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   BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,3444
BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05 (1) (https://dejure.org/2006,3444)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 StR 405/05 (1) (https://dejure.org/2006,3444)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 StR 405/05 (1) (https://dejure.org/2006,3444)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Sofortige Beschwerde (Kostenlast nach § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO)

  • HRR Strafrecht

    § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und b vierte Variante, Abs. 1 StGB
    Volksverhetzung (Zugänglichmachen: Internet; Fall "Deutsches Kolleg"; Aufstachelung zum Hass gegen Ausländer; Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragung der Verfahrenskosten durch die Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Volksverhetzung ; Verbreitung von volksverhetzenden Schriften durch Einstellung eines Textes im Internet; Missachtung des Asylrechts; Erforderlichkeit des Eintretens einer Störung des öffentlichen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 3; ; StGB § 130; ; StGB § 130 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 3 § 130 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Störung des öffentlichen Friedens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 216
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
    a) Der in das Internet eingestellte Text steht nach § 11 Abs. 3 StGB den Schriften im Sinne des § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB gleich (vgl. BGHSt 46, 212, 216; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 11 Rdn. 36, 36 a).

    Es genügt vielmehr, dass berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; 46, 212, 218 f.; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05; von Bubnoff aaO Rdn. 13 bis 15 m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens verschiedentlich schon darin gefunden, dass die Publikation nach den konkreten Umständen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden kann (BGHSt 29, 26, 27; 46, 212, 219; BGH, Urt. v. 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, insoweit in NStZ 1981, 258 nicht abgedruckt).

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
    Es genügt vielmehr, dass berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; 46, 212, 218 f.; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05; von Bubnoff aaO Rdn. 13 bis 15 m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens verschiedentlich schon darin gefunden, dass die Publikation nach den konkreten Umständen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden kann (BGHSt 29, 26, 27; 46, 212, 219; BGH, Urt. v. 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, insoweit in NStZ 1981, 258 nicht abgedruckt).

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
    Es genügt vielmehr, dass berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; 46, 212, 218 f.; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05; von Bubnoff aaO Rdn. 13 bis 15 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05

    Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
    Es genügt vielmehr, dass berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; 46, 212, 218 f.; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05; von Bubnoff aaO Rdn. 13 bis 15 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens verschiedentlich schon darin gefunden, dass die Publikation nach den konkreten Umständen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden kann (BGHSt 29, 26, 27; 46, 212, 219; BGH, Urt. v. 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, insoweit in NStZ 1981, 258 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Die in Deutschland lebenden Ausländer kommen als hinreichend abgrenzbarer und damit vom Tatbestand der Volksverhetzung geschützter Teil der Bevölkerung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 3 StR 561/87, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 2; Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05, BGHR StGB § 130 Abs. 1 Friedensstörung 1; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Brandenburg NJW 2002, 1440; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2011 - 1 Ss 175/11; LK-Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 28, 31; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 130 Rn. 3, 4).

    Unter Aufstachelung zum Hass ist ein Verhalten zu verstehen, welches auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (BGH, Urteile vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, BGHSt 40, 97, 102, vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 217, vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05, BGHR StGB § 130 Abs. 1 Friedensstörung 1 und vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR § 130 Nr. 1 Aufstacheln 2).

  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Der öffentliche Friede wird gefährdet, wenn berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, dass das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die sich die böswillige Verächtlichmachung richtet, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05 - ; zitiert nach juris.
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Werden Texte abrufbar ins Internet gestellt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000, a. a. O., juris Rdnr. 54; kritisch dazu BGH, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05 -, juris Rdnr. 14; Krauß, a. a. O., juris Rdnr. 70 m. w. Nachw.).
  • VG Düsseldorf, 21.05.2019 - 20 L 1449/19

    NPD muss Wahlwerbeplakate in Mönchengladbach entfernen

    Der öffentliche Friede wird gefährdet, wenn berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, dass das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die sich die böswillige Verächtlichmachung gerichtet, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05 - , zitiert nach juris.
  • BayObLG, 15.01.2024 - 207 StRR 440/23

    Strafverfahren gegen Florian J. wegen des Verdachts der Volksverhetzung

    Allerdings gewährleistet Art. 5 Abs. 2 GG auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur in den Schranken der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die Strafgesetze wie § 130 StGB gehören (vgl. BGH, Urteil vom 08.08.2006, 5 StR 405/05, NStZ 2007, 216, 217).
  • VG Mainz, 26.04.2019 - 4 L 437/19

    Wahlwerbung im Fernsehen; NPD; Volksverhetzung: Messermänner

    Dies ist dann der Fall, wenn berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, dass das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die sich die böswillige Verächtlichmachung richtet (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05 - NSTZ 2007, 216, 217).
  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 231/21

    Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten im Kostenansatzverfahren

    § 21 GKG findet - entgegen der in der Zuschrift des Generalbundesanwalts dargelegten Rechtsauffassung - sowohl im Rahmen der Kostenentscheidung als auch im Kostenansatzverfahren Anwendung (BGH, Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, juris Rn. 9; vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, juris Rn. 5 ff.; vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05, StraFo 2006, 471; vom 21. September 2007 - 2 StR 307/07, NStZ-RR 2008, 31; vom 11. September 2018 - 5 StR 249/18, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4b Ws 8/18, juris Rn. 11 ff.; KKStPO/Gieg, 8. Aufl., § 464 Rn. 7, § 465 Rn. 3a; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 465 Rn. 11 mwN).
  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 455 Js 36127/21

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

    Die bloße Abrufbarkeit jedenfalls reicht für eine Friedensstörung nicht aus (so ebenfalls BGH, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05 -, Rn. 14, juris).

    Es ist auszuschließen, dass dieses GIF vom aufgeschlossenen Teil der Öffentlichkeit in der Weise ernst genommen werden könnte, dass hieraus etwa eine Störung des öffentlichen Friedens zu resultieren vermöchte (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05 -, Rn. 16, juris).

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20

    Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit

    Wenn es auszuschließen ist, dass eine Veröffentlichung vom "aufgeschlossenen Teil der Öffentlichkeit" ernst genommen werden könnte, spricht dies gegen diese Eignung (vgl. BGH NStZ 2007, 216 Rn 12f).
  • LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09

    Annahme einer Volksverhetzung bei einer Plakataktion im Internet über die

    Die Plakatmotive wurden über das Internet verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht, da alle Teilnehmer und Besucher des Thiazi-Forums die Möglichkeit hatten, von dem Inhalt der Plakate Kenntnis zu nehmen (vgl. dazu auch BGH NStZ 2007, 216, 217, Rn 4).

    Eine solche Stigmatisierung stachelt zum Hass gegen den betroffenen Bevölkerungsteil auf (zur Stigmatisierungswirkung BGH NStZ 2007, 216, 217, Rn 5).

  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 17/23

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

  • KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11

    Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"

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