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   BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07   

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https://dejure.org/2007,6606
BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07 (https://dejure.org/2007,6606)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2007 - 3 StR 179/07 (https://dejure.org/2007,6606)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07 (https://dejure.org/2007,6606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines beendeten Versuchs bei der Wahrscheinlichkeit des Todeseintritts aus Sicht des Angeklagten nach Beendigung des Würgevorgangs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Beendeter Versuch: subjektive Elemente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 634
  • NStZ-RR 2009, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07
    Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahe legen, er kennt oder wenn er den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung für möglich hält (BGHSt 33, 295, 299; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 24 Rdn. 14).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07
    Diese ist nur dann gegeben, wenn der Angeklagte die Möglichkeit des Todeseintritts tatsächlich erkannt oder sich überhaupt keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns gemacht hat (BGHSt 40, 304, 306; Tröndle/Fischer aaO).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 501/16

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit einer möglichen Korrektur des

    Dabei ist die Feststellung der tatsächlichen Vorstellungen des Täters entscheidend; nicht ausreichend sind Feststellungen, die sich auf einen Fahrlässigkeitsvorwurf beschränken, etwa die Wertung, der Täter habe den Erfolg für möglich halten müssen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Danach sind Erwägungen, wie sie das Landgericht angestellt hat, zumindest missverständlich und können im Einzelfall sogar einen durchgreifenden Rechtsfehler in der Beweiswürdigung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

    (b) Letzlich ist deshalb auch die ohnehin missverständliche Formulierung der rechtlichen Würdigung (UA 31), der Angeklagte "musste nach alledem davon ausgehen, dass der Geschädigte an den Stichverletzungen sterben könne', nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634, 635).
  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 38/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Voraussetzungen)

    Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahe legen, erkennt oder wenn er - wie hier - den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung bereits für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 299; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21

    Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des

    a) Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den - hier nicht gegebenen - erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634, 635; Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11 Rn. 7).
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 224/14

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines unbeendeten Versuchs)

    Soweit das Landgericht darauf abstellt, dass nach Ausführung des letzten Schlages durch den Angeklagten die Geschädigte "erkennbar lebensbedrohlich verletzt" gewesen sei, lässt dies besorgen, dass es für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch nicht - wie erforderlich (vgl. BGH NStZ 2007, 634 f.) - auf die tatsächlichen Vorstellungen des Angeklagten nach Ausführung der letzten Tathandlung abgestellt, sondern rechtsfehlerhaft einen objektiven Maßstab angelegt hat.
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