Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Überprüfungsmöglichkeiten der von den Fachgerichten getroffenen Vorkehrungen zum Schutz eines Zeugen sowie der zur Gewährleistung der bestmöglichen Erforschung der Wahrheit getroffenen Maßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Pflicht zur Berücksichtigung ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. d
Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer Abschirmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.10.2005 - 6 KLs 304 Js 38555/04
- BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 534
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Dabei liegt ein Konventionsverstoß nur vor, wenn diese Möglichkeit bei einer Betrachtung des Verfahrens in seiner Gesamtheit nicht gegeben war (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 m.w.N.).Gegebenenfalls muss es dem Angeklagten ermöglicht werden, nach Unterrichtung über die Vernehmung erneut Fragen an den Zeugen stellen zu lassen (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ;… BGH, NJW 2007, S. 237 ;… Sommer, in: Anwaltskommentar, StPO, 1. Aufl. 2007, Art. 6 MRK Rn. 98; jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00
Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).
- BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Gegebenenfalls muss es dem Angeklagten ermöglicht werden, nach Unterrichtung über die Vernehmung erneut Fragen an den Zeugen stellen zu lassen (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, NJW 2007, S. 237 ;… Sommer, in: Anwaltskommentar, StPO, 1. Aufl. 2007, Art. 6 MRK Rn. 98; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Bei der Bestimmung der Beteiligungsrechte des Angeklagten sind auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und diese konkretisierende Leitlinien der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Welche Vorkehrungen zum Schutz eines Zeugen erforderlich und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Erforschung der Wahrheit in bestmöglicher Weise zu gewährleisten, ist allein von den Fachgerichten zu entscheiden und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht sei verletzt (vgl. BVerfGE 1, 418 ). - BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Für das Konfrontationsrecht gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 74 m.w.N.). - BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06
Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler; …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2006 - 1 StR 87/06 -,.
- VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13
Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem …
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris Rn. 2 f.). - BVerfG, 26.02.2018 - 2 BvR 107/18
Auslieferung an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung (Wahrung des …
Dem Angeklagten muss demnach die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris, Rn. 3). - VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22 Ihm muss die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris Rn. 2 f.).
- VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13
Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private …
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 - juris, Rn. 2 f.). - VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer …
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.). - VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13
Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 - juris, Rn. 2 f.). - VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.).
Rechtsprechung
BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 6 Nr. 9 StGB; § 13a StPO
Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister; Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland; Übereinkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 6 Nr. 9
Verfolgung von vor dem 30. Juni 2002 begangenen Folterstraftaten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07
Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der X gerichtete Strafanzeige gemäß § 13a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
- BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07 2 ARs 32/07 2 AR 25/07.
Rechtsprechung
BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07
Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister; …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
2 ARs 32/07 2 AR 25/07. - BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der gerichtete Strafanzeige gemäß § 13 a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
- OLG Zweibrücken, 25.02.2009 - 2 AR 1/09
Betreuungsverfahren: Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Berücksichtigung …
Damit war das Betreuungsverfahren für das Amtsgericht Koblenz abgeschlossen und die Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Goar als Wohnsitzgericht des Betroffenen wieder gegeben, welches das Verfahren fortzuführen hatte (…BayObLG aaO; OLG Frankfurt FG-Prax 2004, 287; Senat, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 AR 25/07 -).