Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2006 - 1 StR 168/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6064
BGH, 03.07.2006 - 1 StR 168/06 (https://dejure.org/2006,6064)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2006 - 1 StR 168/06 (https://dejure.org/2006,6064)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 1 StR 168/06 (https://dejure.org/2006,6064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 46 StGB
    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Darlegungspflicht bezüglich weiterer Angaben eines Zeugen); Ausmaß der Strafmilderung bei Angaben zu einem letztlich nicht ermittelten Hintermann

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigem und bandenmäßigem Einschleusens von Ausländern; Unterbliebene Beweiserhebung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Im Hilfsbeweisantrag nicht ausdrücklich behauptete Tatsachen, Wahrunterstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    In der Antragsbegründung ist daher insoweit ein nachvollziehbarer Grund anzugeben (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 201/05, NStZ 2006, 585, 586), zumal dann, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, weshalb der Zeuge S. gegenüber seiner Mutter das Gegenteil dessen gesagt haben soll, was er zuvor in seinem ebenfalls an diese gerichteten Brief bekundet hatte (zur vergleichbaren Konstellation bei einer Aufklärungsrüge BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 1 StR 168/06, NStZ 2007, 165).
  • OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der

    Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Schließlich erscheint die Annahme, ein Zeuge könne in umfassender Weise Angaben zu den Beziehungen zwischen zwei anderen Personen machen ("keine strafbaren Beziehungen"), sehr fern liegend; daher wäre besonders eingehend darzulegen gewesen, welche Umstände zur Aufklärung drängten (vgl. BGH NStZ 2007, 165).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Dabei stehen die Anforderungen an den Vortrag zum Aufdrängen dazu im Verhältnis, wie naheliegend das behauptete Beweisergebnis erscheint (vgl. BGH, NStZ 2007, 165).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht