Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05   

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https://dejure.org/2006,4582
OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05 (https://dejure.org/2006,4582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2006 - 2 Ws 173/05 (https://dejure.org/2006,4582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05 (https://dejure.org/2006,4582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 70

    StGB §§ 267 Abs. 1, 274 Abs. 1 Nr. 1, 348 Abs. 1; AktG § 130 Abs. 1; BeurkG § 13
    Vernichtung eines Hauptversammlungsprotokolls als Urkundenunterdrückung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 BeurkG, § 267 StGB, § 274 StGB, § 348 StGB
    Urkundendelikte eines Notars: Zeitpunkt der Urkundsqualität einer Niederschrift

  • Deutsches Notarinstitut

    StGB §§ 267 Abs. 1, 274 Abs. 1 Nr. 1, 348 Abs. 1; AktG § 130 Abs. 1; BeurkG § 13
    Vernichtung eines Hauptversammlungsprotokollsals Urkundenunterdrückung

  • Judicialis

    BeurkG § 13; ; StGB § 267; ; StGB § 274; ; StGB § 348

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 13; StGB § 267; StGB § 274; StGB § 348
    Notar; Urkunde; Urkunden; Urkundsbegriff; Protokoll; Hauptversammlung; Beurkundung; Falschbeurkundung; Amtsträger; Urkundenunterdrückung; Urkundenvernichtung; Vernichtung; Unterdrückung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urkundsqualität einer Niederschrift über den Verlauf einer Hauptversammlung; Abschluss der Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen; Verhinderung der Beweisführungsmöglichkeit von Aktionären im Hinblick auf die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse; ...

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    § 44a BeurkG; § 130 AktG; § 348 StGB
    Zur Zulässigkeit der Änderung von Hauptversammlungsniederschriften (Notar Dr. Stefan Görk, München)

Verfahrensgang

  • StA Frankfurt/Main - 3640 Js 217781/05
  • OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221
  • NStZ 2007, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05
    Falsch beurkundet im Sinne des § 348 StGB sind diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, das heißt die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann erstreckt (vgl. BGHSt 22, 201 (203)).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Das gilt nicht nur nach Ansicht der Privatgutachter der Beklagten, sondern nach nahezu einhelliger Auffassung zumindest so lange, bis der Notar Ausfertigungen oder Abschriften der von ihm autorisierten Endfassung erteilt (vgl. Bohrer, NJW 2007, 2019 f.; Görk, MittBayNot 2007, 382; Heidel/ Terbrack/Lohr, AktG 2. Aufl. § 130 Rdn. 16; Kanzleiter, DNotZ 2007, 804; Krieger, Festschrift Priester S. 400; Maass, ZNotP 2005, 50, 52; 377, 379; Priester, DNotZ 2006, 403, 417 f.; K. Schmidt/Lutter/Ziemons aaO § 130 Rdn. 41; Spindler/Stilz/Wicke aaO § 130 Rdn. 125).

    eingeleiteten Klageerzwingungsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 267, 274, 348 StGB das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 2007, 1221) mit der Begründung angeschlossen, dass die Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit dem in § 13 BeurkG vorgeschriebenen Vorlesen, Genehmigen und Unterschreiben abgeschlossen sei und die Unterzeichnung durch den Notar auch bei sonstigen Beurkundungen i.S. von §§ 36 ff. BeurkG den Schlusspunkt setze (a.A. LG Frankfurt am Main ZIP 2007, 2358).

  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Die in den Fällen des § 274 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB erforderliche Nachteilszufügungsabsicht beinhaltet nach der Rechtsprechung und h.M. das Bewusstsein des Täters, dass der Nachteil die notwendige Konsequenz seines Handelns darstellt (BGH, Urteil vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09 = BGH BeckRS 2010, 01699 = NStZ 2010, 332; BGH, Urteil vom 08. Oktober 1953 - 4 StR 395/53 = BGH NJW 1953, 1924; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05 = OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2007, 03061 = NJW 2007, 1221, 1222 = NStZ 2007, 407; OLG Celle, Urteil vom 09. September 1965 - 1 Ss 230/65 = OLG Celle NJW 1966, 557, 558; BayObLG, Urteil vom 24. April 1968 - RReg.
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2007 - 31 Qs 27/07

    Urkundenunterdrückung: Vernichtung der vorläufigen notariellen Niederschrift

    Auf den Klageerzwingungsantrag des Nebenklägers vom 10.12.2005 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 Ws 173/05 - die Erhebung der öffentlichen Klage angeordnet.

    42 Die Kammer schließt sich der wohl mittlerweile als herrschend zu bezeichnenden Auffassung an, nach der ein Hauptversammlungsprotokoll gem. § 130 AktG nicht bereits mit der Unterzeichnung durch den Notar im Sinne von § 44 a Abs. 2 S. 1 Beurkundungsgesetz abgeschlossen ist (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2005, 3/9 O 98/03, Maas, ZNotP 2005, 377, 379; derselbe ZNotP 2050, 52 ff.; Wolfsteiner ZNotP 376 f.; Bohrer, NJW 2007, 2019, 2020 f.; Görk, MittBayNot 2007, 382 ff.; Poppe, Urkundsdelikte durch Notare, Tagungsband der 5. Jahresarbeitstagung des Notariats, des deutschen Anwaltsinstitutes - Fachinstitut für Notare -, 309, 320 ff.).

  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Erforderlich sei vielmehr noch ein Begebungsakt, d.h. die Weisung an die Kanzlei des Notars, die beglaubigten Abschriften zu erteilen (BGH NJW 1952, 1064; ebenso OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 201; ähnlich Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 348 Rn. 10: Der Entwurf werde zur Urkunde erst dann, wenn der Amtsträger ihm dadurch die Eigenschaft eines Beweismittels verleihe, dass er Verbreitungsabsicht erkennen lasse, indem er ihn aus seiner Verfügungsgewalt in den Rechtsverkehr gelangen lasse; daran fehle es, solange nur auf irgendeine Weise sichergestellt sei, dass der Entwurf erst nach Eintritt der noch fehlenden Voraussetzung in den Rechtsverkehr gelange; anderer Ansicht: Unterzeichnung der Niederschrift durch den Notar genüge - für eine andere Fallgestaltung - OLG Frankfurt/Main, NJW 2007, 1221, 1222; dagegen ausdrücklich BGH, 2. Zivilsenat, NJW 2009, 2207 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.07.2010 - 2 Wx 93/10

    Berichtigung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch den beurkundenden Notar

    Dabei kann es der Senat dahingestellt lassen, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft notariell aufgenommene Niederschrift einer nachträglich einer Berichtigung durch den beurkundenden Notar zugänglich ist (vgl. hierzu Hüfer, AktG, 9. Auflage 2010, § 130 Rn. 11a; Krieger, NZG 2003, 366; Grumann/Gillmann, NZG 2004, 839; Maaß, ZNotP 2005, 50; Eylmann, ZNotP 2005, 300; Wolfsteiner, ZNotP 2005, 376; Eylmann, ZNotP 2005, 458; Görk, MittBayNot 2007, 382; zur strafrechtlichen Konsequenz einer nachträglichen Änderung einer notariellen Hauptversammlungsniederschrift siehe auch OLG Frankfurt, MittBayNot 2007, 422).
  • OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15

    Örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Prüfungsumfang des angerufenen Gerichts

    Die Beurkundung ist daher dann abgeschlossen und der Straftatbestand dann vollendet, wenn das in § 13 BeurkG vorgeschriebene Prozedere - Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben - stattgefunden hat (ebenso, weitergehend aber auch für Beurkundungen von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft, OLG Frankfurt, Beschl. vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05; dagegen BGHZ a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10438
OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,10438)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,10438)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,10438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafzeitberechnung bei Anrechnung des vorübergehenden Verbleibs in einer Maßregeleinrichtung nach Erledigung des Maßregelvollzugs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 64 StGB; § 67 Abs. 4 StGB
    Voraussetzungen der Anrechenbarkeit der sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe; Voraussetzungen der Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die zu verbüßende Strafe

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anrechenbarkeit der sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe; Voraussetzungen der Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die zu verbüßende Strafe

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 407
  • StV 2006, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06
    Es ist in der Rechtsprechung mittlerweile einhellige Auffassung (vgl. nur BVerfG NStZ 1998, 77; LG Bonn StV 2003, 34), dass auch die Dauer zulässiger sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wenn die Organisationshaft sonst zu einer Verlängerung des effektiven Freiheitsentzuges führen würde.
  • LG Bonn, 10.07.2002 - 54 StVK 44/02
    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06
    Es ist in der Rechtsprechung mittlerweile einhellige Auffassung (vgl. nur BVerfG NStZ 1998, 77; LG Bonn StV 2003, 34), dass auch die Dauer zulässiger sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wenn die Organisationshaft sonst zu einer Verlängerung des effektiven Freiheitsentzuges führen würde.
  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 Ws 72/16

    Erledigung; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; aufschiebende Wirkung;

    Der Untergebrachte kann mithin die Verlegung in die Strafhaft (nur) zu verhindern suchen, indem er beantragt, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung gemäß § 307 Abs. 2 StPO ausgesetzt wird (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 180 StVK 356/14 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 5/06 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2008 - 1 Ws 368/08

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung; Anrechenbarkeit des vorübergehenden

    Der Verurteilte und ihm folgend die Strafvollstreckungskammer stützen ihre Auffassung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (StV 2006, 422 = NStZ 2007, 407).
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 420/12

    Strafzeitberechnung; Anrechnung des Maßregelvollzugs; Bis zur Rechtskraft der

    Um keine übermäßige Freiheitsentziehung herbeizuführen, sei hier eine umfängliche Anrechnung erforderlich (Ullenbruch NStZ 2000, 287, 293; vgl. auch ähnlich für den Zeitraum vom Erlass des Erledigungsbeschlusses bis zu dessen Rechtskraft: OLG Celle NStZ 2007, 407).

    Auch hier vermag sich der Senat der gegenteiligen Ansicht, die darauf abstellt, dass diese Konstellation, in der der Freiheitsentzug wegen des Erledigungsbeschlusses, "eigentlich" bereits als Strafe zu verbüßen wäre, wenn der Beschluss später rechtskräftig wird, der Organisationshaft vergleichbar ist (OLG Celle NStZ 2007, 407), aus den bereits oben erwähnten Gründen nicht anzuschließen.

  • OLG Frankfurt, 26.09.2006 - 3 Ws 907/06

    Unterbringung: Vollstreckung der nicht weiter zu vollziehenden Unterbringung in

    Eine der Organisationshaft vergleichbare Fallgestaltung liegt nicht vor (anders OLG Celle, Beschl. v. 12.1.2006, StV 2006, 422).
  • LG Kleve, 14.01.2015 - 180 StVK 356/14

    Keine aufschiebende Wirkung, sofortige Beschwerde gegen Erledigung, Unterbringung

    Aus diesem Grund betreffen auch die entsprechenden Entscheidungen des OLG Frankfurt (s.o.), des OLG Celle v. 12.01.2006, 2 Ws 5/06 - juris-, und des OLG Zweibrücken v. 19.11.2008, 1 Ws 368/08 letztlich "nur" Entscheidungen über die Strafzeitberechnung, wobei der Rückgriff auf den Grundgedanken des § 449 StPO und die vergleichbare Tragweite der Entscheidung in den dortigen Fällen jeweils negativ für die Betroffenen war, denen nämlich - wegen Ablaufs der anrechenbaren Zeit gem. § 67 Abs. 4 StGB - die noch im Maßregelvollzug verbrachte Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung gerade nicht mehr auf die Strafe angerechnet wurde.
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Während der 4. Strafsenat des OLG Düsseldorf ( StV 1996, 47 und StV 2006, 422) sowie das OLG Celle ( StV 1997, 477) davon ausgehen, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft auf dass letzte Drittel der Strafe anzurechnen sei, nimmt der überwiegende Teil der Oberlandesgerichte an, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft bei der Anrechnung einer vorwegvollzogenen Maßregel gem. § 67 Abs. 4 StGB nicht auf das letzte Drittel der Freiheitsstrafe angerechnet wird, sondern auf die ersten 2/3 der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen ist.
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