) bleibt das Revisionsvorbringen ohne Erfolg.
  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    Die Begründung muss die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (ausdrücklich offen gelassen in BVerfG aaO 504; vgl. in diesem Sinne zur Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren BGH NStZ 2007, 161, 162; Cirener/Sander JR 2006, 300 jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Das Verhalten der Kammermitglieder konnte die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht eines verständigen Angeklagten (vgl. Senat NJW 2006, 3290, 3295 m.w.N.; NStZ 2007, 161, 163) nicht begründen.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14, juris; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162 sowie Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN).
  • OLG Köln, 30.10.2007 - 83 Ss 128/07

    Verstoß gegen Zuständigkeitsregelungen bei Verwerfung von Befangenheitsgesuchen

    Der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich stehe, entspricht seit langem der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH - 3. Strafsenat - NJW 2005, 3434, 3534; BGH - 5. Strafsenat - NJW 2005, 3436, 3437; NJW 2006, 2864, 2865; BGH - 1. Strafsenat - NStZ 2007, 161, 162; Pfeiffer in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 26 a Rdnr. 3; Lemke in: Heidelberger Kommentar zur StPO, § 26 a Rdnr. 7; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 26 a Rdnr. 4 a).

    Demgegenüber gibt es auch Fallgestaltungen, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, vielmehr die §§ 26 a, 27 StPO "nur" schlicht fehlerhaft angewendet wurden (BGH NStZ 2007, 161, 163).

    Schließlich ist eine den Zuständigkeitsregelungen der §§ 26 a, 27 StPO widersprechende Ablehnung des Befangenheitsgesuchs aus formalen Gründen (fehlende Glaubhaftmachung, Verspätung) nicht als willkürlich und damit als Verstoß gegen die genannten verfassungsrechtlichen Garantien angesehen worden, wenn der Beschluss eine inhaltliche Auseinandersetzung des Richters mit dem Ablehnungsbegehren nicht erkennen lässt (vgl. BGH NStZ 2007, 161, 162).

    Aber selbst wenn man - abweichend von dieser Sichtweise - hier einen Verstoß gegen die Zuständigkeitsvorschriften der §§ 26 a, 27 StPO annähme, wäre jedenfalls keine willkürliche bzw. den Anwendungsbereich des § 26 a StPO in grober Weise verkennende Sachbehandlung, sondern allenfalls ein einfacher Verfahrensverstoß gegeben (vgl. BVerfG NJW 2006, 2864, BGH NStZ 2007, 161, 162).

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08

    Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter

  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07

    Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des

  • OLG Bamberg, 18.10.2018 - 2 Ss OWi 1419/18

    Kein Unverzüglichkeitsgebot bei Sachverständigenablehnung

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 17/14

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zum Fördern des

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 1 RVs 58/13

    Überlange Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte

  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 138/07

    Gesetzlicher Richter (kein Richter in eigener Sache); rechtswidrige Verwerfung

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 96/17

    Absolute Revisionsgründe (Angriffsrichtung der Rüge bei mehreren

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 239/12

    Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vorliegen einer

  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

  • KG, 28.08.2014 - 4 Ws 70/14

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Sinn und Zweck des Instituts der

  • KG, 24.06.2008 - 3 Ws (B) 136/08

    Richterablehnung im Strafverfahren: Verwerfung eines Ablehnungsgesuches durch den

  • BGH, 26.09.2018 - 4 StR 224/18

    Tateinheit (Deliktsserie mit mehreren Beteiligten)

  • LG Heilbronn, 09.02.2017 - 8 Qs 2/17

    Einspruchsverwerfung im gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Nichterscheinens des

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft;

  • BGH, 29.03.2022 - 5 StR 454/21

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • AG Leipzig, 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11

    Ablehnung, Besorgnis, Befangenheit, Plädoyer, Verteidiger, Urteilsabsetzung

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