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   BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05 (2. Urt.)   

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https://dejure.org/2006,346
BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05 (2. Urt.) (https://dejure.org/2006,346)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2006 - 3 StR 284/05 (2. Urt.) (https://dejure.org/2006,346)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2006 - 3 StR 284/05 (2. Urt.) (https://dejure.org/2006,346)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 274 StPO; § 175 Abs. 1 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; Art. 6 EMRK; § 96 StPO; § 51 Abs. 1 BZRG
    Rechtsmissbrauch (bewusst wahrheitswidrige Verfahrensrüge; unwahre Protokollrüge; allgemeines Missbrauchsverbot); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls (Verfahrensverstoß; als unrichtig erkanntes Protokoll; berichtigtes Protokoll; Wahrheit; Waffengleichheit; Beweisregel); ...

  • lexetius.com

    StPO vor § 1, § 274

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliches Handeln durch das bewusst wahrheitswidrige Behaupten eines Verfahrensverstoßes durch den Beschwerdeführer; Weiterverfolgung der Rüge unter Berufung auf das als unrichtig erkannte Protokoll; Verhinderung des Rechtsmissbrauchs in der ...

  • Judicialis

    StPO § 1; ; StPO § 274

  • RA Kotz

    Verfahrensverstoß: wahrheitswidrige Behauptung - Rüge ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 1 § 274
    Verfahrensrüge bei bewusst wahrheitswidrigem Tatsachenvortrag und unrichtigem Protokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.8.2006)

    Revision von Mitglied der "Revolutionären Zellen" verworfen // Urteile gegen Berliner Zelle vom März 2004 nun rechtskräftig

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der unwahren Verfahrensrüge (Lucian Krawczyk; HRRS 3/2007, S. 101 ff.)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 1 StPO; § 274 StPO
    Zur bewußt "unwahren Protokollrüge" (Wiss. Ass. Dr. Sascha Mikolajczyk, Kiel; ZIS 2006, 541)

  • law-journal.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    § 274 StPO
    Erosion des Hauptverhandlungsprotokolls durch den Bundesgerichtshof? (Prof. Dr. Hans Kudlich; Bucerius Law Journal 3/2007, S. 125)

  • strafverteidiger-stv.de PDF, S. 6 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    »Konfliktverteidigung«, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RA Dr. Sven Thomas; StV 2010, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 88
  • NJW 2006, 3579
  • NStZ 2007, 49
  • NJ 2007, 36
  • StV 2006, 627
  • JR 2007, 31
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Für andere Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt hat, gilt - wie in jedem Prozess - das allgemeine Missbrauchsverbot (BGHSt 38, 111, 112 f.; BGH StV 2001, 100 f. und 101; KG JR 1971, 338 mit zust. Anm. Peters; Weber GA 1975, 289, 295; Fahl, Rechtsmissbrauch im Strafprozess S. 68 ff., 124 ff.; Niemöller StV 1996, 501 ff.; Fischer NStZ 1997, 212, 216 f.; Kudlich NStZ 1998, 588 ff.; Roxin in FS für Hanack S. 1, 19 f.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Einl. Rdn. 111; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 22 a).

    Diesem dogmatisch ohnehin wenig gewichtigen Argument ist entgegenzuhalten, dass seit der grundlegenden Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 38, 111 nunmehr fast 15 Jahre vergangen sind, ohne dass sich diese Befürchtung bestätigt hätte.

    Ein Missbrauch prozessualer Rechte ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (BGHSt 38, 111, 113).

    Im Übrigen hat sich die Rechtslage mit Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes in BGHSt 38, 111 ff. verändert.

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Damit war eine Aussetzung nicht nur nicht geboten, sie hätte vielmehr dem Gebot der rechtsstaatlich geforderten Beschleunigung des Strafverfahrens widersprochen (BVerfGE 63, 45, 68 f.).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Ist - wie hier - die Sicherheit im Gerichtsgebäude nicht ohne weiteres gewährleistet, dürfen im Rahmen einer Sicherheitsverfügung Maßnahmen, die den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung regeln, getroffen werden, wenn für sie ein verständlicher Anlass besteht, wobei die Entscheidung hierüber im pflichtgemäßen Ermessen des die Sitzungspolizei ausübenden Vorsitzenden steht (BGHSt 27, 13).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Rüge A. XV der Revisionsbegründung (Kfz-Kennzeichen u. a.): Die Voraussetzungen einer nur ausnahmsweise zulässigen "Alternativrüge", etwa wenn ein essentieller, nicht erklärlicher Widerspruch zwischen Akteninhalt und Urteilsgründen besteht (BGHSt 43, 212, 215 f.) oder der Akteninhalt die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen ohne weiteres beweist (BGH NJW 2000, 1962 f.) sind nicht gegeben.
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88
    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Es genügt grundsätzlich die zusammenfassende Wiedergabe des für die Überzeugungsbildung wesentlichen Inhalts, eine vollständige Dokumentation der Aussage ist nicht geboten (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Es ist somit auch nicht veranlasst, das nach Durchführung des Anfrageverfahrens des 1. Strafsenats zu dieser Frage (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 112) voraussichtlich zu erwartende Vorlageverfahren nach § 132 Abs. 2 GVG abzuwarten.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Rüge A. XV der Revisionsbegründung (Kfz-Kennzeichen u. a.): Die Voraussetzungen einer nur ausnahmsweise zulässigen "Alternativrüge", etwa wenn ein essentieller, nicht erklärlicher Widerspruch zwischen Akteninhalt und Urteilsgründen besteht (BGHSt 43, 212, 215 f.) oder der Akteninhalt die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen ohne weiteres beweist (BGH NJW 2000, 1962 f.) sind nicht gegeben.
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    betreffenden Beschwerdeentscheidung vom 30. März 2001 ausgeführt, dass er dazu neigt, mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn der Angeklagte nur wegen einer einzelnen Betätigung verurteilt worden ist und er nicht darauf vertrauen durfte, durch das frühere Verfahren seien alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfasst (BGHSt 46, 349, 358).
  • RG, 30.06.1913 - III 395/13

    1. Was ist in § 176 Abs. 1 GVG. unter einer unerwachsenen Person zu verstehen? 2.

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    Die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 47, 374 steht dem nicht entgegen, da ihr keine vergleichbare Situation, die eine Sicherheitsverfügung erforderlich machte, zugrunde lag.
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
    b) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. April 1999 (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21; vgl. auch 24 und 27) erwogen hat, handelt ein Beschwerdeführer, der bewusst wahrheitswidrig einen Verfahrensverstoß behauptet und sich zum Beweis auf ein als unrichtig erkanntes Protokoll beruft, rechtsmissbräuchlich.
  • BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00

    Beschwer; Rechtsschutzinteresse; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

  • KG, 10.05.1971 - 1 Ws 33/71

    Verhängung; Ordnungsgeld; Ordnungsgeldstrafe; Ladung; Angeklagter; Beweismittel;

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83
  • RG, 13.10.1909 - II 312/09

    Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu

  • RG, 25.05.1938 - 2 D 215/38

    1. Erstreckt sich die öffentliche Beweiskraft der Verhandlungsniederschrift, die

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Bei § 274 StPO handelt es sich um eine Beweisregel (BGH NJW 2006, 3579, 3581, zur Veröffentlichung in BGHSt 51, 88 bestimmt; Dahs AnwBl. 1950/51, 90 f.; Dallinger NJW 1951, 256, 257; Fahl, Rechtsmißbrauch im Strafprozeß 2004 S. 687 f.), die nach der Fertigstellung des ordnungsgemäß errichteten und von beiden Urkundspersonen unterzeichneten Protokolls (§§ 271, 273 Abs. 4 StPO) gilt.

    Eine von der Verfahrenswirklichkeit abweichende prozessuale Wahrheit sei nicht anzuerkennen, da § 274 StPO nicht die Tatsachen verändere, es sich bei der Vorschrift vielmehr nur um eine Beweisregel handele (BGH NJW 2006, 3579, 3581).

    Der Revisionsführer hat keinen Anspruch darauf, aus tatsächlich nicht gegebenen Umständen Verfahrensvorteile abzuleiten (vgl. BGH NJW 2006, 3579, 3580; Gollwitzer in FS für Gössel S. 543, 558; Lampe NStZ 2006, 366, 367; Lohse in Anwaltskommentar, StPO § 344 Rdn. 18).

    Die Beweisregel des § 274 StPO schafft keinen von der (objektiven) Wahrheit abweichenden Wahrheitsbegriff (so aber Cüppers NJW 1950, 930, 931 ff.; 1951, 259; Dahs, StraFo 2000, 181, 185; Jahn JuS 2007, 91 Fn. 3; Park StraFo 2004, 335, 337; Schneidewin MDR 1951, 193; vgl. auch RGSt 43, 1, 6).

    Erst in neuerer Zeit hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die nachgewiesenermaßen wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wenn der Beschwerdeführer - im Fall der Angeklagtenrevision (auch) der Verteidiger in der Revisionsinstanz - sicher weiß, dass sich der Fehler nicht ereignet hat, und zwar auch dann, wenn er Kenntnis erst im Laufe des Revisionsverfahrens erhält (BGHSt 51, 88 = NJW 2006, 3579 m. Anm. Benthin NJ 2007, 36, Fahl JR 2007, 34, Hollaender JR 2007, 6, Jahn JuS 2007, 91, Lindemann/Reichling StV 2007, 152 und Widmaier NJW 2006, 3587).

    Der solchermaßen rügevernichtende Missbrauch prozessualer Rechte ist allerdings regelmäßig nicht leicht nachweisbar (BGH NJW 2006, 3579, 3582).

  • OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Prüfung des

    Es sei "anerkannt, dass selbst im Strafprozess - und deswegen erst Recht im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein allgemeines Missbrauchsverbot gilt (vgl. BGH NStZ 2007, 49 Rn. 3 m.w.N).

    Nach der Definition des BGH ist ein Missbrauch prozessualer Rechte dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. BGH, NStZ 2007, 49 Rn. 3 m.w.N.).

    c) Dem kann auch das Urteil des BGH vom 11.08.2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2007, 49 nicht entgegengehalten werden.

  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15

    Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung verhindert nicht die Verfolgung

    Es ist anerkannt, dass selbst im Strafprozess - und deswegen erst Recht im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein allgemeines Missbrauchsverbot gilt (vgl. BGH, NStZ 2007, 49 Rn. 2 m.w.N.).

    Nach der Definition des Bundesgerichtshofes ist ein Missbrauch prozessualer Rechte dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. BGH, NStZ 2007, 49 Rn. 3 m.w.N.).

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Erst jetzt hat der 3. Strafsenat die wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wenn der Beschwerdeführer sicher weiß, dass sich der Fehler unzweifelhaft nicht ereignet hat (Urteil vom 11. August 2006 - 3 StR 284/05 -, laut Presseerklärung des Bundesgerichtshofs vom selben Tag, die schriftlichen Urteilsgründe lagen zurzeit der Beschlussfassung noch nicht vor).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    In der von ihm zitierten Entscheidung desselben Senats war die bestimmt behauptete zeitweilige Verteidigerabwesenheit eindeutig und unmissverständlich durch das Protokoll belegt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. August 2006 - 3 StR 284/05 -, juris, Abs.-Nr. 5 und 6).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17

    Rechtsmissbräuchlicher Entbindungsantrag, oder: Die "Gehörsrügefalle"

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 1. Senats für Bußgeldsachen, dass sich diese Vorgehensweise des Verteidigers als Missbrach prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. dazu im Allgemeinen: BGH NJW 2006, 708; NStZ 2007, 49; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl. Rdn. 111; zu einem rechtsmissbräuchlich gestellten "Entbindungsantrag": OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259).

    Eine Verfahrensrüge, die aus einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten hergeleitet wird, ist unzulässig (vgl. BGH NStZ 2007, 49, 51).

  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 RBs 59/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Nichtbescheidung eines

    Denn der Entbindungsantrag des Betroffenen ist weder rechtzeitig noch in ordnungsgemäßer Form, sondern insbesondere unter Verstoß gegen das allgemeine Missbrauchsverbot im Strafprozess (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 11. August 2006 zu 3 StR 284/05, zitiert nach juris Rn. 16 m.w.N.), das erst Recht im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 27. Januar 2015 zu III-3 RBs 5/15), gestellt worden, weswegen ihn das Amtsgericht offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen und nur deshalb (nicht pflichtwidrig) nicht beschieden hat.

    Ein Missbrauch prozessualer Rechte ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange nutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (BGH, Urteil vom 11. August 2006 zu 3 StR 284/05, zitiert nach juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung an den Verteidiger trotz fehlender

    Ob der vorliegende Fall, wie das Amtsgericht meint, ebenfalls als bewusst herbeigeführte "Verjährungsfalle" und damit rechtsmissbräuchliches Verhalten der Verteidigerin (vgl. dazu auch BGHSt 51, 88ff) zu bewerten ist, und dies dann zur Folge hat, dass es auf eine zur Akte gelangte Verteidigervollmacht nicht mehr ankommt, kann aber dahinstehen, weil der Verteidigerin eine Zustellungsvollmacht jedenfalls rechtsgeschäftlich erteilt wurde.
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Der Senat hat nicht näher zu prüfen, ob die in dieser Rechtsauffassung zum Ausdruck kommende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in dieser Verfahrenslage heutigen Vorstellungen von Verfahrensgerechtigkeit in unerträglichem Maß widerspricht und Anlass zur Prüfung einer Verwirkung einer darauf gerichteten Verfahrensrüge gegeben ist (vgl. Basdorf StV 1997, 488, 492; Mosbacher JR 2007, 387, 389; vgl. auch BGH NJW 2006, 3579, 3580).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2021 - 1 Ws 367/19

    Rechtsmissbrauch durch eine Vielzahl von Anträgen

    Es ist insoweit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass ein Rechtsmittel als rechtsmissbräuchlich und somit unzulässig zurückgewiesen werden kann, wenn der Missbrauch der einzige Zweck des Rechtsmittels ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/20, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, juris Rn 37; Urteil vom 11. August 2006 - 3 StR 284/05, juris Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2019 - I-3 VA 6/19, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 2 Ss (OWi) 14/05 I 25/05, juris; Meyer/Goßner, StPO, 63. Aufl. 2020, Vor § 33 Rn 10 f; KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 171 Rn 7; BeckOK StPO/Gorf, 38. Edition, 2020, StPO § 171 Rn 7 BT-Drucksache 18/4621, Änderung des § 171 StPO, Seite 26).

    Ein sachliches, von der eingeräumten prozessualen Befugnis gedecktes Anliegen wird dann nicht mehr verfolgt (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/20, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, juris Rn 37; Urteil vom 11. August 2006 - 3 StR 284/05, juris Rn 17; OLG Stuttgart, Beschluss von 15. März 2002 - 1 Ws 41/02, juris Rn 3; OLG Rostock, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ss (OWi) 14/05 I 25/05, juris OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2018 - 2 VAs 25/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2019 - I-3 VA 6/19, juris BT- Drucksache 18/4621, Änderung des § 171 StPO, Seite 26).

  • OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des

  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 503/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur vorläufigen

  • AG Köln, 06.11.2015 - 816 OWi 162/15

    Akteneinsicht eines Verteidigers hinsichtlich Erteilung der Vollmacht durch einen

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • OLG Köln, 29.10.2014 - 1 RBs 298/14

    Schluss auf einen Rotlichtverstoß bei einer ordnungsgemäß funktionierenden

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 1 RBs 16/16

    Erfordernis eines hinreichend klar formulierten Entbindungsantrags zur Entbindung

  • OLG Dresden, 15.06.2007 - 2 Ss 228/07
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