Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07   

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https://dejure.org/2007,2897
BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07 (https://dejure.org/2007,2897)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2007 - 5 StR 324/07 (https://dejure.org/2007,2897)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 5 StR 324/07 (https://dejure.org/2007,2897)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 27 Abs. 1 StGB; § 96 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 AufenthG; § 212 StGB; § 13 StGB; § 323c StGB
    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag; Übernahme bedingter Hilfspflichten; gefahrerhöhendes Vorverhalten); Beihilfe zur unerlaubten Einreise; Einschleusen; unterlassene Hilfeleistung (Erforderlichkeit; Unglücksfall und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Würdigung einer gemeinsamen illegalen Einreise im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer Beihilfe zur unerlaubten Einreise; Förderung einer illegalen Einreise durch bloße Mitnahme und Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Unterkunft und ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1; StGB § 323 c
    D (A), Strafrecht, unerlaubte Einreise, Beihilfe, Unterlassen, Garantenstellung

  • Judicialis

    AufenthG § 1 Abs. 1; ; AufenthG § ... 95 Abs. 1 Nr. 3; ; AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 323c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1
    Voraussetzungen der Garantenstellung aufgrund Ingerenz und in eine Gemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Übernahme von Beschützer- und Überwachungsgarantenstellungen (Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 276
  • NStZ-RR 2008, 272
  • NStZ-RR 2010, 104
  • StV 2008, 182
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    cc) Eine Garantenstellung für das Leben der Verstorbenen ergab sich für den Angeklagten auch nicht aus einem gefahrerhöhenden Vorverhalten (vgl. BGHSt 37, 106, 115; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7).

    Zur Annahme einer Garantenstellung ist es deshalb darüber hinausgehend im Sinne einer Eingrenzung erforderlich, dass der Täter durch sein Vorverhalten über die bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinaus die nahe Gefahr für den Schadenseintritt geschaffen hat (vgl. BGHSt 37, 106, 115 f.; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3), was bei der Missachtung einer Vorschrift angenommen wird, die dem Schutz des betroffenen Rechtsguts dient (vgl. BGHSt aaO; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 35a; Roxin aaO S. 770 Rdn. 171).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    cc) Eine Garantenstellung für das Leben der Verstorbenen ergab sich für den Angeklagten auch nicht aus einem gefahrerhöhenden Vorverhalten (vgl. BGHSt 37, 106, 115; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7).

    Zur Annahme einer Garantenstellung ist es deshalb darüber hinausgehend im Sinne einer Eingrenzung erforderlich, dass der Täter durch sein Vorverhalten über die bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinaus die nahe Gefahr für den Schadenseintritt geschaffen hat (vgl. BGHSt 37, 106, 115 f.; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3), was bei der Missachtung einer Vorschrift angenommen wird, die dem Schutz des betroffenen Rechtsguts dient (vgl. BGHSt aaO; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 35a; Roxin aaO S. 770 Rdn. 171).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Zwar beruhen die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es einen Verzicht auf die Erfüllung der allgemeinen Hilfspflicht angenommen hat, auf einer bedenklich unvollständigen Auswertung der getroffenen Feststellungen (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 108, 109; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 23 ff.; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Die Revision macht geltend, das Landgericht habe die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt und sich nicht mit einem sich aufdrängenden Alternativgeschehen auseinandergesetzt (vgl. dazu BGH NJW 2007, 384, 387), weil es unerörtert gelassen habe, dass die Geschädigte für den Fall, dass der Angeklagte die Führung der Gruppe nicht übernommen hätte, eine Einreise von Polen durch den Grenzfluss Neiße nach Deutschland unterlassen hätte.
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Zwar beruhen die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es einen Verzicht auf die Erfüllung der allgemeinen Hilfspflicht angenommen hat, auf einer bedenklich unvollständigen Auswertung der getroffenen Feststellungen (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 108, 109; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 23 ff.; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Jedenfalls war die ihm obliegende Hilfspflicht dadurch erloschen, weil der Tod - zugunsten des Angeklagten nicht ausschließbar - bereits kurze Zeit, nachdem der Angeklagte die Geschädigte verlassen hatte, eingetreten ist (vgl. BGHSt 32, 367, 381 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 494/86

    Keine Garantenstellung aus Notwehrsituation

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Dafür wäre vielmehr die Übernahme einer Schutzfunktion gegenüber einem Hilfsbedürftigen aus dieser Gruppe vonnöten gewesen (vgl. BGHSt 48, 77, 91; BGH NJW 1987, 850 f.; Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Bd. 2 S. 730 Rdn. 57).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Zwar beruhen die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es einen Verzicht auf die Erfüllung der allgemeinen Hilfspflicht angenommen hat, auf einer bedenklich unvollständigen Auswertung der getroffenen Feststellungen (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 108, 109; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 23 ff.; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Dafür wäre vielmehr die Übernahme einer Schutzfunktion gegenüber einem Hilfsbedürftigen aus dieser Gruppe vonnöten gewesen (vgl. BGHSt 48, 77, 91; BGH NJW 1987, 850 f.; Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Bd. 2 S. 730 Rdn. 57).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
    Die vom Landgericht gefundene Strafe ist im Sinn des hier verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 2007, 2977) analog zugunsten des Angeklagten anzuwendenden § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO (vgl. BGH aaO) angemessen.
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Denn jedenfalls muss die Pflichtwidrigkeit in der Verletzung eines Gebotes bestehen, das gerade dem Schutz des konkret gefährdeten Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (BGH, Urteile vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 f. und vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, NStZ 2008, 276, 277; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 540/16, wistra 2017, 437, 440; Schönke/Schröder/Bosch, aaO, § 13 Rn. 35a).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Denn nach den Feststellungen des Schwurgerichts wollte J. sich gerade nicht selbst verletzen oder töten, sondern wollte mittels der Brandlegung das Lösen der Fixierung und seine Freilassung ohne eigene Schädigung erreichen (vgl. auch BGH, Urteile vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, StV 2008, 182, 184; vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121, 137 mwN).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    aa) Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft kann gegenseitige Hilfspflichten und damit eine Garantenstellung begründen, wenn darüber hinaus erkennbar eine Schutzfunktion gegenüber Hilfsbedürftigen aus der Gruppe übernommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 ? 5 StR 324/07, NStZ 2008, 276, 277 mwN zur Rspr.).
  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Nicht anders als in dem Fall eines illegal eingereisten Ausländers, der nicht den Freitod wählt, um der Bestrafung wegen illegaler Einreise zu entgehen (BGH StV 2008, 182, 184), dürfte auch hier nicht angenommen werden, dass der nicht vorbestrafte C. seinem Leben hätte ein Ende setzen wollen, um nicht wegen eines Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit 0, 5 g Kokaingemisch bestraft zu werden.
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Diese entstehen erst mit einer erkennbaren Übernahme einer besonderen Schutzfunktion gegenüber Hilfsbedürftigen aus dieser Gruppe in bestimmten Gefahrenlagen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1986 - 2 StR 494/86, NJW 1987, 850; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, NStZ 2008, 276, 277; vom 11. September 2019 - 2 StR 563/18 Rn. 12).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    aa) Die Schwurgerichtskammer hat es schon unterlassen, die sich aus den persönlichen Umständen des Getöteten ergebende Interessenlage in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, StV 2008, 182, 184, und vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121, 137).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Dabei hat es seine Feststellungen unter Heranziehung fundierten Erfahrungswissens zu treffen, das in der Regel beweismäßig beachtliche Wahrscheinlichkeiten - hier zu Lasten des Angeklagten - begründet (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 16; BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 2008, 22, 24; StV 2008, 182, 184; BGH, Urteile vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 -, vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 26; vgl. auch Brause aaO).

    In der Sache handelt es sich um eine nicht erschöpfende Bewertung eines fehlerfrei festgestellten Umstands, weil eine diesem innewohnende Eigenschaft übersehen worden ist (vgl. BGH StV 2008, 182, 184; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 23 bis 26).

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Erforderlich ist dabei aber, dass das Vorverhalten nicht nur gefahrschaffend oder - erhöhend ist, sondern zugleich auch pflichtwidrig in dem Sinne, dass gegen eine Sorgfaltsnorm verstoßen wird, die gerade dem Schutz des betroffenen Rechtsguts dient (st.Rspr., vgl. BGH NJW 2019, 3092, 3094; BGH NStZ 2008, 276, 277; Fischer a.a.O. § 13 Rn. 52).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    bb) Das Urteil des Senats vom 4. Dezember 2007 (5 StR 324/07, StV 2008, 182) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt und steht der Entscheidung schon deswegen nicht entgegen.
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Dabei hätte sich die Erörterung aufgedrängt, ob es nicht jeder kriminalistischen Erfahrung widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08), dass die kurdischen Nichtrevidenten aus Altruismus ein unverhältnismäßig hohes Bestrafungsrisiko eingegangen sind, nur um einen Landsmann, zu dem keine näheren Bindungen bestanden, in eher geringem Umfang finanziell besser zu stellen (vgl. auch BGH StV 2008, 182, 184).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7816
BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08 (https://dejure.org/2008,7816)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 StR 140/08 (https://dejure.org/2008,7816)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08 (https://dejure.org/2008,7816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 276
  • NStZ-RR 2008, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08
    Dem Tatrichter steht bei den Aussetzungsentscheidungen nach § 56 StGB und nach § 67b StGB ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 303, 304; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 25 und § 67b Rdn. 3).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91

    Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten -

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08
    Es hat die Aussetzungsentscheidungen auf der Grundlage vertretbarer Erwägungen getroffen, die dem sich aus § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB ergebenden inneren Zusammenhang zwischen der Straf- und Maßregelaussetzung gerecht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Abs. 1 Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08
    Darüber hinaus hat das Landgericht ohne Rechtsfehler "besondere Umstände" im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB angenommen, welche ebenfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit straffreier Lebensführung begründen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser Umstände bei der Sozialprognose BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276; vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Die ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676 und vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276 und Beschluss vom 27. Juni 2012 - 1 StR 201/12).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276).
  • OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15

    Berücksichtigung aller Umstände bei Strafzumessung; Weiter Beurteilungsspielraum

    Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. BGH NStZ-RR 2008, 276 [BGH 28.05.2008 - 2 StR 140/08] ; Urteil vom 03. Juli 2007 - 5 StR 37/07 -, juris; Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07 -, juris; ferner Fischer, aaO., § 56 Rn. 11 und 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09

    Strafaussetzung; Bewährung; besondere Umstände

    Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung besteht für das Tatgericht ein weiter Beurteilungsspielraum, den das Revisionsgericht zu beachten und die Entscheidung bis an die Grenze des noch Vertretbaren zu akzeptieren hat (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; NStZ 2008, 276).
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