Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07   

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BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07 (https://dejure.org/2007,2971)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 StR 156/07 (https://dejure.org/2007,2971)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07 (https://dejure.org/2007,2971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur Beihilfe; überschrittener Beurteilungsspielraum des Tatgerichts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 25 Abs. 2
    Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe beim Handeltreiben mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 531
  • StV 2008, 20
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGHSt - GS - 50, 252, 266 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGHSt - GS - 50, 252, 266 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGHSt - GS - 50, 252, 266 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02

    Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.; BGH NStZ-RR 2005, 71).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.; BGH NStZ-RR 2005, 71).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 449/84

    Umfassende Begründung eines Gerichts bei Annahme einer günstigen Sozialprognose

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Lässt das angefochtene Urteil - so wie hier - erkennen, dass der Tatrichter diesen Maßstab erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht selbst dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn - anders als vorliegend - eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531 mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 451/18 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 StR 468/00, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56).
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine derartige Mittäterschaft können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGH NStZ 2007, 531).
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Das Landgericht hat die Tatbeiträge dieser Angeklagten - die Begleitung des Haupttäters Ka. zur Absicherung der Einfuhr, den Transport des Marihuana innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für die Rauschgiftgeschäfte und das Anwerben der Angeklagten B. als Kurierin durch den Angeklagten K. -, die als eher unterstützende Tätigkeiten einzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 2007, 531), ohne weitere Begründung als täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge gewertet, obwohl Anlass bestanden hätte, aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls eine Abgrenzung der Beteiligungsformen Mittäterschaft und Beihilfe vorzunehmen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332; Weber aaO § 29 Rdn. 471 f., 482).
  • BGH, 09.11.2023 - 4 StR 74/23

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 300/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Ob dies der Fall ist, muss in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft bzw. dem darauf gerichteten Willen beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97, StV 1998, 597; Beschluss vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).

    Die Förderung der Tat durch den Angeklagten beschränkte sich vielmehr auf sein bloßes Dabeisein als untergeordnete Tätigkeit im Sinne einer psychischen Unterstützung des Mitangeklagten (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97, StV 1998, 598).

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Beihilfe) im Betäubungsmittelstrafrecht

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
  • BGH, 21.04.2009 - 3 StR 107/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe)

  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 270/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Täterschaft; Beihilfe

  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches

  • BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung

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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6273
BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,6273)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - 3 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,6273)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06 (https://dejure.org/2006,6273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Aufnahme von Verhandlungen mit einem Scheinaufkäufer und Abgabe eines Angebots; Folgen eines nicht unmittelbar Bevorstehens des Umsatzes der Betäubungsmittel mangels ...

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 26; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Beteiligung und Versuch; Handeltreiben durch Verkaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollendungsvorsatz des Teilnehmers beim Unternehmensdelikt

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 531
  • StV 2007, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06
    Damit hat er, nachdem sich die Verhandlungen auf eine in unmittelbarer Zukunft zu liefernde Menge von 8 kg Heroin konkretisiert hatten, nach dem weiten Begriff des Handeltreibens, der dem Betäubungsmittelstrafrecht zugrunde liegt (st. Rspr.; zuletzt BGHSt 50, 252, 256), den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) vollendet.

    Wollte man anders entscheiden, so hätte die weite Auslegung des Begriffs des Handeltreibens, die - nicht zuletzt aus kriminalpolitischen Gesichtspunkten (BGHSt 50, 252, 261) - für den Täter in erster Linie zu einer Verschiebung der Grenze zwischen strafbarer Vollendung und (nach dem Gesetz ebenfalls) strafbarem Versuch in Richtung der Annahme vollendeter Taten führt, für den Teilnehmer eine nicht gewollte Ausweitung der Strafbarkeit zur Folge.

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    Einen tatbestandlichen Erfolg weist der Handeltreibenstatbestand als Unternehmensdelikt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532; Patzak aaO § 29 Teil 4 Rn. 5) nämlich nicht auf.
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15

    Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei

    Seine Annahme, R. habe im Fall II.1 der Urteilsgründe lediglich einen untauglichen Versuch des Computerbetrugs und in den Fällen II.2 und 5 jeweils einen untauglichen Versuch des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs begangen und die Angeklagten S. und H. hätten dies gewusst (vgl. zur Straflosigkeit der Teilnahme in dieser Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532, und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 68/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 11), erweist sich indes als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Das weit auszulegende Tatbestandsmerkmal "Handeltreiben' wird im Hinblick auf die "weit nach vorne' gelegte Vollendungsschwelle als (unechtes) Unternehmensdelikt bezeichnet (vgl. BGH, GSSt aaO, 262; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Maßgeblich bleibt, dass der Angeklagte weit jedenfalls bedingtem Vorsatz den Eintritt des materiellen Vollendungs-Erfolgs erstrebt haben muss (Fischer, StGB, 68. Aufl., § 27 Rn. 27; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06 Rn. 12).
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