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   BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06   

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BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06 (https://dejure.org/2007,3967)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 (https://dejure.org/2007,3967)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 (https://dejure.org/2007,3967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die Allgemeinheit: Erfassung von Einzelpersonen, Familienangehörigen; Gefährlichkeitsprognose bei festgestelltem Hang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr für die Allgemeinheit; Überprüfung der für eine Prognose erheblichen Feststellungen

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66
    Gefährlichkeit bei Gefahr nur für bestimmte Personen; Gefährlichkeitsprognose und statistische Wahrscheinlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 464
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06
    Diese Erwartung ergibt sich vielfach schon allein aus der - hier getroffenen - Feststellung eines Hanges (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06
    Im Hinblick darauf, dass dies nicht näher ausgeführt ist, weist der Senat jedoch vorsorglich auch darauf hin, dass im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung eine allein abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreichen würde (vgl. BGHSt 50, 121, 130 f. im Zusammenhang mit dem insoweit vergleichbaren § 66b StGB).
  • BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06
    Dementsprechend genügt für eine Gefährlichkeit i. S. d. § 66 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen eine Einzelperson oder einen begrenzten Personenkreis - wie z. B. Familienangehörige - zu erwarten sind (vgl. Stree aaO; zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 63 StGB vgl. BGHSt 26, 321; Stree aaO § 63 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (erforderliche eigene sexuelle Handlung);

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06
    Dass er dies nicht zusätzlich getan hat, kann ihm im Rahmen der Rechtsfolgenbestimmung bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht zugute gehalten werden (vgl. BGH b. Miebach NStZ 1998, 132; Renzikowski in Mü-Kom § 176 Rdn. 67; in vergleichbarem Sinne auch BGH, Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06
    Die Entscheidung gemäß § 66 Abs. 2 StGB liegt zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters und ist deshalb der Kontrolle durch das Revisionsgericht nur sehr begrenzt zugänglich (vgl. nur BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dies gilt unabhängig davon, dass die hier zur Verurteilung gelangten Taten ohne Gewaltanwendung begangen wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - 1 StR 93/11 - NStZ 2013, 277; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464).

    Zur Annahme der erforderlichen bestimmten Wahrscheinlichkeit genügt es, dass erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB hochgradig wahrscheinlich sind, wobei einerseits eine abstrakt festgestellte statistische Wahrscheinlichkeit nicht genügt, andererseits aber auch keine "höchste Wahrscheinlichkeit" oder "extrem hohe Wiederholungsgefahr" vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2012 - 1 StR 160/12 - NStZ 2013, 225; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 26.08.1987 - 3 StR 305/87 - BeckRS 1987, 31098811; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464).

    Anderes kann etwa dann gelten, wenn zwischen der letzten Tat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten entfallen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464; BGH, Urteil vom 20.02.2002 - 2 StR 486/01 - BeckRS 2002, 2931).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

    Anderes kann gelten, wenn nach der letzten hangbedingten Tat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger (erheblicher) Straftaten entfallen lassen (BGH, Urteile vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

    Für die Annahme der zukünftigen Gefährlichkeit kommt es lediglich darauf an, ob von dem Täter mit bestimmter Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Taten ernsthaft zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465; Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12 Rn. 5).

  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Dabei müssen die Umstände als solche feststehen (BGH NStZ 2007, 464; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

    Sind nach der letzten Hangtat Umstände eingetreten, die zwar möglicherweise die künftige Gefährlichkeit in Frage stellen können, die aber noch keine eindeutige Beurteilung der Frage zulassen, ob deshalb die Gefährlichkeit entfallen ist oder nicht, so ist Raum für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung gemäß § 66a StGB (vgl. BGH, Urt. vom 9 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, insoweit in NStZ 2007, 464 f. nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Dass dies nicht der Fall ist, kann ihm bei der Rechtsfolgenbestimmung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (bzw. Jugendlichen) nicht zugute kommen (vgl. BGH b. Miebach NStZ 1998, 132; Renzikowski in MüKom § 176 Rdn. 67), auch nicht bei der Prüfung von § 66 StGB (BGH NStZ 2007, 464, 465).

    Nach alledem muss über Sicherungsverwahrung neu entschieden werden: Zwar kann der Tatrichter nach seinem vom Revisionsgericht nur begrenzt überprüfbaren Ermessen von Sicherungsverwahrung auch absehen, wenn alle Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 StGB vorliegen (BGH NStZ 2007, 464 m.w.N.).

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Soweit zur Gefährlichkeitsbeurteilung Tests herangezogen werden (vgl. UA 26, 28), wird zu beachten sein, dass eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreichend ist (vgl. BVerfG NStZ 2007, 87, 88; 18 - 11 - BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH NStZ 2007, 464, 465; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Dieser Maßstab ist mit der aufgezeigten gesetzlichen Wertung unvereinbar (vgl. auch BGH NStZ 2007, 464, 465; Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 - Rdn. 33).
  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Dass der Angeklagte darüber hinaus keine körperliche Gewalt gegen seine Opfer angewandt hat, beseitigt nicht die Erheblichkeit seines Tuns, sondern führt lediglich dazu, dass er nicht auch noch der sexuellen Nötigung (§ 177 StGB) schuldig ist, kommt ihm aber nicht bei der Prüfung von § 66 StGB zugute (BGH NStZ 2007, 464, 465).

    Zwar kann der Tatrichter nach seinem vom Revisionsgericht nur begrenzt überprüfbaren Ermessen von Sicherungsverwahrung auch absehen, wenn alle Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 StGB vorliegen (BGH NStZ 2007, 464 m.w.N.).

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Dies wäre angesichts der Schwere des Eingriffes in die Freiheitsrechte des Verurteilten nicht ausreichend (BGHSt 50, 121, 130 f.; vgl. zu § 66 StGB BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Im Hinblick auf die Therapiebereitschaft des Angeklagten und den möglichen Grad der Erfolgsaussicht einer solchen Behandlung könnte bei Annahme der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen im Übrigen auch zu prüfen sein, ob eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2007, 464).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit i.S.d. § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321; BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 mwN zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 66 StGB).
  • BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10

    Strafzumessung (keine Verletzung eines weiteren Strafgesetzes;

  • BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08

    Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 452/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (unzureichende Begründung

  • LG Freiburg, 24.11.2020 - 16 KLs 160 Js 32949/17

    Missbrauchsfall Staufen: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen spanischen

  • LG Freiburg, 22.05.2020 - 15 KLs 160 Js 21393/19
  • LG Kleve, 07.07.2011 - 120 Qs 65/11

    Ausführung eines Unterbringungsbefehls gem. § 126a StPO nach bereits vollzogener

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