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   OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05   

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OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05 (https://dejure.org/2006,1313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2006 - 1 Ss 575/05 (https://dejure.org/2006,1313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 1 Ss 575/05 (https://dejure.org/2006,1313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Freiheitsstrafe bei geringfügigen Straftaten oder Bagatelldelikten; Strafverschärfung bei bereits zu Freiheitsstrafe verurteiltem Rückfalltäter; Unrechtsgehalt der Tat als Grundlage der Strafzumessung; Abwägung zwischen Vielzahl von Vorstrafen und geringem ...

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1222
  • NStZ 2007, 37
  • NZV 2006, 317
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, sodass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, dass das Landgericht den drohenden Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache, der zu den Wirkungen im Sinne des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB gehört (OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 374), unerörtert lässt und die Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit besorgen lassen, dass dieser Grundsatz nicht bereits, wie es erforderlich gewesen wäre, bei der Bemessung der Einzelstrafen in den Blick genommen wurde.

  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 406/02

    Unzulässigkeit einer Mathematisierung der Strafzumessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Zudem liefe die Auffassung, Freiheitsstrafen seien bei Bagatellstraftaten ausgeschlossen, auf ein schematisches, die Umstände des jeweiligen Einzelfalles außer acht lassendes Vorgehen bei der Strafbemessung hinaus, das dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (BGH Beschl. v. 3.12.2002 - 3 StR 406/02; v. 22.12.2005 - 3 StR 437/05).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Das Revisionsgericht hat jedoch unter anderem dann einzugreifen, wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein und nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr., z. B. BGHSt 17, 35, 36 f; 29, 319, 320 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05

    Strafzumessung (Mathematisierungen; schematische Vorgehensweisen)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Zudem liefe die Auffassung, Freiheitsstrafen seien bei Bagatellstraftaten ausgeschlossen, auf ein schematisches, die Umstände des jeweiligen Einzelfalles außer acht lassendes Vorgehen bei der Strafbemessung hinaus, das dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (BGH Beschl. v. 3.12.2002 - 3 StR 406/02; v. 22.12.2005 - 3 StR 437/05).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Ferner begründen die Urteilsgründe die Besorgnis, dass das Landgericht übersehen hat, dass Krankheiten oder die psychische Disposition bestimmende persönliche Umstände, etwa Drogenabhängigkeit oder Persönlichkeitsstörungen, auch wenn sie nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichen, die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnwirkung von Vorverurteilungen oder Strafaussetzungen vermindern können (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 248).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Einerseits darf das Unrecht einer Tat nur in dem Umfang für die Strafzumessung Bedeutung erlangen, in dem es aus schuldhaftem Verhalten des Täters erwachsen ist, und andererseits kann die strafrechtlich relevante Schuld allein in einem bestimmten tatbestandsmäßigen Geschehen und seinen Auswirkungen erfasst werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2).
  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
    Der Vorwurf einer erhöhten, aus der Missachtung der Warnfunktion früherer Verurteilungen herzuleitenden Schuld rechtfertigt es regelmäßig, den insbesondere durch die Verbüßung von Freiheitsstrafen vorgewarnten Rückfalltäter erheblich schärfer zu bestrafen als denjenigen, der das gleiche Delikt unter sonst gleichen Umständen begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1979, 1037, 1039).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige

  • OLG Düsseldorf, 03.01.1992 - 1 Ws 2/92
  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).

    Mit Beschluss vom 05.04.2013 - III-1 RVs 58/13 - hat der Senat die Entscheidung vom 30.10.2012 bestätigt und insoweit ergänzend ausgeführt, dass er bei Fallgestaltungen innerörtlicher Fahrten ohne weitere, der Tat innewohnende schulderhöhende Umstände die Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart teilt, dass jeweils nur auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat zu erkennen ist (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 2007, 37).

  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 2006, 1222) sah eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten für eine Freifahrterschleichung mit einer Schadenssumme von 1, 65 Euro "ohne Rücksicht auf die strafrechtliche Vergangenheit eines Angeklagten" als "unverhältnismäßig und nicht mehr vertretbar" an.
  • OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08

    Gerechte Strafzumessung von vier Monaten für einen geringwertigen Diebstahl von

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht, können auch Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen, vgl. OLG Stuttgart NJW 2006, 1222 ff. m. w. Nachw.

    Zum einen ist durch die vom Landgericht rechtsfehlerfrei bejahten Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB die Strafart Freiheitsstrafe festgelegt, zum anderen scheidet wegen des zu beachtenden Übermaßverbotes eine tatrichterliche Ermessensausübung in Richtung auf eine darüber hinausgehende Strafhöhe aus, vgl. OLG Stuttgart, NJW 2006, 1222 m. w. Nachweisen.

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Mit Ausnahme der wegen Hausfriedensbruchs verhängten Einzelstrafe sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 25. Oktober 2001 - 1 Ss 52/01 - (NStZ-RR 2002, 75) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2006 - 1 Ss 575/05 - (NStZ 2007, 37) gehindert: Das Oberlandesgericht Braunschweig habe es in der genannten Entscheidung als "schlechthin unangemessen" angesehen, den Diebstahl einer Kaufhausware im Wert von 5, 00 DM mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten zu ahnden.
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    In einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es um Leistungserschleichung in 3 Fällen (Schaden jeweils 1, 65 Euro) ging, hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 09.02.2006 in überzeugender Weise u.a. folgendes ausgeführt (vgl. OLG Stuttgart NJW 2006, 1222 = Die Justiz 2006, 237 = NStZ 2007, 37 = BeckRS 2006, 03396):.
  • OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes

    Diese Entscheidung, die im Ergebnis in Einklang steht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2006, 1222), Celle (NStZ-RR 2004, 142), Hamburg (OLGSt StGB § 47 Nr. 8) und Braunschweig (NStZ-RR 2002, 75), bezog sich auf einen Diebstahl mit einer erstrebten Tatbeute im Wert von rund 5 EUR, mithin auf einen ausgesprochenen Bagatelldiebstahl, nämlich auf einen Diebstahl, der hinsichtlich des Wertes des Diebesgutes innerhalb der Gruppe der Diebstähle geringwertiger Sachen im Sinne von § 248a StGB, für die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine obere Wertgrenze von 30 EUR gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.01.2005, NStZ-RR 2005, 111), dem untersten Bereich angehört.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

    § 354 Abs. 1 StPO ist nämlich dann analog anwendbar, wenn die Verfahrenslage jedes Ermessen über Art und Höhe der Rechtsfolge ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 103; BGH NStE Nr. 4, BGH NStZ 1992, 78; BGH NStZ 1992, 297; BGH NStZ 2003, 293; OLG Düsseldorf VRS 82, 455; OLG Stuttgart NJW 2006, 1222, 1224).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08

    Strafzumessung: (Un-)Verhältnismäßigkeit von kurzen Freiheitsstrafen auf Grund

    Ausnahmslos steht der Bagatellcharakter der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht entgegen (vgl. BverfG, 2 BvR 710/04, OLG Stuttgart NJW 2006, 1222 sowie 1. Strafsenat a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Zu diesen Wirkungen gehört nach herrschender - und auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener - Meinung der wegen der Verurteilung drohende Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache (sog. "Kumulationswirkung" - vgl. zuletzt Senat , Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - III-3 RVs 74/10, vom 7. Juni 2010 - III-3 RVs 72/10, vom 14. April 2010 - III-3 RVs 48/10, vom 13. April 2010 - III-3 RVs 46/10; BGH StV 1996, 26, 27; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; NStZ-RR 2010, 202; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03; OLG Hamburg , Beschluss vom 11. August 2003 - II-56/03 1 Ss 77/03; OLG Stuttgart , Beschluss vom 9. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Oldenburg , Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 362/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 1 Ss 776/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafzumessung bei Besitz einer

  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

  • OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

  • OLG Köln, 30.04.2009 - 83 Ss 32/09

    Methodisches Vorgehen bei der Strafzumessung

  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05

    Bewährungsentscheidung: Günstige Prognose nach mehrjähriger Straffreiheit trotz

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 70/08

    Strafzumessung bei Ladendiebstahl: Unbedingte Freiheitsstrafe zur Ahndung von

  • OLG Brandenburg, 21.01.2009 - 1 Ss 95/08

    Vernehmung eines Angeklagten zur Sache; Freiheitsstrafe wegen Diebstahls:

  • LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10

    Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven

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