Rechtsprechung
LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Nachbar-Fall
§ 263 StGB
Betrug; Bereicherungsabsicht; Bestellung von Waren und Leistungen unter fremdem Namen zum Zweck der Belästigung - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bereicherungsabsicht beim Betrug: Vermögensvorteil als notwendiges Zwischenziel genügt
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 22.11.2005 - 8 Ds 302/05
- LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
- OLG Schleswig, 28.06.2006 - 2 Ss 70/06
- BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 219
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
Das hängt von dem Wertverhältnis ab, in dem die versprochene und die gewährte Leistung zueinander stehen (vgl. RGSt 74, 129), im vorliegenden Fall also von dem Wert des jeweiligen Zahlungsanspruch des Lieferanten gegen den Angeklagten (vgl. BayObLG, JZ 1972, 25).Die Frage, wie sich die Verhältnisse später entwickelt haben, ist jedenfalls für die äußere Tatseite des Betrugs ohne Bedeutung (vgl. RGSt 74, 129, 130).
- BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen …
Auszug aus LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
§ 263 StGB sei nur dann erfüllt, wenn die Leistung, auf welche der Anspruch gehe, auch wirtschaftlich ausgenutzt werden solle (vgl. Schröder in Anmerkung zu der Entscheidung des BayObLG JZ 1972, 26 [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71] ; vgl. auch Hassemer JuS 1972, 218). - BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
Auszug aus LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
Die Leistung, die der Getäuschte nach der Sachlage, die durch die Täuschung entstanden ist, erbringen soll, muss mit dem verglichen werden, was ihm dafür zugesagt ist (vgl. BGHSt 22, 88 ).
- BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60
Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung
Auszug aus LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
Körperliche Misshandlung ist nach der ständigen Rechtsprechung und auch der Literatur ein übles, unangemessenes Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigen (vgl. BGHSt 14, 269, 271;… Tröndle/Fischer a.a.O. § 223 StGB Rn. 3). - BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen …
Auszug aus LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
Das hängt von dem Wertverhältnis ab, in dem die versprochene und die gewährte Leistung zueinander stehen (vgl. RGSt 74, 129), im vorliegenden Fall also von dem Wert des jeweiligen Zahlungsanspruch des Lieferanten gegen den Angeklagten (vgl. BayObLG, JZ 1972, 25). - RG, 30.12.1907 - I 847/07
1. Wird durch wiederholten Verkauf einer Forderung Betrug verübt? 2. Ist die …
Auszug aus LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06
Der Vermögensschaden ist aber auch nicht etwa dadurch ausgeschlossen, dass durch das betrügerische Verhalten des Angeklagten den Lieferanten gleichzeitig Schadensersatzansprüche gegen ihn erwuchsen (vgl. RGSt 41, 27, 29).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - III-5 Ss 174/07 - 75/07 I |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Täuschung und Irrtum i.S.v § 263 Strafgesetzbuch (StGB) und Täuschbarkeit bzw. Irrtumserregung bei juristischen Personen; Prüfungspflicht eines Bankangestellten bei Barabhebungen von einem Girokonto
- Judicialis
StGB § 263
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 219
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02
Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
Einer Täuschung und - durch sie - einem Irrtum können immer nur Menschen erliegen (…Joecks, StGB, 7. Aufl. [2007], § 263a Rdnr. 2; vgl. BGH NJW 2003, 1198; wistra 2004, 422). - BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
Abhebung fehlgebuchter Gutschriften
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
Bei einer Barabhebung am Bankschalter kann die Frage deshalb nur lauten, ob der Bankbedienstete hinter dem Schalter getäuscht worden ist und sich geirrt hat (vgl. BGHSt 46, 196 = NJW 2001, 453; BGH StV 2000, 477; StV 2002, 82). - BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03
Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
Einer Täuschung und - durch sie - einem Irrtum können immer nur Menschen erliegen (…Joecks, StGB, 7. Aufl. [2007], § 263a Rdnr. 2; vgl. BGH NJW 2003, 1198; wistra 2004, 422).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob die Angeklagte sich wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen strafbar gemacht hat (vgl. die Feststellungen in BGH NJW 1999, 2449 = wistra 1999, 306; in BGHSt 45, 51 und anderen Fundstellen nicht abgedruckt). - BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01
Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
Bei einer Barabhebung am Bankschalter kann die Frage deshalb nur lauten, ob der Bankbedienstete hinter dem Schalter getäuscht worden ist und sich geirrt hat (vgl. BGHSt 46, 196 = NJW 2001, 453; BGH StV 2000, 477; StV 2002, 82). - BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03
Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
b) Im Giroverhältnis erwirbt der Kontoinhaber mit der vorbehaltlosen Gutschrift eines Eingangs auf dem Girokonto einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des Betrages (BGH NJW-RR 2005, 559, 560; NJW 2005, 1771). - BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03
Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
b) Im Giroverhältnis erwirbt der Kontoinhaber mit der vorbehaltlosen Gutschrift eines Eingangs auf dem Girokonto einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des Betrages (BGH NJW-RR 2005, 559, 560; NJW 2005, 1771). - BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07
Bei einer Barabhebung am Bankschalter kann die Frage deshalb nur lauten, ob der Bankbedienstete hinter dem Schalter getäuscht worden ist und sich geirrt hat (vgl. BGHSt 46, 196 = NJW 2001, 453; BGH StV 2000, 477; StV 2002, 82).
- OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
Eröffnung eines Kontos und Aushändigung einer ec-Karte; POZ-System; POS-System
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB von vornherein nur dann in Betracht kommt, wenn ein Mensch getäuscht wird und einem Irrtum erliegt (OLG Düsseldorf, NStZ 2008, 219).