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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.2006 - 4 StR 286/06   

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https://dejure.org/2006,6867
BGH, 24.08.2006 - 4 StR 286/06 (https://dejure.org/2006,6867)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2006 - 4 StR 286/06 (https://dejure.org/2006,6867)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2006 - 4 StR 286/06 (https://dejure.org/2006,6867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus BGH, 24.08.2006 - 4 StR 286/06
    Das Fehlen dieser Seite würde hier keinen wesentlichen Mangel der Zustellung darstellen (vgl. BGH NJW 1978, 60; BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7), da die Ausführungen auf UA 40 lediglich einen nebensächlichen Teil der Beweiswürdigung hinsichtlich des Mitangeklagten Walid Mo. betreffen.
  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 24.08.2006 - 4 StR 286/06
    Das Fehlen dieser Seite würde hier keinen wesentlichen Mangel der Zustellung darstellen (vgl. BGH NJW 1978, 60; BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7), da die Ausführungen auf UA 40 lediglich einen nebensächlichen Teil der Beweiswürdigung hinsichtlich des Mitangeklagten Walid Mo. betreffen.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Die Revisionsbegründungsfrist wurde für den Angeklagten W. weder dadurch erneut in Gang gesetzt, dass seinen Verteidigern das Urteil vorsorglich (mit ausdrücklichem Hinweis auf einen allein den Angeklagten B. betreffenden, möglichen Zustellungsmangel) zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zugestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 4 StR 286/06, NStZ 2007, 53; Beschluss vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, NStZ-RR 2005, 261; Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60), noch dadurch, dass eine erste wirksame Zustellung des Urteils an den Verteidiger des Angeklagten B. möglicherweise erst für den 4. Mai 2009 belegt ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6381
BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06 (https://dejure.org/2006,6381)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2006 - 3 StR 166/06 (https://dejure.org/2006,6381)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 3 StR 166/06 (https://dejure.org/2006,6381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1a StPO; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Anforderungen an die Verfahrensrüge; Kompensation durch das Revisionsgericht); Aufklärungspflicht (Beiziehung von Akten; Senatsheft des Revisionsgerichts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine auf die Ablehnung eines Beweisantrages auf Beiziehung der Handakten des Generalbundesanwalts und des Senatsheftes des Bundesgerichtshofs gerichtete Verfahrensrüge

  • Judicialis

    StPO § 347; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 1
    Keine Einsicht in das Senatsheft des Revisionsgerichts oder die Handakten des Generalbundesanwalts nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2001 - 3 StR 112/01

    Nicht geringe Menge bei Marihuana

    Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06
    In einem Senatsheft des Bundesgerichtshofs befinden sich grundsätzlich neben Ablichtungen und Mehrfertigungen von Bestandteilen der Sachakten nur Bearbeitungsnotizen und Entwürfe der beteiligten Richter; sie unterliegen deshalb - schon zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses - nicht dem Einsichtsrecht (BGHR StPO § 147 Abs. 1 Verfahrensakten 4).
  • BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04

    Vergewaltigung (schutzlose Lage); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06
    Die Verfahrensrüge, mit der die Ablehnung eines Beweisantrags auf Beiziehung der Handakten des Generalbundesanwalts und des Senatsheftes des Bundesgerichtshofs (3 StR 464/04) gerügt worden ist, hat keinen Erfolg.
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    In diesen Fällen bedarf es deshalb ebenfalls der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGH NJW 2007, 2647, 2648; BGH NStZ 2007, 53, 54), welche hier nicht vorliegt.
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