Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04   

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https://dejure.org/2006,5081
OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 (https://dejure.org/2006,5081)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 (https://dejure.org/2006,5081)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. August 2006 - 2 Ss (B) 38/04 (https://dejure.org/2006,5081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rotlichtverstoß: Automatische Ermittlung der Rotlichtzeit mit bzw. ohne Toleranzabzug durch die nach und vor Januar 2004 zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO; § 79 Abs. 3 OWiG; § 25 Abs. 2a StVG
    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen"

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StVG § 25 Abs. 2 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BKat Nr. 132.2
    Anforderungen an die Ermittlung der Rotzeit bei Rotlichtüberwachungsanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß und Fahrverbot - Wenn Sekundenbruchteile entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 391
  • NStZ 2007, 181 (Ls.)
  • VersR 2007, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
    Grundsätzlich müssen bei der Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (i.S.d. lfd. Nr. 132.2 der BKatV) mittels automatischer Überwachungsanlage Gerätetyp und die ggf. zu berücksichtigende Messtoleranz angegeben werden (OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO, Rdnr.61 gegen Ende; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr.43 g).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
    Daher sind inzwischen seit Begehung des Rotlichtverstoßes über zweieinhalb Jahre vergangen, sodass es inzwischen tatrichterlicher Überprüfung bedarf, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck noch erfüllen kann (vgl. BayObLG NZV 2004, 100 und 210; 2002, 280).
  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
    Hierzu muss der Abstand der Fahrzeugfront (vgl. OLG Dresden NZV 1998, 335 m.w.Rspr.Nw.) zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - lediglich durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert werden.
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Er lässt sich berechnen, indem man den Abstand der Fahrzeugfront zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der

    Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06

    Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß;

    Insbesondere im Bereich der Rotlichtüberwachung mit stationären Messanlagen stehen nämlich zahlreiche Geräte verschiedener Hersteller zur Verfügung, bei denen es teilweise eines zeitlichen Abzugs für die nach dem Überfahren der Haltelinie bis zur Kontaktschleife zurückgelegte Strecke nicht mehr bedarf, teilweise - u.a. bei Geräten des Typs "Traffipax TraffiPhot II" - allerdings weitere Abschläge von bis zu 0, 2 Sekunden für gerätespezifische Messungenauigkeiten vorzunehmen sind (umfassend zu Erforderlichkeit und Umfang vorzunehmender Abschläge bei Rotlichtüberwachungsanlagen z.vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 -' bei juris.de).
  • KG, 21.03.2018 - 3 Ws (B) 91/18

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Höhe des Toleranzabzugs bei Zeitmessung

    Zwar ist anerkannt, dass es bei Rotlichtverstößen der Mitteilung des Toleranzwertes dann nicht bedarf, wenn die Rotlichtzeit auch nach Abzug des "für den Betroffenen günstigsten Toleranzwertes" wenigstens eine Sekunde gedauert hat (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Frankfurt NZV 2008, 588; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335; Janker-Hühnermann in BHHJJ, 24. Aufl., § 37 StVO Rn. 30d).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6731
OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06 (https://dejure.org/2006,6731)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2006 - 1 Ws 30/06 (https://dejure.org/2006,6731)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2006 - 1 Ws 30/06 (https://dejure.org/2006,6731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    "Ungebühr" i.S. des § 178 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Ordnungsmittelbeschluss nach § 178 Abs. 1 OWiG; "Urteilsverkündung" i. S. des § 35 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Besetzung des Senats des Oberlandesgerichts ...

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3298
  • NStZ 2007, 181
  • NZV 2006, 667
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ws 292/00

    Besetzung des Bußgeldsenats, Ordnungsbeschluss, Ungebühr, Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06
    Dem stehen auch § 122 Abs. 1 GVG sowie der Beschluss des OLG Hamm DAR 01, 134 = VRS 100, 29 (dazu und dementsprechend für eine Dreier-Besetzung bei Beschlüssen nach § 181 GVG auch Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 181 Rdn. 8) nicht entgegen.

    Der Gesetzgeber hat durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz mit § 80a Abs. 1 OWiG n.F. gerade jene Regelung zu Gunsten des Einzelrichterprinzips erlassen, die das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung DAR 01, 134 = VRS 100, 29 noch vermisst hatte.

  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 2 Ss OWi 1070/99

    Besetzung des Bußgeldsenats)

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06
    Das OLG Hamm a.a.O. hat zwar - in Abgrenzung zur Zuständigkeit für Annexentscheidungen in Einzelrichtersachen (hierzu OLG Hamm NJW 00, 451 = DAR 00, 83 = VRS 98, 221) - darauf erkannt, dass über eine Beschwerde gegen einen in der Hauptverhandlung wegen Ungebühr ergangenen Ordnungsbeschluss gemäß § 122 Abs. 1 GVG auch dann in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden ist, wenn über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nach § 80a Abs. 2 Nr. 1 OWiG (damaliger Fassung im Jahre 2000) der Einzelrichter zu entscheiden hätte.
  • OLG Stuttgart, 20.08.1990 - 1 Ws 201/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06
    Die fehlende oder mangelhafte Begründung eines Ordnungsgeldbeschlusses führt nicht zwangsläufig zu dessen Aufhebung; sie ist unschädlich, wenn die Gründe für die Verhängung des Ordnungsgeldes außer Zweifel standen und der aufgenommene Protokollvermerk die volle Nachprüfung ermöglicht (OLG Koblenz, Beschl. v. 27.03.1987 - 1 Ws 167/87; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.1990 - 1 Ws 201/90).
  • OLG Koblenz, 27.03.1987 - 1 Ws 167/87
    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06
    Die fehlende oder mangelhafte Begründung eines Ordnungsgeldbeschlusses führt nicht zwangsläufig zu dessen Aufhebung; sie ist unschädlich, wenn die Gründe für die Verhängung des Ordnungsgeldes außer Zweifel standen und der aufgenommene Protokollvermerk die volle Nachprüfung ermöglicht (OLG Koblenz, Beschl. v. 27.03.1987 - 1 Ws 167/87; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.1990 - 1 Ws 201/90).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06
    "Eine Ungebühr im Sinne von § 178 Abs. 1 GV ist ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizmäßigen Ablauf, auf den "Gerichtsfrieden" und damit auf die Ehre und Würde des Gerichts (Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, GVG § 178 Rdn. 2 m.w.N.), aber nicht ein Verhalten, das lediglich prozessualen Vorschriften zuwiderläuft (OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.12.1990 - 1 Ws 252/90).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    OLG, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451 = juris Rdnr. 4; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 1 Ws 30/06 - NJW 2006, 3298 f. = NStZ 2007, 181 = juris Rdnr. 19; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 Ws 223/08 - NJW 2008, 2865 f. = juris Rdnr. 35; OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 2 Ws 88/16 -juris Rdnr. 17).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2015 - 1 Ws 202/15

    Bußgeldverfahren: Besetzung des Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts bei der

    Ob für die Entscheidung über diese in einem Bußgeldverfahren eingelegten sofortigen Beschwerden gegen Ordnungsmittelentscheidungen nach § 178 StPO die Zuständigkeit des Einzelrichters gegeben ist, weil dieser gem. § 80a OWiG zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde in der Hauptsache, berufen ist (so Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 178 GVG Rdnr. 8, OLG Köln, NStZ 2007, 181), oder ob auch in Bußgeldsachen der Senat in der von § 122 Abs. 1 GVG bestimmten Besetzung mit drei Mitgliedern über Beschwerden gegen Ordnungsmittelbeschlüsse nach § 178 GVG zu entscheiden hat (so Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 122 Rdnr. 3, OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 116f), ist umstritten (Zum Streitstand: Hannich in KK, StPO, 7. Aufl., § 122 GVG Rdnr. 3).

    Entgegen OLG Köln (NStZ 2007, 181) folgt nach Auffassung des Senats die Besetzung des zur Beschwerdeentscheidung berufenen Gerichts auch in einer Bußgeldsache nicht der Gerichtbesetzung der Hauptsachenentscheidung.

  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 4 Ws 181/16

    Weitere Beschwerde; Zuständigkeit; Einzelrichter

    Das Oberlandesgericht Rostock hat diesbezüglich in seiner Entscheidung vom 14.09.2005 - 1 Ws 293/05 (NStZ 2006, 245; vgl. auch OLG Köln NZV 2006, 667 und OLG Stuttgart NZV 2006, 317) ausgeführt:.
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 3 Ws 75/16

    Ehemann der Betroffenen hat Hauptverhandlung nicht zu stören

    Über die Beschwerde gegen den wegen Ungebühr erlassenen Ordnungsgeldbeschluss hat der Senat in der Besetzung mit einem Richter (§ 80 a Abs. 1 OWiG) zu entscheiden (vgl. OLG Köln, VRS 111, 280; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 80 a Rdnr. 2 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    OLG, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451 = Rdnr. 4; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 1 Ws 30/06 - NJW 2006, 3298 f. = NStZ 2007, 181 = Rdnr. 19; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 Ws 223/08 - NJW 2008, 2865 f. = Rdnr. 35; OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 2 Ws 88/16 - Rdnr. 17).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2019 - 1 Ws 170/19

    Besetzung des Senats für Bußgeldsachen bei Beschwerden gegen

    Die Vorschrift gilt auch nicht nur für das Rechtsbeschwerdeverfahren (OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006, 1 Ws 30/06, Rn. 5 - 8; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. August 2005, 1 Ws 284/05, Rn. 7; beide juris).
  • OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 35/19

    Beschwerde; weitere Beschwerde; Bußgeldsache; Einzelrichter; Oberlandesgericht

    Das Oberlandesgericht Rostock hat diesbezüglich in seiner Entscheidung vom 14.09.2005 - 1 Ws 293/05 (NStZ 2006, 245; vgl. auch OLG Köln NZV 2006, 667 und OLG Stuttgart NZV 2006, 317) ausgeführt:.
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