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   OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07   

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https://dejure.org/2007,7270
OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07 (https://dejure.org/2007,7270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2007 - 4 Ws 209/07 (https://dejure.org/2007,7270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 4 Ws 209/07 (https://dejure.org/2007,7270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde des Betreuers im Maßregelvollzugsverfahren; Wirksamkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Betreuer; Umfang der Vertretungsmacht eines Betreuers bei volljährigen Betreuten; Zulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Rechtmitteleinlegung durch Betreuer gegen Beschluss einer Strafvollstreckungskammer

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1902; ; StGB § 63

  • rewis.io
  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Unzulässiges Rechtsmittel des Betreuers gegen Maßregelaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 1; BGB § 1902; StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 119
  • FamRZ 2007, 1841
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07
    Soweit der hiesige 2. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 Ws 313/00 - möglicherweise eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, ist diese jedenfalls nicht näher begründet worden.
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    Zum Teil wird vertreten, dies sei nur der Fall, wenn sein Aufgabenbereich sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung im Straf- oder Vollstreckungsverfahren beziehe (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 21 Ss 734/14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 Ws 209/07, NStZ 2008, 119).
  • OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die

    Der Aufgabenbereich eines Betreuers, der sich - wie im vorliegenden Fall - nicht speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter in dem Straf- oder Vollstreckungsverfahren bezieht, umfasst im vorliegenden Fall nicht auch die Vertretung in Strafsachen (Meyer-Goßner/Schmitt, § 298 Rdnr. 1; BGH StraFo 2013, 469; OLG Hamm, NStZ 2008, 119).
  • OLG Hamburg, 05.02.2021 - 2 Ws 4/21

    Beteiligung des Betreuers in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder

    a) Das eigene Recht eines gesetzlichen Vertreters zur Rechtsmitteleinlegung gemäß § 298 StPO setzt für den Betreuer voraus, dass sich dessen Aufgabenbereich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter im Strafverfahren bezieht (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2013, Az.: 2 Ws 23-25/13; OLG Hamm NStZ 2008, 119; LR/Jesse, § 298 Rn. 3).

    Anderenfalls muss in der Bestimmung des Aufgabenkreises ein konkreter Bezug zu einer bestimmten Angelegenheit oder einem bestimmten behördlichen oder gerichtlichen Verfahren hergestellt werden, für den die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers besteht (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2013, a.a.O.; BGH a.a.O.; OLG Hamm NStZ 2008, 119; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166).

    Zur Tragung der Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel ist der vollmachtlose Vertreter verpflichtet (Meyer-Goßner/Schmitt, § 473 Rn. 8 m.w.N.); dem steht der außerhalb seines Aufgabenkreises Rechtsmittel einlegende Betreuer gleich (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2013, Az.: 2 Ws 23-25/13; OLG Hamm NStZ 2008, 119; MüKoStPO/Maier, § 473 Rn. 46).

  • BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13

    Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte

    Die Zustimmung des Betreuers stellt hier keine ausdrückliche Ermächtigung dar; denn sein Aufgabenbereich umfasst nicht auch die Vertretung in Strafsachen (vgl. u.a. Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, Rn. zu § 298 StPO; Meyer-Goßner, aaO, Rn. 3 zu § 302 i.V.m. Rn. 1 zu § 298; vgl. auch OLG Hamm, NStZ 2008, 119).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16

    Rechtsmitteleinlegung durch Bevollmächtigten; Betreuer; Überprüfungsumfang;

    Ein anderer Teil der Rechtsprechung verlangt hingegen, dass die Betreuerbestellung den Aufgabenkreis der Vertretung in Strafsachen umfassen müsse (BGH, Beschl. v. 02.09.2013 - 1 StR 369/13 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14 - juris m.w.N.; OLG Hamm NStZ 2008, 119: nicht tragend, da sich dort die Vertretung gegenüber Behörden auf Vermögensangelegenheiten beschränkte).
  • KG, 22.06.2023 - 3 Ws 29/23

    Rechtsmitteleinlegung durch Betreuer

    Das eigene Recht eines gesetzlichen Vertreters zur Rechtsmitteleinlegung gemäß § 298 StPO setzt für den Betreuer voraus, dass sich dessen Aufgabenbereich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter im Strafverfahren bezieht (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13 - OLG München, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 Ws 191/22 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 2 Ws 48/21 - OLG Hamburg, Beschlüsse vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 4/21 - und vom 17. Juni 2013 - 2 Ws 23-25/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 Ws 209/07 -, jeweils juris; KG, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 4 ORs 47/23 -).
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