Rechtsprechung
BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 34 StPO; § 244 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung der Stimmen abgehörter Telefongespräche (Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit von im Zusammenhang mit den Ergebnissen einer umfangreichen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme erhobenen Rügen; Zurückweisung eines Beweisantrags auf Einholung eines Stimmsachverständigengutachtens als Revisionsgrund; Herleitung eines ...
- Judicialis
StPO § 147 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a § 147 Abs. 1 § 244 Abs. 4; GVG § 185
Sachkunde für die Stimmidentifizierung; Anspruch auf Übersetzung sämtlicher abgehörter Telefonate; Dolmetscher für den Angeklagten zur Übersetzung von Telefonaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
- BGH, 11.02.2008 - 3 StR 404/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 230
- NStZ-RR 2008, 146 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 30.06.1995 - 1 Ws 322/95
Ablehnung eines Verteidigerantrages; Anfechtbarkeit mit der Beschwerde; …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
Die Verteidigung ist nicht dadurch in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden, dass die Kammer nicht alle Telefonate hat übersetzen lassen: Die Vorschrift des § 147 Abs. 1 StPO gibt keinen Anspruch auf eine Übersetzung sämtlicher in einer fremden Sprache aufgezeichneten Gespräche (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 147 Rdn. 19; OLG Koblenz NStZ 1995, 611). - BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
a) Die Beanstandung, die abgehörten Telefonate seien unverwertbar gewesen, weil nicht sicher festgestellt worden sei, dass sämtlichen Aufzeichnungen jeweils ein die Überwachung anordnender Beschluss zu Grunde lag, ist bereits unzulässig, weil die Revision die ergangenen richterlichen Anordnungen nicht mitteilt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 2).
- OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines …
Denn auch zur Begründung der Aufklärungsrüge muss der Beschwerdeführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Angaben zu den konkret unter Beweis gestellten Wahrnehmungen eines Zeugen und - erforderlichenfalls - zur Konnexität machen (vgl. BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2008, 230; BGH NStZ-RR 2010, 316). - BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines …
Ein Anspruch auf Erstellung weiterer Aktenteile besteht nicht (vgl. zur Übersetzung von in fremder Sprache geführten Telefongesprächen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 404/07, NStZ 2008, 230; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 322/95, NStZ 1995, 611). - KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus …
Der Revisionsbegründung ist der Inhalt des der Telekommunikationsüberwachung zugrundeliegenden richterlichen Beschlusses nicht zu entnehmen, sodass der Senat nicht prüfen kann, ob im Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse die Voraussetzungen für eine solche Überwachung vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 2018, 550 m.w.N.; NStZ 2008, 230).