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   BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05   

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https://dejure.org/2007,5298
BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2007,5298)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2007,5298)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2007,5298)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung der Sache wegen fehlender Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit dem Urteilsspruch; Therapiebereitschaft eines Angeklagten als Einwand gegen eine fortdauernde Gefährlichkeit

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66a Abs. 1; ; StGB § 177

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1 § 66 a Abs. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 401
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Jedoch bleiben denkbare, aber nur erhoffte positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug der Überprüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vor Ende des Vollzugs der Strafe vorbehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 337; Tröndle/Fischer aaO).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Zwar ist der rechtliche Ausgangspunkt zutreffend, dass hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 25).
  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Auch darf der Tatrichter dabei die voraussichtlichen Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs berücksichtigen, soweit dieser eine Haltungsänderung erwarten lässt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Eine Erwartung des Tatrichters, dass der Angeklagte während der Haftzeit eine Therapie erfolgreich durchstehen werde, genügt zwar grundsätzlich nicht, um eine ungünstige Prognose auszuschließen - auch wenn es sich nicht nur um eine theoretische, sondern konkrete Erwartung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007 - 5 StR 499/06 -, juris).
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Zutreffend hat sie für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (std. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 202; 2005, 337; NStZ 2007, 401).

    Zwar sind diese Umstände bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 261; 2004, 438; 2007, 401; StV 2008, 139, 140 Rdn. 8).

  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (BGH, Urteil vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Beanstandungsfrei hat die Strafkammer dabei für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 207 mwN).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

    d) Soweit erneut eine Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, wird das Landgericht zu beachten haben, dass für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer aaO § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Eine bloße Hoffnung auf eine Verringerung der Gefährlichkeit während des Strafvollzugs steht ihrer aktuellen Feststellung nicht entgegen; denkbare, nur erhoffte Haltungsänderungen durch eine therapeutische Behandlung bleiben daher regelmäßig der Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 36).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 439/10

    Sicherungsverwahrung (Verhältnismäßigkeit; elektronische Fußfessel; Weisungen in

    Die Berücksichtigung einer solchen, zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht zu erwartenden Veränderung im Strafvollzug ist der Prüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vorbehalten (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401 und vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NJW 2010, 1545).
  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Eine bloße Erwartung, dass der Angeklagte während der Haftzeit eine Therapie erfolgreich durchstehen werde, genügt hingegen nicht, um eine ungünstige Prognose auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2007, 5 StR 499/06 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2007 - StB 19/06   

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https://dejure.org/2007,9884
BGH, 15.02.2007 - StB 19/06 (https://dejure.org/2007,9884)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - StB 19/06 (https://dejure.org/2007,9884)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - StB 19/06 (https://dejure.org/2007,9884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftbefehl gegen ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung innerhalb der marxistisch-leninistischen Gruppierung DHKP-C in der Türkei; Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Förderung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 401
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Der Zweck dieser Strafvorschrift ist es, dem organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins und damit Verstößen gegen verwaltungsrechtliche Anordnungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 80, 244, 256).
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 390/97

    Zuwiderhandeln gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Verdacht der Bildung

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    So hat der Senat anlässlich der Spaltung der Vorgängerorganisation, der 1983 verbotenen Dev-rimci-Sol, in zwei sich bekämpfende Gruppierungen, nämlich den sog. Yagan-Flügel und den Karatas-Flügel, der mit der heutigen DHKP-C identisch ist, entschieden, dass es für die Organisationsidentität ungeachtet einer Änderung oder Beibehaltung des Namens darauf ankommt, ob der organisatorische Apparat und seine Träger im Wesentlichen dieselben geblieben sind (BGH NJW 1998, 1653).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Bei den sog. Organisationsdelikten der §§ 84, 85, 129, 129 a StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG bilden die jeweiligen Betätigungsakte eines Mitglieds während der Dauer der Zugehörigkeit zu einer Organisation grundsätzlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 29, 288, 294; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 24).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Bei den sog. Organisationsdelikten der §§ 84, 85, 129, 129 a StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG bilden die jeweiligen Betätigungsakte eines Mitglieds während der Dauer der Zugehörigkeit zu einer Organisation grundsätzlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 29, 288, 294; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 24).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Ebenso hat er bei der Umstrukturierung der "Revolutionären Zelle" in verschiedene lokale "Revolutionäre Zellen" mit selbständiger Entscheidungsgewalt, verbunden mit einem inhaltlichen und programmatischen Wandel, angenommen, dass die bisherige Organisation nicht fortbestanden hat; dabei hat er darauf hingewiesen, dass eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre, wenn sich eine Vereinigung aus rein taktischen Gründen einvernehmlich umstrukturiere und ihre bisherigen Zwecke unverändert weiterverfolge (BGHSt 46, 349, 354).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Nach überkommener Auffassung bilden mehrere mitgliedschaftliche Beteiligungsakte grundsätzlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1981 - 2 BvR 873/80, NJW 1981, 1433, 1435; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401; MüKoStGB/Schäfer aaO, Rn. 136; LK/Krauß aaO, Rn. 189; LK/Rissing-van Saan aaO, Vor § 52 Rn. 24; S/S-Sternberg-Lieben aaO, Rn. 27; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 129 Rn. 13).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Nur dieses Delikt verbindet indes aufgrund seiner Struktur die einzelnen Betätigungsakte des Mitglieds zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401); erweist sich der Betätigungsakt noch nach einer weiteren Bestimmung als strafbar, so besteht Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zwischen diesem Delikt und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung (vgl. allgemein dazu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f. mwN).
  • BGH, 25.01.2024 - StB 3/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Konzeption

    Die konkurrenzrechtliche Bewertung der mitgliedschaftlichen Beteiligungshandlungen des Beschuldigten vor und nach der wesentlichen Änderung der Zweckrichtung der Vereinigung bedarf für die Frage der Haftfortdauer keiner Vertiefung (vgl. für die Annahme einer Zäsur BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 5; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 169).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Strafklageverbrauch ist durch die früheren Verurteilungen der beiden Angeklagten nicht eingetreten, wie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits in seinem Beschluss vom 15. Februar 2007 (Az.: StB 19/06) und ihm folgend der Senat in mehreren Haftentscheidungen ausführlich dargelegt hat.
  • BGH, 03.03.2021 - AK 13/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    dd) Zur Konkurrenz der verschiedenen Tatbestände gilt, dass bei aufeinanderfolgenden Tathandlungen der Mitgliedschaft in zwei unterschiedlichen terroristischen Vereinigungen Tatmehrheit nach § 53 StGB gegeben ist (s. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - StB 2/15, juris Rn. 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401, 402).
  • BGH, 23.01.2014 - AK 26/13

    Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ("DHKPC"; mögliche

    Dies hat er unter Berufung auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401, 402) damit begründet, dass dem Beginn der strafrechtlichen Verfolgbarkeit nach § 129b StGB die Wirkung einer Zäsur zukomme, so dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an der DHKPC ab dem 30. August 2002 - dem Tag des Inkrafttretens des § 129b StGB - eine andere materiell-rechtliche und prozessuale Tat darstelle als die Beteiligung an dieser Vereinigung in der Zeit davor.
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Hierin ist ein selbständiges Organisationsdelikt zu sehen (vgl. BGH NStZ 2007, 401).
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