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   BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06   

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https://dejure.org/2006,3616
BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06 (https://dejure.org/2006,3616)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - 5 StR 70/06 (https://dejure.org/2006,3616)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 5 StR 70/06 (https://dejure.org/2006,3616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Definition der Amtsträgereigenschaften im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c Strafgesetzbuch (StGB) ; Einordnung einer als juristische Person des Privatrechts organisierten Einrichtung oder eines Unternehmens der öffentlichen Hand als "sonstige Stellen"; Beantwortung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c; ; StGB §§ 331 ff.; ; StGB § 332 Abs. 1; ; StGB § 332 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 335 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 § 332 § 335
    Juristische Personen des Privatrechts der öffentlichen Hand als "Amtsträger"; "Ermessen" des Amtsträgers

  • rechtsportal.de

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 § 332 § 335
    Juristische Personen des Privatrechts der öffentlichen Hand als "Amtsträger"; "Ermessen" des Amtsträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 211
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06
    Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ sich der Angeklagte als Geschäftsführer der vom Rhein-Sieg-Kreis gegründeten R -S -A (RSAG) von dem gesondert Verfolgten T - einem vor allem im Rheinland tätigen und in diesem Zusammenhang auch in andere Bestechungsskandale (vgl. etwa zum "Kölner Müllskandal" BGHSt 50, 299) verstrickten Müllunternehmer - mit 800.000 DM und ca. 2 Mio. DM dafür bestechen, dass er in den Jahren 1998 und 1999 in zwei Fällen pflichtwidrig dem Unternehmer T günstige Entscheidungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung in dem von ihm geführten Unternehmen durchsetzte.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher bzw. kommunaler Steuerung unterliegen, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303; je m.w.N.).

    Die RSAG ist nach den Feststellungen des Landgerichts auf dem Gebiet der Müllentsorgung und damit in einem Bereich der Daseinsvorsorge tätig; solche Tätigkeit wird von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgabe angesehen (BGHSt 50, 299, 303 m.w.N.).

    c) Der Einordnung der RSAG im Tatzeitraum als "sonstige Stelle" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB stehen auch nicht die Ausführungen des Senats im Fall des sogenannten "Kölner Müllskandals" (BGHSt 50, 299, 307) zum Problem erwerbswirtschaftlicher Teilnahme der öffentlichen Hand auf privatisierten Feldern der Daseinsvorsorge entgegen.

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06
    Eines weitergehenden späteren ausdrücklichen "Bestellungsaktes" bedurfte es hingegen vorliegend nicht (vgl. auch BGHSt 43, 370, 380; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 11 Rdn. 20 a. E.).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher bzw. kommunaler Steuerung unterliegen, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303; je m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06
    Dies ergibt sich nach den Feststellungen des Landgerichts insbesondere aus einer Gesamtschau folgender Umstände: Die Satzung der RSAG schrieb im Tatzeitraum - eine diesbezügliche Satzungsänderung erfolgte erst Ende 2000 - die Verfolgung rein gemeinnütziger Zwecke vor; Vermögen und Einnahmen der Gesellschaft durften nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden (§ 3 Abs. 4 der Satzung; vgl. hierzu auch BGHSt 31, 264, 276).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Demnach gab es für die jeweilige Schulleitung im Tatzeitraum bei der Durchführung von Fotoaktionen - sofern diese eindeutig dem Bildungsauftrag der Schule zuzurechnen sind - mehrere rechtmäßige Entscheidungsvarianten, so dass eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB zu treffen war (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 5 StR 70/06, NStZ 2007, 211, 212; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 332 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

    Diesen Gedanken hat der Bundesgerichtshof für die Einordnung privatrechtlicher Organisationsformen als "sonstige Stellen" entwickelt (vgl. BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303; BGH, wistra 2007, 17; BGH, NJW 2007, 2932).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Eine Gleichstellung mit Behörden ist besonders dann gerechtfertigt, wenn die juristische Person des Privatrechts bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher bzw. kommunaler Steuerung unterliegt, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheint (BGH wistra 2007, 17; BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303).
  • KG, 30.04.2008 - 1 Ss 223/05

    Körperverletzung im Amt: Busfahrer der Berliner Verkehrs Betriebe als Täter

    Hierzu zählen namentlich Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (vgl. Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB 11. Aufl., § 11 Rdn. 35), aber auch als juristische Personen des Privatrechts organisierte Einrichtungen und Unternehmen (vgl. BGH NStZ 2007, 211 - Kölner Müllskandal; KG NStZ 1994, 242).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07

    Amtsträger

    Welche dieser Geschäfte die Rheinbahn tatsächlich - und in welchem Umfang - betreibt und insbesondere im Tatzeitraum (auf den es ankommt; vgl. BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211) betrieben hat, ist nicht festgestellt.

    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

  • AG Brühl, 01.10.2007 - 51 Cs 708/06

    Verurteilung wegen Vorteilsannahme bei finanzierten Reisen als kommunaler

    Zum einen spricht viel dafür, die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Gesellschafterversammlung sowie die Geschäftsführung der S insgesamt als Amtsträger zu behandeln (vgl. zur Amtsträgerstellung des Geschäftsführers eines privatrechtlich organisierten Unternehmens: BGH NStZ 2007, 211; BGH NJW 2004, 693; BGHSt 43, 370; zur Amtsträgerstellung des Aufsichtsratsvorsitzenden eines privatrechtlich organisierten Unternehmens: BGH 3 StR 389/05; allgemein: BGH 5 StR 453/05; BGH 5 StR 119/05).
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    Es ist insoweit erforderlich, die Auskunft der zuständigen Behörde einzuholen, sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt oder einer sonst fachkundigen Person beraten zu lassen oder sich um die Kenntnisnahme der einschlägigen Rechtsprechung zu bemühen (vgl. BGH wistra 2007, 17, 18; BGHSt 20, 342, 372; 21, 18, 21; 40, 257, 264; BayObLG StV 1992, 421; OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; Hecker/Schmitt in Dietlein/Hecker/Ruttig a.a.O.).
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