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   BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07   

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https://dejure.org/2007,4442
BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,4442)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 1 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,4442)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,4442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung durch Dritte außerhalb der Hauptverhandlung; Aufklärungspflicht); Darlegungsvoraussetzungen für eine Rüge nach § 252 StPO (ergänzender Rückgriff auf die Urteilsgründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot wegen Anhörung des Vernehmungsbeamten als Zeugen nach erklärtem Zeugnisverweigerungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 252; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 397a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 3 § 252
    Erforderlichkeit der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht, Kenntnis auch ohne Belehrung; Verzicht des Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Gespaltene Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verzicht auf Verwertungsverbot bezüglich früherer Aussage

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 712
  • StV 2008, 5
  • StV 2008, 57
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Danach kann auch ausgeschlossen werden, dass es sich bei der "Vernehmung" um eine unaufgeforderte, spontane und damit von den Beschränkungen des § 252 StPO ausgenommene (vgl. BGHSt 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247; 1998, 629; StV 2007, 401 f.) Äußerung des Angeklagten gehandelt hat.

    Eine derartige Erklärung ist grundsätzlich möglich (BGHSt 45, 203, 205 ff.; StV 2007, 401, 402 m.w.N.).

    Erklärt ein, zumal anwaltlich vertretener, Zeuge etwa schriftlich oder durch seinen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Berufung auf sein Aussageverweigerungsrecht, er sei mit der Verwertung seiner früheren, z.B. vor der Polizei gemachten Aussagen einverstanden, folgt hieraus in der Regel die Kenntnis des Zeugen, dass ohne seine Einverständniserklärung auf die früheren Aussagen nicht zurückgegriffen werden könnte (BGH StV 2007, 401, 402).

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Dies kann schriftlich erfolgen (BGHSt 21, 12 f.), aber auch, wie hier, durch Erklärung des anwaltlichen Beistands in der Hauptverhandlung (ebenso BGH, Beschl. vom 13. August 2003 - 1 StR 280/03 zum vergleichbaren Fall einer anwaltlichen Mitteilung außerhalb der Hauptverhandlung).

    Beruft sich der Zeuge aber außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Aussageverweigerungsrecht, hat das Gericht regelmäßig keine Veranlassung, gleichwohl auf seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu bestehen (BGHSt 21, 12 f.; BGH, Beschl. vom 1. Juni 2001 - 1 StR 208/01; in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17 zum Fall der Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO).

    Allerdings kann sich im Einzelfall anderes aus der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) - deren Verletzung hier nicht ausdrücklich gerügt ist - ergeben, etwa bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Zeuge über die Tragweite seiner Erklärung irrt (vgl. BGHSt 21, 12), oder z.B. dafür, dass der Zeuge bei Abwesenheit des Angeklagten (§§ 247, 247a StPO) oder Ausschluss der Öffentlichkeit (§§ 171b, 172 Nr. 4 GVG) doch aussagen werde (BGH NStZ 1999, 94 f.).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Insoweit kann jedoch nach zulässig erhobener Sachrüge ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; 46, 189, 190 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 344 Rdn. 20; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 39), die den Kern der Aussage wiedergeben, soweit sie - am Rande - für die Beweiswürdigung mit herangezogen wurde.

    Eine derartige Erklärung ist grundsätzlich möglich (BGHSt 45, 203, 205 ff.; StV 2007, 401, 402 m.w.N.).

    Insoweit gilt nichts anderes, als dann, wenn das Einverständnis des Zeugen mit der Verwertbarkeit seiner früheren nichtrichterlichen Vernehmung Ergebnis von Erörterungen in der Hauptverhandlung ist (vgl. BGHSt 45, 203, 208; BGH NStZ 2007, 352, 353).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Insoweit kann jedoch nach zulässig erhobener Sachrüge ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; 46, 189, 190 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 344 Rdn. 20; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 39), die den Kern der Aussage wiedergeben, soweit sie - am Rande - für die Beweiswürdigung mit herangezogen wurde.

    Danach kann auch ausgeschlossen werden, dass es sich bei der "Vernehmung" um eine unaufgeforderte, spontane und damit von den Beschränkungen des § 252 StPO ausgenommene (vgl. BGHSt 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247; 1998, 629; StV 2007, 401 f.) Äußerung des Angeklagten gehandelt hat.

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Allerdings kann sich im Einzelfall anderes aus der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) - deren Verletzung hier nicht ausdrücklich gerügt ist - ergeben, etwa bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Zeuge über die Tragweite seiner Erklärung irrt (vgl. BGHSt 21, 12), oder z.B. dafür, dass der Zeuge bei Abwesenheit des Angeklagten (§§ 247, 247a StPO) oder Ausschluss der Öffentlichkeit (§§ 171b, 172 Nr. 4 GVG) doch aussagen werde (BGH NStZ 1999, 94 f.).
  • BGH, 13.08.2003 - 1 StR 280/03

    Aufklärungspflicht (ungeeignetes Beweismittel: angekündigter Gebrauch eines

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Dies kann schriftlich erfolgen (BGHSt 21, 12 f.), aber auch, wie hier, durch Erklärung des anwaltlichen Beistands in der Hauptverhandlung (ebenso BGH, Beschl. vom 13. August 2003 - 1 StR 280/03 zum vergleichbaren Fall einer anwaltlichen Mitteilung außerhalb der Hauptverhandlung).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Insoweit kann jedoch nach zulässig erhobener Sachrüge ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; 46, 189, 190 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 344 Rdn. 20; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 39), die den Kern der Aussage wiedergeben, soweit sie - am Rande - für die Beweiswürdigung mit herangezogen wurde.
  • BGH, 01.06.2001 - 1 StR 208/01

    Unzulässigkeit der Revision; Darlegungsvoraussetzungen der Aufklärungsrüge;

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Beruft sich der Zeuge aber außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Aussageverweigerungsrecht, hat das Gericht regelmäßig keine Veranlassung, gleichwohl auf seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu bestehen (BGHSt 21, 12 f.; BGH, Beschl. vom 1. Juni 2001 - 1 StR 208/01; in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17 zum Fall der Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Beruft sich der Zeuge aber außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Aussageverweigerungsrecht, hat das Gericht regelmäßig keine Veranlassung, gleichwohl auf seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu bestehen (BGHSt 21, 12 f.; BGH, Beschl. vom 1. Juni 2001 - 1 StR 208/01; in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17 zum Fall der Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
    Danach kann auch ausgeschlossen werden, dass es sich bei der "Vernehmung" um eine unaufgeforderte, spontane und damit von den Beschränkungen des § 252 StPO ausgenommene (vgl. BGHSt 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247; 1998, 629; StV 2007, 401 f.) Äußerung des Angeklagten gehandelt hat.
  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 512/91

    unverfängliche Spielsituation - § 252 StPO, erweitertes Verwertungsverbot gilt

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel, weil er sich dieser Konsequenz seines Handelns nicht bewusst ist (vgl. zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte, BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713, zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713, zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1); BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt …
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09

    Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung

    Soweit die Revision zur Beweislage nicht weitergehend vorträgt, kann der Senat im Hinblick auf die umfassend erhobene Sachrüge die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Da zugleich eine zulässige Sachrüge erhoben ist, kann ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 190 f.; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob bei einem Angriff auch gegen die Feststellungen zur Sache die dahingehenden Aussagen vorzubringen gewesen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712; vom 20. Mai 2015 ? 1 StR 429/14, NStZ 2015, 656; LR-Cirener/Sander, StPO, 27. Aufl. 2019, § 252 Rn. 52).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLG VRS 59, 205; Senatsbeschluss a.a.O., Meyer-Goßner, a.a.O., § 252 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Da es sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, darf sich der Tatrichter nicht mit der Mitteilung eines Dritten über die mangelnde Aussagebereitschaft eines Zeugen begnügen, sondern muss - gegebenenfalls Im Freibeweisverfahren - eindeutig klären, ob der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen will (vgl. BGH NStZ 2007, 712 [BGH 18.07.2007 - 1 StR 296/07] ).
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