Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 15.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07   

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https://dejure.org/2007,5394
BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07 (https://dejure.org/2007,5394)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2007 - 3 StR 115/07 (https://dejure.org/2007,5394)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 (https://dejure.org/2007,5394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 Menschenrechtskonvention (MRK)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Verfahrensverzögerung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07
    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07
    Da die aufgehobenen Strafen außerordentlich milde sind, besteht Anlass zu dem Hinweis auf die Senatsentscheidung BGHSt 45, 308.
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    a) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert den neuen Tatrichter nicht, bei der synoptischen Gegenüberstellung der (fiktiv) ohne und (im Ergebnis) mit der Verfahrensverzögerung festgesetzten Strafen höhere fiktive Strafen zu bestimmen als der frühere Tatrichter, wenn die letztlich verhängte Strafe nicht höher ist als die frühere Strafe (BGHSt 45, 308; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02; Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07).
  • BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung;

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat durch Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 - (NStZ 2007, 479) den Schuldspruch bestätigt, den Strafausspruch jedoch mit den Feststellungen aufgehoben, da das Verfahren nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt um sieben Monate in rechtsstaatswidriger Weise verzögert worden war.

    Zwar sind die festgesetzten Einzelstrafen - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. April 2007 (NStZ 2007, 479) dargelegt hat - außergewöhnlich milde.

  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Allerdings kann für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichtes von Amts wegen geboten sein, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 78/07 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 und vom 21. November 2006 - 3 StR 329/06), weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07

    Hehlerei (bloße Vermittlung zwischen Veräußerer und Abnehmer; Zwischenhehlerei;

    Auch die weiteren Einzelstrafen gegen den Angeklagten T. sowie die gegen den Angeklagten To. verhängte Freiheitsstrafe haben keinen Bestand, weil es nach Eingang der Revisionsbegründungen zu einer vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigenden erheblichen Verzögerung des Verfahrens unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 479; 2001, 52).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 403/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Das Urteil war im Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufzuheben, weil es nach Eingang der Revisionsbegründung zu einer vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigenden erheblichen Verzögerung des Verfahrens gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 479; 2001, 52).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.02.2006 - 1 Ws 25/06   

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https://dejure.org/2006,31108
OLG Dresden, 15.02.2006 - 1 Ws 25/06 (https://dejure.org/2006,31108)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2006 - 1 Ws 25/06 (https://dejure.org/2006,31108)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 1 Ws 25/06 (https://dejure.org/2006,31108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 479
  • StV 2008, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2006 - 1 Ws 25/06
    Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung, gegen die nach § 238 Abs. 2 StPO das Gericht nicht angerufen werden kann (vgl. Gollwitzer in LR, StPO, 25. Aufl., § 231 Rdnr. 33; BGH, NJW 1957, 271).
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13

    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des

    Für die Beurteilung des Befangenheitsgesuchs kann dahingestellt bleiben, ob sich die zu Beginn der Berufungshauptverhandlung am 06. September 2013 getroffene Anordnung zur Fesselung des Angeklagten - wie vom Landgericht angenommen - als sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden nach § 176 GVG darstellt (vgl. hierzu Keller, NStZ 2001, 233, 234) oder aber als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung nach § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO einzuordnen ist (vgl. insoweit BGH, NJW 1957, 271; OLG Dresden, NStZ 2007, 479).

    des Angeklagten gestützt hätte (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ 2007, 479).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2016 - 1 Ws 28/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde des Angeklagten gegen

    b) Zwar kann eine Fesselungsanordnung durch den Vorsitzenden nicht nur auf § 176 GVG, sondern auch auf § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO gestützt werden (vgl. BGH NJW 1957, 271; OLG Dresden NStZ 2007, 479 f. - juris Rn. 1, 3; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2012 - 1 Ws 11/12, 1 Ws 14/12 - OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.2014 - III-5 RVs 134/13, juris Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Becker, a. a. O., § 231 Rn. 3; KK-Gmel, a. a. O., § 231 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 231 Rn. 2) mit der Folge, dass sie dann nach § 304 Abs. 1 StPO mit der Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Dresden, a. a. O.; vorgenannter Senatsbeschluss; Löwe-Rosenberg/Becker, a. a. O., § 231 Rn. 41; KK-Gmel, a. a. O., § 231 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 231 Rn. 24).
  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

    Zwar fällt, soweit ein Richter im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Haftrichter oder Leiter einer strafgerichtlichen Verhandlung befugt ist, die Fesselung eines Gefangenen anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 489/56 -, NJW 1957, S. 271; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 1 Ws 25/06, NStZ 2007, S. 479; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, 26. Auflage 2006 ff., § 119 StPO Rn. 67; Nagel, in: NStZ 2001, S. 233), selbstverständlich auch die Aufhebung oder Änderung einer solchen Anordnung in die Zuständigkeit des betreffenden Richters.
  • OLG Naumburg, 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19

    Strafverfahren: Fesselung des Angeklagten während der Hauptverhandlung

    Die Entscheidung ist auch nicht der Beschwerde nach § 305 Satz 1 StPO entzogen, weil es sich um keine Maßnahme handelt, die im inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung steht (so bereits OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2006, 1 Ws 25/06, zitiert nach juris, Rn. 3).
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