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   BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07   

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https://dejure.org/2007,4250
BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07 (https://dejure.org/2007,4250)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2007 - 4 StR 11/07 (https://dejure.org/2007,4250)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 (https://dejure.org/2007,4250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Heimtückisches Handeln im Falle der Tötung eines Schlafenden; Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Mordes (Einzelstrafe: lebenslange Freiheitsstrafe) und gefährlicher Körperverletzung (Einzelstrafe: vier Jahre Freiheitsstrafe) zu einer lebenslangen ...

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke bei Tötung eines Schlafenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Es hat dahinstehen lassen, ob hinsichtlich des Mordmerkmals "Heimtücke" einer normativen Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Fälle berechtigter Arglosigkeit zu folgen sei (vgl. BGHSt 48, 207, 211); denn die Brüder hätten, als sie sich schlafen legten - bzw. bezüglich des Geschädigten H. im Falle seines kurzen Erwachens und Weiterschlafens - nicht mit einem Angriff gegen Leib und Leben während des Schlafs rechnen müssen.

    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des konkreten Falles (BGHSt 48, 207, 210).

    Falls die nunmehr entscheidende Schwurgerichtskammer dieselben Feststellungen trifft wie bisher, sie rechtsfehlerfrei feststellt, dass Thomasz H. arglos war, als er (wieder) einschlief, und der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tat ausnutzte, stünde die in BGHSt 48, 207 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs einer Verurteilung wegen Heimtücke-Mordes nicht entgegen.

    Der Senat hat bereits Zweifel, ob er mit Blick auf möglicherweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 30, 105, 114 (GS) (Kritik an einer "normativen Restriktion" des Begriffs der Arglosigkeit); 33, 363, 364 f. (3. Strafsenat) (Arglosigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen); BGH GA 1967, 244, 245 (4. Strafsenat) (Arglosigkeit auch, wenn das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen)) der in BGHSt 48, 207, 209, 211 vom 1. Strafsenat geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte, das Mordmerkmal der Heimtücke sei einer "normativ orientierten einschränkenden Auslegung zugänglich" mit der Folge, dass - für den dort entschiedenen Fall - der Annahme heimtückischen Handelns entgegensteht, dass der später Getötete mit Gegenwehr hätte rechnen müssen (kritisch auch BGH NStZ 2005, 688, 689 (2. Strafsenat)).

    Der Senat muss hierzu nicht abschließend Stellung nehmen; denn die in BGHSt 48, 207 für den Fall eines gegenwärtigen erpresserischen Angriffs durch den später Getöteten bejahte Einschränkung des Begriffs der Arglosigkeit ist auf eine Fallgestaltung wie hier nicht übertragbar (vgl. auch BGHSt 48, 207, 212).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386; BGH NStZ 2006, 338, 339).

    Das reichte aber zur Verurteilung wegen Heimtücke-Mordes nicht aus (vgl. BGHSt 19, 321; 32, 382, 388).

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386; BGH NStZ 2006, 338, 339).

    Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67) oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490, 491: auf Grund seiner "gesundheitlichen Konstitution"; MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 133 m.w.N.).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    b) Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGHSt 50, 16, 28; BGH NStZ 2005, 688, 689).

    Der Senat hat bereits Zweifel, ob er mit Blick auf möglicherweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 30, 105, 114 (GS) (Kritik an einer "normativen Restriktion" des Begriffs der Arglosigkeit); 33, 363, 364 f. (3. Strafsenat) (Arglosigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen); BGH GA 1967, 244, 245 (4. Strafsenat) (Arglosigkeit auch, wenn das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen)) der in BGHSt 48, 207, 209, 211 vom 1. Strafsenat geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte, das Mordmerkmal der Heimtücke sei einer "normativ orientierten einschränkenden Auslegung zugänglich" mit der Folge, dass - für den dort entschiedenen Fall - der Annahme heimtückischen Handelns entgegensteht, dass der später Getötete mit Gegenwehr hätte rechnen müssen (kritisch auch BGH NStZ 2005, 688, 689 (2. Strafsenat)).

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386; BGH NStZ 2006, 338, 339).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Dagegen begegnen der Schuldspruch wegen tatmehrheitlich begangener (vgl. BGHSt 16, 397 f.) gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Piotr He. und die insoweit verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 199/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67) oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490, 491: auf Grund seiner "gesundheitlichen Konstitution"; MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 133 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    b) Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGHSt 50, 16, 28; BGH NStZ 2005, 688, 689).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Der Senat hat bereits Zweifel, ob er mit Blick auf möglicherweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 30, 105, 114 (GS) (Kritik an einer "normativen Restriktion" des Begriffs der Arglosigkeit); 33, 363, 364 f. (3. Strafsenat) (Arglosigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen); BGH GA 1967, 244, 245 (4. Strafsenat) (Arglosigkeit auch, wenn das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen)) der in BGHSt 48, 207, 209, 211 vom 1. Strafsenat geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte, das Mordmerkmal der Heimtücke sei einer "normativ orientierten einschränkenden Auslegung zugänglich" mit der Folge, dass - für den dort entschiedenen Fall - der Annahme heimtückischen Handelns entgegensteht, dass der später Getötete mit Gegenwehr hätte rechnen müssen (kritisch auch BGH NStZ 2005, 688, 689 (2. Strafsenat)).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
    Das reichte aber zur Verurteilung wegen Heimtücke-Mordes nicht aus (vgl. BGHSt 19, 321; 32, 382, 388).
  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97

    Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

  • BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21

    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des

    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (BGHSt, aaO, Rn. 12; kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14

    Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung

    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Urteils verbietet selbst dann widersprüchliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und seinen Vorstrafen, wenn von der Teilaufhebung prozessual selbständige Taten betroffen waren (vgl. zu den Tatfeststellungen BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Urteil vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Der Schlafende ist in der Regel arglos, wenn er einschläft, denn er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, das ihm nichts geschehen werde; in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1969, Az. 3 StR 90/69; Urteil vom 04.07.1984, Az. 3 StR 199/84; Urteil vom 25.03.2003, Az. 1 StR 483/02; Urteil vom 04.12.2003, Az. 5 StR 457/03; Urteil vom 10.03.2006, Az. 2 StR 561/05; Urteil vom 10.05.2007, Az. 4 StR 11/07).
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