Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3292
BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06 (https://dejure.org/2006,3292)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4 StR 452/06 (https://dejure.org/2006,3292)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4 StR 452/06 (https://dejure.org/2006,3292)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Urteilsverkündungsfrist; Charakter der Frist zur Verkündung des Urteils aus § 268 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Neuregelung betreffend die Höchstgrenze der regelmäßigen Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung; Sinn und Zweck der Änderung des § ...

  • Judicialis

    StPO § 268 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268 Abs. 3 S. 2
    Revisibilität des § 268 Abs. 3 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 S. 2 StPO (Dr. Friedrich von Freier; HRRS 4/2007, S. 139 ff.)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 448
  • NStZ 2007, 235
  • StV 2007, 229
  • StV 2007, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06

    Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
    Die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung ist - unbeschadet der Verlängerung der regulären Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung (§ 229 Abs. 1 StPO) durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198) - zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb revisibel (gegen BGH HRRS 2006 Nr. 986).

    Demgegenüber neigt der 5. Strafsenat neuerdings in einem Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 - mit einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung zu der Auffassung, die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO sei "als Ordnungsvorschrift zu werten, auf deren Verletzung allein ein Urteil niemals im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO beruhen" könne. Dem vermag der erkennende Senat nicht folgen. Schon der klare Wortlaut der Vorschrift ("muss", "ist") lässt es ausgeschlossen erscheinen, der Vorschrift lediglich den Charakter einer bloßen - nicht revisiblen - Ordnungsvorschrift zu geben.

  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 554/89

    Erfordernis einer neuen Verhandlung aufgrund zu später Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH aaO; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05

    Konzentrationsmaxime; Frist zur Urteilsverkündung; keine Darlegungen zum Beruhen

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
    Es hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zitiert worden ist, fest (so auch noch der 5. Strafsenat im Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 432/05, StV 2006, 516).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH aaO; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung (zehn Tage; dreißig

    Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
    § 268 Abs. 3 Satz 3 StPO verweist hierzu ausdrücklich nur auf § 229 Abs. 3 StPO, nicht aber auf § 229 Abs. 2 StPO (BGH NStZ 2004, 52).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Der Senat hält, wie der 4. Strafsenat (NStZ 2007, 235), die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung für zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb für revisibel.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5847
BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06 (https://dejure.org/2006,5847)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2006 - 1 StR 298/06 (https://dejure.org/2006,5847)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 (https://dejure.org/2006,5847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier Protokollvortrag bei der Verlesung eines Sachverständigengutachtens; Beruhen bei Erörterung des Gutachtens, des Schriftstücks in der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Verlesung einer Urkunde (brasilianisches rechtsmedizinisches Gutachten); Erörterung des Inhalts des Schriftstücks in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 249 Abs. 1 § 337 Abs. 1 § 344 Abs. 2
    Tatsachenvortrag und Glaubhaftmachung zu einer Verfahrensrüge; Einführung einer Urkunde durch Erörterung des Inhalts, Beruhen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 235
  • StV 2007, 569
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 336/81

    Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
  • BGH, 26.01.2006 - 1 StR 407/05

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene Rechtsfolge; gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.1983 - 2 StR 66/83

    Entscheidung aufgrund einer "verlesene" Aussagen einer Zeugin, wenn die Verlesung

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Der Senat kann offen lassen, ob gleichwohl der vorliegenden Rüge mit dem Hinweis der Boden entzogen werden kann, über das Gutachten könne statt durch Verlesung auch durch die Antwort auf einen Vorhalt Beweis erhoben worden sein (verneinend in einem etwas anders gelagerten Fall BGH, Beschluss vom 11. Mai 1983 - 2 StR 66/83; vgl. auch Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 24).
  • BGH, 13.09.2001 - 1 StR 378/01

    Beweiswürdigung; Beruhen; Inbegriff der Hauptverhandlung (Einführung in die

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 5 Ss OWi 171/93
    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts ersichtlich - so kann schon deshalb das Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 m. w. N.; Diemer in KK 5. Aufl. § 249 Rdn. 52).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts ersichtlich - so kann schon deshalb das Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 m. w. N.; Diemer in KK 5. Aufl. § 249 Rdn. 52).
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02

    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung - wie hier - erörtert worden und steht nicht im Streit, dass das (hier von der Verteidigung zur Entlastung des Angeklagten vorgelegte) Schriftstück diesen Inhalt hat, so kann schon deshalb das Urteil jedenfalls nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 Rn. 7; Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; KK-StPO/Diemer 8. Aufl., § 249 Rn. 52; LR-StPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 108).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Da die Rüge bereits unzulässig ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Inhalt einer Vernehmungsniederschrift durch abschnittsweisen Vorhalt und die jeweilige Bestätigung des Zeugen ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. auch zur Beruhensfrage BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 mwN; Diemer in KK, 7. Aufl., § 249 Rn. 52).
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

    Zwar stellt die Kammer in den Urteilsgründen auf die "verlesene' Urkunde ab (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).

    Ist der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat, so kann ein Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Ist aber - wie hier - in der Hauptverhandlung der Inhalt eines Schriftstücks erörtert und dessen Inhalt nicht bestritten worden, so kann das Urteil nicht darauf beruhen, dass es nicht - förmlich - verlesen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Da zur Glaubhaftmachung einer geltend gemachten Verfahrensrüge Beweismittel, wie etwa Aktenstellen, überhaupt nicht angegeben werden müssen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, BGH StV 2007, 569), führt auch die Angabe einer falschen Aktenstelle als Beleg für einen tatsächlich geschehenen, aus einer anderen Stelle der Akten ersichtlichen Vorgang nicht dazu, dass die entsprechende Rüge nicht zulässig erhoben wäre.
  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 126/11

    Darlegungsvoraussetzungen bei der Rüge der Verletzung des § 257 StPO

    Der Senat teilt dabei aber nicht die Auffassung, die Rüge scheitere bereits daran, dass das Protokoll nicht mitgeteilt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).
  • BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und

    Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 557/12

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung nach form- und

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11

    Inbegriffsrüge (Beweiswürdigung; mangelnde Verlesung einer Urkunde; Beruhen);

  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OLG 2 Ss 53/20

    Berücksichtigung von Lichtbildern des Sachverständigen bei Urteilsfindung

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