Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2006

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   BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06   

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BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06 (https://dejure.org/2006,1230)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2006 - 1 StR 57/06 (https://dejure.org/2006,1230)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 1 StR 57/06 (https://dejure.org/2006,1230)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 2 GVG; § 357 StPO; § 55 Abs. 2 JGG
    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG (analoge Anwendung; Bindung der Erstreckung an einen Widerspruch bzw. an eine Zustimmungslösung)

  • lexetius.com

    StPO § 357; JGG § 55 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Urteilsaufhebung auf einen aus Gründen des Jugendrechts an der Revision gehinderten Mitangeklagten; Wortlautorientierte und historische Auslegung des § 357 Strafprozessordnung (StPO); Enge Auslegung einer rechtskraftdurchbrechenden Ausnahmeregelung; Ziel der ...

  • Judicialis

    StPO § 357; ; JGG § 55 Abs. 2

  • ra.de
  • sokolowski.org

    Urteilsaufhebung erstreckt sich nicht auf Mitangeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357; JGG § 55 Abs. 2
    Anwendbarkeit von § 357 StPO in Fällen des § 55 Abs. 2 JGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteilsaufhebung erstreckt sich nicht auf Mitangeklagten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 34
  • NJW 2006, 2275
  • NStZ 2006, 518
  • NStZ 2007, 283 (Ls.)
  • StV 2007, 6
  • JR 2006, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    So kommt etwa auch die Anwendung des § 357 StPO dann von Vornherein nicht in Betracht, wenn der erwachsene Angeklagte mit einer Verfahrensrüge die Verletzung der Öffentlichkeit nach § 169 GVG, § 48 Abs. 3 JGG rügt - womit der jugendliche Mitangeklagte selbst im Fall einer von ihm zulässig eingelegten Revision keinen Erfolg haben kann (vgl. BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH NStZ 2004, 294; NJW 2006, 1220) - und ausschließlich diese Rüge zur Aufhebung des Urteils und sogar zum Freispruch des erwachsenen Angeklagten in der erneuten tatrichterlichen Hauptverhandlung führt.
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    Seine Rechtsnatur verbietet zwar nicht von Vornherein jede erweiternde Auslegung oder Analogie, legt es aber nahe, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 20, 77, 80 f.; 37, 361, 364; BGHR StPO § 357 Erstreckung 6, 9; BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - Umdruck S. 7; Basdorf in FS für Meyer-Goßner S. 665, 668; Benninghoven, Revisionserstreckung auf Mitverurteilte Diss.
  • BGH, 25.03.1991 - ARAnw 2/90

    Keine Revisionserstreckung auf Mitverurteilte im ehrengerichtlichen

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    Seine Rechtsnatur verbietet zwar nicht von Vornherein jede erweiternde Auslegung oder Analogie, legt es aber nahe, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 20, 77, 80 f.; 37, 361, 364; BGHR StPO § 357 Erstreckung 6, 9; BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - Umdruck S. 7; Basdorf in FS für Meyer-Goßner S. 665, 668; Benninghoven, Revisionserstreckung auf Mitverurteilte Diss.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    Daran ändert auch nichts, wenn dem Nichtrevidenten, wie es der 5. Strafsenat nahe legt (vgl. BGH NJW 2005, 374, 376), im Fall der Zurückverweisung der Sache de lege lata ein Widerspruchsrecht gegen die Anwendung des § 357 StPO eingeräumt würde, abgesehen davon, dass die praktische Durchführung im Einzelfall, etwa wenn sich ein ausländischer Nichtrevident schon längst wieder in seinem Heimatland befindet, erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte (vgl. Meyer/Goßner, StPO 48. Aufl. § 357 Rdn. 16; ders. in FS für Roxin S. 1345, 1355).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    Seine Rechtsnatur verbietet zwar nicht von Vornherein jede erweiternde Auslegung oder Analogie, legt es aber nahe, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 20, 77, 80 f.; 37, 361, 364; BGHR StPO § 357 Erstreckung 6, 9; BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - Umdruck S. 7; Basdorf in FS für Meyer-Goßner S. 665, 668; Benninghoven, Revisionserstreckung auf Mitverurteilte Diss.
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    Darüber hinaus verkennt die Argumentation, der nach Jugendstrafrecht Verurteilte werde die Sanktion im Fall der Urteilsaufhebung zu Gunsten eines erwachsenen Mitangeklagten nicht akzeptieren, dass § 357 StPO der Idee der materiellen Gerechtigkeit dient, weniger dem Interesse des Nichtrevidenten (vgl. BGHSt 12, 335, 341; 24, 208, 210; Kuckein aaO Rdn. 1).
  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
    Dann ist ihm aber nicht der Weg in die Revisionsinstanz abgeschnitten (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 49; Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 48).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72

    Strafbarkeit des pflichtwidrigen Ausstellens von Führerscheinen gegen Bezahlung -

  • BGH, 26.06.1992 - 3 StR 170/92

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei vorzeitigem Ausscheiden des Richters aus dem

  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01

    Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes)

  • BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99

    Erstreckung einer Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 19/50
  • BGH, 30.03.1984 - 3 StR 95/84

    Prüfung der Frage der Strafaussetzung - Begründung der Annahme schädlicher

  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 28.01.2008 - 1 Ss 331/07

    Strafbarkeit der Grußformel "Sieg Heil"

    § 55 Abs. 2 JGG steht dem nicht entgegen, weil die Mitangeklagte Berufung nicht eingelegt hat (zur fehlenden Anwendbarkeit des § 357 StPO im Falle der Unzulässigkeit der Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG vgl. BGHSt 51, 34 ).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wirkt gemäß § 357 StPO auch zugunsten des Angeklagten Br., der seine Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06, BGHSt 51, 34, 39), sowie zugunsten der nichtrevidierenden Mitangeklagten D., G., T., Ho., H., Sch., Rei., St., W. und Ku., soweit sie wegen der nämlichen Tat, die sich hier nach der Mitgliedschaft an derselben kriminellen Vereinigung bestimmt, verurteilt worden sind.
  • BGH, 24.11.2009 - 4 ARs 18/09

    Erstreckung der Revision bei Verstoß gegen § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

    Der nur ausnahmsweise zulässige Eingriff in die Rechtskraft eines Urteils mit Hilfe des § 357 StPO (vgl. BGHSt 51, 34, 41) ist daher zur "Wahrung der materiellen Gerechtigkeit" (vgl. Wohlers/Gaede NStZ 2004, 9, 10, 15 (zur Entstehungsgeschichte des § 357 StPO)) bzw. zur Durchsetzung der "Idee der materiellen Gerechtigkeit" (BGH aaO S. 43; KK-Kuckein StPO 6. Aufl. § 357 Rdn. 1 m.w.N.) nicht geboten.
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09

    Erstreckung; Revision; Zulässigkeit; Mitangeklagte

    § 357 StPO ist nicht zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten anwendbar, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG (vorliegend i.V.m. § 109 JGG) unzulässig war (BGHSt 51, 34).

    Nach der auf eine Vorlage hin ergangenen Entscheidung des BGH vom 09.05.2006 - 1 StR 57/06 (BGHSt 51, 34) kommt eine Erstreckung der Aufhebung nach § 357 StPO nur dann in Betracht, wenn die Revision für den Nichtrevidenten zulässig war.

  • OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei gemeinschaftlich begangener

    Einer Vertiefung der Frage, wie dies mit dem Gebot der Prüfung von Amts wegen (Meyer-Goßner aaO.Rn. 16) zu vereinbaren ist und welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen ein etwaiger Widerspruch haben kann, sowie mit den dagegen erhobenen Bedenken (vgl. BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06 -, Abs. 29 a. E., zitiert nach juris; KK-Kuckein, StPO , 6. Aufl., § 357 Rn. 17 f m. w. N.) bedarf es allerdings nicht.
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12

    Grenzen der Revisionserstreckung; Beihilfe (Beihilfe zur Beihilfe)

    Für eine Rechtskraftdurchbrechung gemäß § 357 StPO in der auf die Revision des Angeklagten K. ergangenen Senatsentscheidung vom 12. Juni 2013 ist damit kein Raum (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06, BGHSt 51, 34, 39; Gericke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 357 Rdn. 12).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2022 - 4 Rv 25 Ss 983/21

    Handel mit Betäubungsmitteln, Täterschaft, Teilnahme, Beweiswürdigung

    § 357 StPO findet vorliegend keine Anwendung, da die nach Jugendstrafrecht verurteilte Mitangeklagte keine Revision einlegen konnte (§ 55, § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG; vgl. BGH, NJW 2006, 2275, 2276; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 357, Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2006 - 1 StR 161/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7342
BGH, 18.12.2006 - 1 StR 161/01 (1) (https://dejure.org/2006,7342)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2006 - 1 StR 161/01 (1) (https://dejure.org/2006,7342)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 1 StR 161/01 (1) (https://dejure.org/2006,7342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Vor § 296 StPO; § 333 StPO
    Keine zwingende Behandlung von ständig wiederholten Unmutsäußerungen eines Verurteilten als Rechtsmittel (Besonderheit bei Belehrung und Anfrage zu einem bestimmten Rechtsmittel; querulatorische Rechtsmittel; Kostenfolge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 283
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11

    Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge

    Weitere gleichartige Eingaben in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 5 StR 467/10; Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 1 StR 161/01, NStZ 2007, 283).
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