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   BGH, 29.09.2006 - 2 StR 324/06   

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https://dejure.org/2006,6711
BGH, 29.09.2006 - 2 StR 324/06 (https://dejure.org/2006,6711)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2006 - 2 StR 324/06 (https://dejure.org/2006,6711)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2006 - 2 StR 324/06 (https://dejure.org/2006,6711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung nach Verbüßen einer angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen einer "erheblichen neuen Tatsache"; Notwendigkeit der Feststellung einer gegenwärtigen erheblichen ...

  • Judicialis

    StPO § 275 a Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b
    Erheblichkeit einer neuen Tatsache und Zeitablauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 92
  • StV 2006, 689
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.09.2006 - 2 StR 324/06
    Der Vorfall aus dem Jahr 1995 ist daher jetzt nicht mehr von einer solchen Erheblichkeit, dass er einen derart schwerwiegenden Eingriff wie die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die "nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle in Betracht kommen soll" (vgl. Senatsurteil BGHSt 50, 284, 296) rechtfertigen würde.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 29.09.2006 - 2 StR 324/06
    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung einer gegenwärtigen erheblichen Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit (BVerfG Beschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06).
  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

    aa) Insbesondere hat das Landgericht ausführlich und sorgfältig die gebotene Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs vorgenommen und dabei einen zutreffenden Prüfungsmaßstab angelegt (BGH NStZ 2007, 92; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).
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