Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.11.2006 | OLG Frankfurt, 14.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06   

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https://dejure.org/2006,5796
BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06 (https://dejure.org/2006,5796)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2006 - 1 StR 583/06 (https://dejure.org/2006,5796)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06 (https://dejure.org/2006,5796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 176 StGB; § 21 StGB; § 336 Satz 2 StPO
    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit (Recht auf Nichtöffentlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit bei Sexualdelikten im hohen Alter

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Schuldfähigkeit eines Ersttäters von Sexualstraftaten jenseits einer bestimmten Altersgrenze; Berücksichtigung der Impotenz eines Sexualstraftäters für die Feststellung der Strafzumessung ; Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die ...

  • Judicialis

    StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 6; ; GVG § 171b Abs. 1; ; GVG § 171b Abs. 2; ; GVG § 171b Abs. 3; ; StGB § 52 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 6
    Keine Anwendung bei tatsächlich erfolgter öffentlicher Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 328
  • StV 2008, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2006 - 1 StR 190/06

    Angabe des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
    Die Revision verkennt, dass der Tatrichter nicht gehalten ist, den Strafrahmen, der sich aus der Angabe der einschlägigen Strafvorschriften ergibt, auch noch zahlenmäßig zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 StR 190/06; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 792).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
    a) § 338 Nr. 6 StPO ist nur einschlägig, wenn die Öffentlichkeit in ungesetzlicher Weise beschränkt worden ist, also nicht, wenn unter Nichtanwendung oder Verletzung der Vorschriften über den möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit öffentlich verhandelt worden ist (st. Rspr., vgl. schon BGHSt 10, 202, 206 f.; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 338 Rdn. 84 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
    Besonderheiten, die die Annahme von Gesundheit ohne weitere Darlegung schon aus sachlich-rechtlichen Gründen als lückenhaft erscheinen lassen könnten (vgl. die in BGH NStZ 1999, 297 im Einzelnen aufgeführten und belegten Beispiele für derartige Besonderheiten; vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 38, wo der Angeklagte seit vielen Jahren wegen einer Nervenkrankheit medikamentös behandelt werden musste), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
    Besonderheiten, die die Annahme von Gesundheit ohne weitere Darlegung schon aus sachlich-rechtlichen Gründen als lückenhaft erscheinen lassen könnten (vgl. die in BGH NStZ 1999, 297 im Einzelnen aufgeführten und belegten Beispiele für derartige Besonderheiten; vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 38, wo der Angeklagte seit vielen Jahren wegen einer Nervenkrankheit medikamentös behandelt werden musste), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 10.10.1995 - 3 StR 467/95

    Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Öffentlichkeitsausschluß

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
    Dies gilt auch für solche Entscheidungen, durch die, wie hier, der Ausschluss der Öffentlichkeit in einem geringeren Umfang als beantragt beschlossen worden ist (BGH NStZ 1996, 243 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung

    Denn diese Vorschrift ist bei unzulässiger Erweiterung der Öffentlichkeit nicht anwendbar (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. November 1969 - 3 StR 249/68, BGHSt 23, 82, 85; 176, 178; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06).

    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen Entscheidungen nicht, die ausdrücklich für unanfechtbar erklärt sind (§ 336 Satz 2 StPO; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06; BGH, Beschluss vom 31. August 1999 - 1 StR 410/99, BGH NJW 2007, 709).

  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt dieser voraus, dass unter Nichtanwendung oder Verletzung der Vorschriften über den möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit öffentlich verhandelt worden ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 StR 375/56, BGHSt 10, 202, 206 f.; vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06, NStZ 2007, 328).

    Im Übrigen sind Entscheidungen gemäß § 171b Abs. 1 und 2 GVG gemäß § 171b Abs. 3 GVG unanfechtbar und daher gemäß § 336 Satz 2 StPO der Überprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 aaO).

  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    b) Im Falle eines Schuldspruchs wird angesichts des Alters des Angeklagten zur Tatzeit, seines Gesundheitszustands und seiner weiteren Lebensumstände zu prüfen sein, ob hirnorganisch bedingte Wesensveränderungen die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten in einem für die Anwendung des § 21 StGB bedeutsamen Umfang beeinträchtigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, NStZ 1999, 297 mwN; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06, NStZ 2007, 328; Kröber, NStZ 1999, 298).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06   

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https://dejure.org/2006,5054
BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,5054)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - 3 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,5054)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - 3 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,5054)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Notwendigkeit eines hohen Maßes an prognostischer Sicherheit; Instrument der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung als Korrektiv einer ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b
    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei unrichtiger Prognose zu den Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 328
  • NStZ-RR 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft musste sich das Landgericht bei der gebotenen Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Milderung des in § 177 Abs. 2 StGB vorgegebenen Strafrahmens gemäß § 21, § 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB deshalb zu versagen ist, weil die erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit auf verschuldeter Trunkenheit beruht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31).

    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Die Ausländereigenschaft als solche führt nicht bereits zu einer strafmildernd zu berücksichtigenden besonderen Strafempfindlichkeit; dies ist allenfalls beim Vorliegen - hier nicht festgestellter - besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten der Fall (vgl. BGHSt 43, 233, 234; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 43).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Tatsachen sind nur dann neu, wenn sie das Ausgangsgericht auch bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflicht nicht hätte erkennen können (vgl. BGHSt 50, 121, 125 f., 180, 187; 275, 278).
  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05

    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Wird die Erwartung des Gerichts durch in der Suchterkrankung begründete und damit dem Gericht grundsätzlich erkennbare Umstände enttäuscht, so kann das Instrument der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht als Korrektiv der unrichtigen Prognose herangezogen werden (vgl. BVerfG StV 2006, 574, 577).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 (1 StR 263/00); 2007, 328 (3 StR 360/06); NStZ-RR 2008, 336 (4 StR 152/08)).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Sie berücksichtigt nicht, dass das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzt, dass mit der Unterbringung die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2007, 328; Fischer StGB 55. Aufl. § 72 Rdn. 2a m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 [1 StR 263/00]; 2007, 328 [3 StR 360/06]; NStZ-RR 2008, 336 [4 StR 152/08]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7284
OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,7284)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,7284)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,7284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 58 RVG
    Vorschuss, Anrechnung auf gesetzliche Gebühren

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 Abs 3 RVG
    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte Verfahrensabschnitte auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Verfahrensgebühr für eine Tätigkeit als Pflichtverteidiger; Anrechnung von Vorschüssen aus dem Ermittlungsverfahren auf die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens

  • Burhoff online

    Vorschuss, Anrechnung auf gesetzliche Gebühren

  • Judicialis

    RVG § 58

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 328
  • NStZ-RR 2007, 328
  • StV 2007, 476
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16

    Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die

    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen

    Der eindeutige Wille des Gesetzgebers wird von der entgegengesetzten Ansicht (vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 58 Rdn. 12, OLG Frankfurt Aktz.: 2 Ws 164/06, Beschl. v. 14.12.2006), auf die sich der Beschwerdeführer bezieht, nicht berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12

    Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG

    Mit dem rückwirkenden Gebührenanspruch korrespondiert die ebenfalls auf das Ermittlungsverfahren rückwirkende Anrechnung gemäß § 58 Abs. 3 RVG (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats, a.a.O.).Die - auch vom Antragsteller geteilte - gegenteilige Auffassung (vgl. Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 58 Abs. 3 Rdnrn. 14ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328) vermag nicht zu überzeugen, weil sie nicht mit dem gesetzgeberischen Willen in Einklang steht.
  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    c) Nicht tragfähig ist die Argumentation, die einzelnen Verfahrensabschnitte in Strafsachen ergäben sich aus Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wo Ermittlungs- und Strafverfahren erster Instanz unterschiedliche Verfahrensabschnitte bildeten (OLG Frankfurt StraFO 2007, 219).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    (Beschl. v. 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 - = NStZ-RR 2007, 328).
  • KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2007, 328), nach der sich die Verfahrensabschnitte im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG aus dem Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wo Ermittlungs- und Strafverfahren erster Instanz unterschiedliche Verfahrensabschnitte bilden, ergeben, überzeugt nicht, weil sie den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt (vgl. OLG Oldenburg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Auch können die einzelnen Verfahrensabschnitte nicht aus Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses abgeleitet werden (anders OLG Frankfurt, StraFO 2007, 219).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    Der Beschwerdeführer (so in Burhoff-Volpert, RVG in Straf- u. Bußgeldsachen, 2. Aufl. [2007], § 58 Rdnr. 14 f.) vertritt unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NStZ-RR 2007, 328) und die Kommentierung von Burhoff (Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 19. Aufl. [2010], § 58 Rdnr. 64) die Auffassung, das Ermittlungsverfahren sei als eigener Verfahrensabschnitt zu behandeln, da unter einem Verfahrensabschnitt im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG ebenso wie in §§ 42 und 51 RVG ausweislich der Gesetzesmaterialien zu diesen Vorschriften (Bt-Drucks. 15/1971, S. 198) jeder Teil des Verfahrens zu verstehen sei, für den besondere Gebühren bestimmt sind.
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08

    Vorschuss - Anrechnung - Pflichtverteidigervergütung - vorbereitendes Verfahren -

    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Auffassung (der Vorinstanz), Vorschüsse aus dem Ermittlungsverfahren seien auf die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dieser Allgemeinheit unzutreffend sei ( Beschl. v. 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 - = NStZ-RR 2007, 328).
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 3 Ws 37/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Vorschüssen auf die

    Einer zusätzlichen, zweiten Vergütung des schon anderweitig honorierten Pflichtverteidigers durch die Staatskasse ist insoweit nach wie vor durch die gesetzliche Anrechnungsregelung entgegenzutreten (so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Mai 2007, 1 Ws 220/07, zitiert nach Juris; anderer Ansicht: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2006, 2 Ws 164/06, welcher jedoch angesichts des eindeutigen Willens des Gesetzgebers nicht zu überzeugen vermag).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 1 Ws 147/08
  • KG, 16.10.2007 - 1 Ws 151/07

    Pflichtverteidigervergütung: Anrechenbarkeit einer pauschalen Vorschusszahlung

  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07

    Anrechnung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seineTätigkeit als

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