Rechtsprechung
BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 46 StGB; § 78 StGB; § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO
Berücksichtigung verjährter Untreuevorwürfe bei der Strafzumessung und Ausschluss des Beruhens - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung durch die Anordnung einer Durchsuchung von Kanzleiräumen; Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörden als ausschlaggebend für die Annahme einer Verjährungsunterbrechung; Bekanntgabe einer Verfahrenseinleitung durch die Gewährung von ...
- Judicialis
StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 473 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1
Akteneinsicht als Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 214
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07
Der hierfür maßgebliche Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörden (vgl. BGH NStZ 2000, 427) richtete sich nach dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts allein auf Untreuehandlungen des Angeklagten zum Nachteil der Geschädigten Inge E. in der Zeit ab Mai 2000.Auch in der Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger des Angeklagten im Mai und im Oktober 2004 liegt keine wirksame Verjährungsunterbrechung hinsichtlich der vorgenannten drei Taten zum Nachteil des Geschädigten Heinrich E. Zwar kann in der Gewährung der Akteneinsicht zugleich die Bekanntgabe einer Verfahrenseinleitung im Sinne von § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen (vgl. BGH NStZ 2000, 427;… BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 - Bekanntgabe 2).
- BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der …
Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07
Auch in der Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger des Angeklagten im Mai und im Oktober 2004 liegt keine wirksame Verjährungsunterbrechung hinsichtlich der vorgenannten drei Taten zum Nachteil des Geschädigten Heinrich E. Zwar kann in der Gewährung der Akteneinsicht zugleich die Bekanntgabe einer Verfahrenseinleitung im Sinne von § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen (vgl. BGH NStZ 2000, 427; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 - Bekanntgabe 2).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Eine Beschränkung des Verfolgungswillens auf einzelne Taten, welche Auswirkungen auf die Reichweite der verjährungsunterbrechenden Wirkung des Durchsuchungsbeschlusses haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 4 StR 279/07, NStZ 2008, 214; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213), ist nicht gegeben. - LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
In der Gewährung von Akteneinsicht an den Verteidiger kann eine die Verjährung unterbrechende Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens liegen, wenn aus den Umständen klar ersichtlich wird, dass die dem Verteidiger gewährte Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Existenz, Inhalt und Umfang des Ermittlungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (BGH, Beschluss vom 11.12.2007 - 4 StR 279/07, juris Rn. 2;… Sch/Sch/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 78c Rn. 7;… Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 78c Rn. 3). - BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07
Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer …
Zwar kann die Gewährung von Akteineinsicht grundsätzlich als verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB angesehen werden (…BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH StraFo 2008, 155, 156 m. w. N.), ebenso die Mitteilung des Eingangs weiterer Anzeigen. - KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes; …
Aus den Umständen muss klar ersichtlich sein, dass die dem Verteidiger gewährte Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Inhalt und Umfang des Ermittlungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (vgl. BGH NStZ 2008, 214). - OLG Saarbrücken, 05.06.2009 - Ss (Z) 209/09
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Gewährung von Akteneinsicht an …
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Rechtsprechung
BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 16 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen Anspruchs; umgekehrter Tatbestandsirrtum) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Beanstandung der richterlichen Feststellungen zu den subjektiven Vorstellungen des Angeklagten über die zivilrechtlichen Beziehungen unter den Beteiligten; Stützen der Überzeugung des Richters auf dem Geständnis des Angeklagten
- Judicialis
StGB § 253 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 253 Abs. 1
Fehlvorstellungen des Täters über einen bestehenden Anspruch gegen das Opfer - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 214
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche …
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07
Sollte dem Angeklagten entgegen seiner Ansicht ein teilweiser Rückzahlungsanspruch gegen die Firma I. in der von ihm verlangten Höhe zugestanden haben, hätte bei ihm lediglich ein sog. umgekehrter Tatbestandsirrtum vorgelegen, der die Strafbarkeit wegen - untauglichen - Erpressungsversuchs unberührt ließ (vgl. zu § 263 StGB - BGHSt 42, 268, 272 f.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7 a E;… s. Günther in SK-StGB - Stand April 1998 - § 253 Rdn. 25). - BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die …
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07
Sollte dem Angeklagten entgegen seiner Ansicht ein teilweiser Rückzahlungsanspruch gegen die Firma I. in der von ihm verlangten Höhe zugestanden haben, hätte bei ihm lediglich ein sog. umgekehrter Tatbestandsirrtum vorgelegen, der die Strafbarkeit wegen - untauglichen - Erpressungsversuchs unberührt ließ (vgl. zu § 263 StGB - BGHSt 42, 268, 272 f.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7 a E;… s. Günther in SK-StGB - Stand April 1998 - § 253 Rdn. 25).
- BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung …
Denn selbst bei Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung des Wechselgelds wäre die Strafbarkeit wegen eines (untauglichen) Versuchs der räuberischen Erpressung jedenfalls dann in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte das Bestehen eines Anspruchs verkannt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214). - BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10
Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche; …
Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht (untauglicher Versuch; s. etwa BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214). - BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22
Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten; …
Selbst wenn eine Einreise der Schleusungswilligen in einen Nachbarstaat Deutschlands objektiv betrachtet keinen Verstoß gegen im Zielstaat geltende Rechtsvorschriften dargestellt hätte, läge mithin eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 AufenthG vor, und zwar dann in Form eines untauglichen Versuchs aufgrund eines "umgekehrten Tatbestandsirrtums" (vgl. insofern allg. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268; s. ferner BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214). - BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten …
Die Strafkammer geht vielmehr von einem etwaigen sog. umgekehrten Tatbestandsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07 Rn. 2 mwN, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 15) des nicht geständigen Angeklagten aus, was indes im Rahmen der Beweiswürdigung näherer Begründung bedurft hätte.