Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 22.02.2007

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   BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06   

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BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06 (https://dejure.org/2007,2819)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 StR 493/06 (https://dejure.org/2007,2819)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06 (https://dejure.org/2007,2819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Rügeanforderungen im Revisionsverfahren)

  • lexetius.com

    StPO §§ 344 Abs. 2, 345 Abs. 1; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Verfahrensrüge für die Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes; Eintritt einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach Erlass eines ertstinstanzlichen Urteils; Erforderlichkeit der Änderung eines Schuldspruchs in einem ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 345 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2647
  • NStZ 2008, 118
  • NStZ-RR 2008, 38
  • StV 2007, 516
  • StV 2008, 176
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07

    Strafzumessung (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung);

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
    Allerdings kann für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichtes von Amts wegen geboten sein, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 78/07 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 und vom 21. November 2006 - 3 StR 329/06), weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
    Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht jedoch darin, dass durch die Zustellung des Original-Urteils die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO wieder eröffnet wurde und der anwaltlich vertretene Angeklagte die ihm bekannte Verletzung des Beschleunigungsgebotes unschwer rügen und seine dadurch möglicherweise entstandenen zusätzlichen Belastungen geltend machen konnte (vgl. auch BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).
  • BGH, 16.05.2007 - 2 StR 78/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation im Beschlusswege)

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
    Allerdings kann für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichtes von Amts wegen geboten sein, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 78/07 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 und vom 21. November 2006 - 3 StR 329/06), weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
    Will der Beschwerdeführer die Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend machen, erfordert dies grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge (st. Rspr. vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07 m.w.N.; vgl. auch BVerfG Kammerbeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06).
  • BGH, 21.11.2006 - 3 StR 329/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
    Allerdings kann für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichtes von Amts wegen geboten sein, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 78/07 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 und vom 21. November 2006 - 3 StR 329/06), weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1377/06
    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
    Will der Beschwerdeführer die Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend machen, erfordert dies grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge (st. Rspr. vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07 m.w.N.; vgl. auch BVerfG Kammerbeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Dem steht im vorliegenden Fall aber entgegen, dass eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso wie im Revisionsverfahren (dazu siehe BGH, Beschluss vom 02.08.2000 - 3 StR 502/99, juris Rn. 8, NStZ 2001, 52; Beschluss vom 20.06.2007 - 2 StR 493/06, juris Rn. 9, NStZ 2008, 118) grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen ist (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 05.03.2018 - OLG 25 Ss 136/18 (B), juris Rn. 11, ZfSch 2018, 411; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 - III-3 RBs 70/10, juris Rn. 14, DAR 2011, 409; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/14 (15/14 Owi), juris Rn. 19, VRS 126, Nr. 59; Beschluss vom 06.05.2014 - Ss (B) 82/2012 (59/12 OWi), juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Grundsätzlich ist der Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen (BGH NJW 2007, 2647, 2648; BGH NJW 2007, 2501 m.w.N.).

    In diesen Fällen bedarf es deshalb ebenfalls der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGH NJW 2007, 2647, 2648; BGH NStZ 2007, 53, 54), welche hier nicht vorliegt.

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Die in diesem Fall erforderliche Rüge einer rechtsstaatswidrigen und kompensationspflichtigen Verfahrensverzögerung hat der Angeklagte nicht form- und fristgerecht angebracht (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32).
  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09

    Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie)

    Denn der Generalbundesanwalt hat nur die Änderung des Schuldspruchs, nicht aber die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt (BGH NJW 2007, 2647).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Geltendmachung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge erfordert (vgl. nur BGH NStZ 2008, 118; Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - Ss 18/2011 [23/11] - Meyer-Goßner, a.a.O., Anh 4 MRK, Art. 6 Rn. 9 f, jew. m.w.N.).

    Allerdings kann für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Rechtsbeschwerdegerichts von Amts wegen geboten sein, wenn der Betroffene diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte, weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist eingetreten ist (vgl. OLG Hamm DAR 2012, 340; für die gleichgelagerte Problematik im Revisionsverfahren BGH NStZ 2008, 118; Meyer-Goßner, a.a.O., Anh 4 MRK, Art. 6 Rn. 9 d, jew. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Für Verzögerungen nach Urteilserlass ist ein Eingreifen des Rechtsmittelgerichts von Amts wegen aber dann geboten, wenn der Betroffene diese nicht frist- und formgerecht rügen kann, weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - 2 StR 493/06 - ).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG, die, wenn sie - wie hier - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist, vom Revisionsgericht auf die zulässige Sachrüge hin von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH NJW 2007, 2647 f. - juris Rn. 10; StraFo 2009, 391 - juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - Ss 13/2014 (8/14) - m. w. N.; Fischer, StGB, 62. Aufl., §.46 Rn. 127; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 9e), führt grundsätzlich nicht zu einem von Verfassungs wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 35, 137 ff. - juris Rn. 51; BGHSt 46, 159 ff. - juris Rn. 21; OLG Rostock StV 2011, 220 ff. - juris Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 9).
  • OLG Hamm, 12.12.2008 - 3 Ss OWi 250/08

    Wirksamkeit einer Zustellung

    Nur für Verzögerungen nach Urteilserlass kann ein Eingreifen des Rechtsmittelgerichts von Amts wegen geboten sein, wenn diese nicht frist- und formgerecht gerügt werden konnten, weil die Verzögerung erst nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - 2 StR 493/06 - ).
  • BGH, 27.01.2015 - 4 StR 335/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei

    Nimmt der Verteidiger bis zum Ablauf dieser Frist keine Einsicht in die Strafakten, geht er das Risiko ein, zuvor aktenkundig gewordene Umstände entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht mit der Verfahrensrüge vortragen zu können (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, NJW 2007, 2647, 2648).
  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22

    Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögrung

    Unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwar nach Urteilserlass aber noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bereits auf die Sachrüge beachtlich sein kann oder mit einer den Anforderungen an eine Verfahrensrüge genügenden Beanstandung geltend gemacht werden muss (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32 Rn. 11 f.; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05, NStZ-RR 2006, 50; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 512 ff., SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 46 Rn. 177; jeweils mwN), ist hier den vorgetragenen sowie von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen keine über die Feststellung der Verfahrensverzögerung hinausgehende Notwendigkeit einer weitergehenden Kompensation zu entnehmen.
  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10

    Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer

  • BGH, 27.02.2014 - 4 StR 575/13

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrenszögerung im Revisionsverfahren

  • OLG Hamm, 14.04.2008 - 3 Ss 117/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07   

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https://dejure.org/2007,9996
OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 (https://dejure.org/2007,9996)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 (https://dejure.org/2007,9996)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07 (https://dejure.org/2007,9996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Revisionsverfahren: Einstellung wegen eines bereits bei der tatrichterlichen Entscheidung vorliegenden Verfahrenshindernisses; Entscheidungsbefugnis hinsichtlich einer vom Tatgericht nicht abgeurteilten Tat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 Abs. 2 StPO; § 206a StPO; § 261 StPO; § 349 Abs. 4 StPO; § 354 Abs. 1 StPO
    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des Tatgerichts bestehenden Verfahrenshindernisses; Folgen der fehlenden tatgerichtlichen Entscheidung über eine unterbreitete selbstständige prozessuale Tat; Umfang der revisionsgerichtlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des Tatgerichts bestehenden Verfahrenshindernisses; Folgen der fehlenden tatgerichtlichen Entscheidung über eine unterbreitete selbstständige prozessuale Tat; Umfang der revisionsgerichtlichen ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 118
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Soweit der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 208, 212; 32, 275, 290; aber auch BGHR § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 8 "unbestimmte Serienstraftaten") demgegenüber auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO zulässt und den Rechtsmittelgerichten insoweit ein Wahlrecht einräumt, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Koblenz, 22.12.2004 - 2 Ss 312/04

    Notwendigkeit eines Antrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Da das Verfahrenshindernis (Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO) bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil hinsichtlich der Tat vom 21. Juli 2005 aufzuheben und das Verfahren einzustellen (OLG Koblenz, StraFo 2005, 129; KK-Tolksdorf, StPO 5. Aufl., Rdnr. 4 zu § 206 a; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Rdnr. 6 zu § 206 a).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Hinsichtlich der Verurteilung wegen der Tat vom 21. Juli 2005 konnte das angefochtene Urteil keinen Bestand haben, weil mit dem Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO die gerichtliche Anhängigkeit des diese Tat betreffenden Verfahrens beendet und ein Verfahrenshindernis entstanden war (BGHSt 30, 197, 198).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Denn die Tat war auch durch die benutzte Linie und den kontrollierenden Fahrausweisprüfer jedenfalls vor dem Hintergrund, dass dem Angeklagten insgesamt "nur" drei Taten vorgeworfen sind, hinreichend konkretisiert und die falsche Angabe der Jahreszahl anders als bei Serientaten als Schreibversehen für die Verfahrensbeteiligten ohne Weiteres erkennbar (vgl. dazu etwa BGHR, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 19 "Zeitraum bei Serienstraftaten"; BGH NJW 2000, 3293; BGH, Beschluss vom 13.11.2003, 3 StR 359/03, juris = NStZ-RR 2004, 146).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Denn die Tat war auch durch die benutzte Linie und den kontrollierenden Fahrausweisprüfer jedenfalls vor dem Hintergrund, dass dem Angeklagten insgesamt "nur" drei Taten vorgeworfen sind, hinreichend konkretisiert und die falsche Angabe der Jahreszahl anders als bei Serientaten als Schreibversehen für die Verfahrensbeteiligten ohne Weiteres erkennbar (vgl. dazu etwa BGHR, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 19 "Zeitraum bei Serienstraftaten"; BGH NJW 2000, 3293; BGH, Beschluss vom 13.11.2003, 3 StR 359/03, juris = NStZ-RR 2004, 146).
  • OLG Hamm, 04.05.1981 - 6 Ws 158/81
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Denn ein solches Wahlrecht oder auch die Einstellung nach § 206 a StPO allein führen ohne Not zu Systemwidrigkeiten im Rechtsmittelverfahren, während die hier vertretene Auffassung die systematisch gebotene Aufhebung des fehlerhaften Urteils des Tatgerichts bewirkt (siehe dazu ausführlich Meyer-Goßner, Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.1981, 6 Ws 158/81, JR 1982, 390, 391 f.).
  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist bzw. gegen die Denkgesetze, gesichertes Erfahrungswissen oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstößt (BGH NStZ 2002, 161 f. = BGHR StPO, § 261, Beweiswürdigung 26).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
    Soweit der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 208, 212; 32, 275, 290; aber auch BGHR § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, Tat 8 "unbestimmte Serienstraftaten") demgegenüber auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO zulässt und den Rechtsmittelgerichten insoweit ein Wahlrecht einräumt, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 3 RVs 28/12

    Strafklageverbrauch für Straftat durch Einstellung eines

    Da das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtskraft bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten ist, hatte der Senat gemäß § 349 Abs. 4 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen (vgl. KG , StraFo 2009, 286; OLG Celle , NStZ 2008, 118; Meyer-Goßner , a.a.O., § 206a Rdnr. 6, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung, die - ohne Urteilsaufhebung - allein § 206a StPO anwendet).
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, das bereits in der Tatsacheninstanz vorlag und dort hätte beachtet werden müssen, führt in der Revisionsinstanz auf eine zulässige Revision hin gemäß § 349 Abs. 4 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO zu einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und der Einstellung des Verfahrens durch das Revisionsgericht (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 22.2.2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118 = Nds.Rpfl 2007, 163; siehe auch Schneider, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., 2008, § 206a Rn. 4 m.w.N. sowie Radtke, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, Einleitung Rn. 67).

    Da das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung von dem Amtsgericht sowohl bei Erlass des Strafbefehls als auch bei dem Verwerfungsurteil übersehen worden ist, hat der Senat die vorangegangenen Entscheidungen gemäß § 349 Abs. 4 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO aufgehoben und das Verfahren eingestellt (siehe bereits Senat a.a.O., NStZ 2008, 118 = Nds.Rpfl.

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15

    Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71, BGHSt 24, 208, 212; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1983 - 3 StR 396/83, BGHSt 32, 275, 290; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91 -, juris ), der den Rechtsmittelgerichten diesbezüglich ein Wahlrecht einräumt (a. A.: OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07 -, juris).
  • OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20

    Prozessuale Tat und Tateinheit; Rechtskraft des Strafbefehls als

    Da das Verfahrenshindernis bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 ; Senat, Beschluss vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 ; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129 [OLG Koblenz 22.12.2004 - 2 Ss 312/04] ).

    Denn ein solches Wahlrecht oder auch die Einstellung nach § 206 a StPO allein führen ohne Not zu Systemwidrigkeiten im Rechtsmittelverfahren, während die hier vertretene Auffassung die systematisch gebotene Aufhebung des fehlerhaften Urteils des Tatgerichts bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 m.w.N.).

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Weil das Verfahrenshindernis bereits bei Entscheidung des Tatgerichts vorlag, kommt eine Einstellung nach § 206a StPO nicht in Betracht (OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2007 - 32 Ss 20/07 - zit. nach beck-online).".
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Weil das Verfahrenshindernis bereits bei Entscheidung des Tatgerichts vorlag, kommt eine Einstellung nach § 206a StPO nicht in Betracht (OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2007 - 32 Ss 20/07 - zit. nach beck-online).".
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12

    Zurückverweisung bei nicht erschöpfender Aburteilung im ersten Rechtszug

    Allerdings war es im Zeitpunkt der Zurückverweisung geboten, entsprechend § 4 StPO das anhängig gebliebene Verfahren zu dem zurückverwiesenen hinzu zu verbinden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

    Über diese Taten ist von der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer noch zu entscheiden, wenn nicht wegen der Verfahrensdauer und des Zeitablaufs ein Vorgehen nach § 154 StPO in den Blick genommen wird (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Entgegen einer vereinzelt in Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 2008, 118; KG StraFo 2009, 286) und Literatur (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 206a, Rn. 6 m. w. Nachw.) vertretenen Auffassung, die § 354 Abs. 1 StPO für anwendbar hält, gilt dies auch dann, wenn über die Verfahrenseinstellung in der Rechtsmittelinstanz zu entscheiden ist und das Verfahrenshindernis bereits vom erstinstanzlichen Gericht übersehen wurde ( vgl. BGHSt 24, 208 [212]; BGHSt 32, 275 [290]; BGHSt 52, 119 [123]; BGH wistra 2007, 154; SenE v. 23.02.2001 - Ss 43/01 - SenE v. 23.10.2001 - Ss 406/01; SenE v. 20.05.2005 - 8 Ss 66/05 - SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 12.01.2007 - 83 Ss 109/06 -).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Dies entspricht auch der Rechtsmeinung derjenigen Oberlandesgerichte, die sich seither mit der genannten Rechtsfrage zu befassen hatten (OLG Hamm B. v. 25.10.2016 - III-3 RVs 72/16 - zitiert nach Juris [Verjährung]; OLG Düsseldorf B. v. 08.04.2014 III-2 RVs 35/14 = BeckRS 2014, 7811 [Frage des Vorliegens einer Eröffnungsentscheidung]; OLG Hamburg NJW 2012, 631 [unwirksame Anklage]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75 [parallele Situation der Sprungrevision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO - Verjährung]; OLG Celle NStZ 2008, 118 [Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO]; s. weiter OLG Bamberg B. v. 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11= BeckRS 2012, 26002).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

    Bezüglich der nicht erfassten Tat - vorliegend bezüglich der Tat zu Ziffer 4. der Anklage - bleibt das Verfahren bei dem Tatgericht anhängig; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. OLG Celle NStZ 2008, 118).
  • KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09

    Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch

  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 53 Ss OWi 169/19

    Verstoß gegen das Ladenöffnungszeitengesetz

  • OLG Naumburg, 13.04.2015 - 2 RV 42/15

    Verfahrenseinstellung in laufender Berufungshauptverhandlung: Wiederaufnahme des

  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 1 Ss OWi 106/19
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