Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 23.04.2008 | KG, 14.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,991
BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07 (https://dejure.org/2008,991)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2008 - 4 StR 502/07 (https://dejure.org/2008,991)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 4 StR 502/07 (https://dejure.org/2008,991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 111 i Abs. 2, 3 und 5 StPO; § 2 Abs. 3 und 5 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des Staates nach § 111 i Abs. 2, 3 und 5 StPO bei Altfällen (Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006); Ladung und Vernehmung eines ...

  • lexetius.com

    StPO § 111 i Abs. 2, 3 und 5; StGB § 2 Abs. 3 und 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Rückgewinnungshilfe und zum Auffangrechtserwerb des Staates nach § 111i Strafprozessordnung (StPO) für vor dem Inkrafttreten der Norm begangene Taten; Geltung der Grundsätze des Rückwirkungsverbots nach § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 ...

  • Judicialis

    StPO § 111 i Abs. 2; ; StPO § 111 i Abs. 3; ; StPO § 111 i Abs. 5; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 2 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2, 3, 5; StGB § 2 Abs. 3, 5
    Anwendbarkeit von § 111 i StPO in Altfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1093
  • NStZ 2008, 295
  • NStZ 2008, 579 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 163
  • NStZ-RR 2011, 236
  • StV 2008, 226 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Vielmehr kann in Fällen, in denen sich aus den Akten oder sonstigen Erkenntnisquellen Hinweise auf die Identität des Zeugen ergeben, es die Aufklärungspflicht erfordern, dass das Gericht von Amts wegen Bemühungen entfaltet, den Namen eines Zeugen festzustellen und die Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (BGHSt 39, 141, 144; BGH NStZ 1993, 248).

    Anders als in der Entscheidung BGHSt 39, 141, 144 hat der Angeklagte auch keine Person namhaft gemacht, die mit der Person, deren Identität die Exekutive unter Berufung auf § 96 StPO nicht preisgegeben hat, identisch sein könnte.

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00

    Waffenrechtliche Behandlung einer Maschinenpistole

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    b) Eine Ergänzung der den Angeklagten Percy L. betreffenden Einziehungsanordnung in Bezug auf die sichergestellte Munition kommt wegen des Verbots der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht, da das Urteil, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, nicht zu seinen Ungunsten angefochten ist (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 579/00).
  • BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04

    Verbescheidung ohne Beweisantrag und Aufklärungspflicht; Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Es hat bei der Ablehnung der Anträge auch nicht gegen die Aufklärungspflicht verstoßen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Entscheidung 1).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Das Gericht braucht aus einer als wahr unterstellten Indiztatsache nicht die Schlussfolgerungen zu ziehen, die der Antragsteller gezogen wissen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Bei Würdigung der Angaben der einvernommenen Vernehmungs- bzw. Führungsbeamten der VP zu einem Gespräch, in welchem Percy L. seinen Vater, den Angeklagten Klaus-Dieter L., der Tatbeteiligung an dem verfahrensgegenständlichen Raubüberfall bezichtigt haben soll, hat das Landgericht den eingeschränkten Beweiswert der Aussagen dieser "Zeugen vom Hörensagen" nicht verkannt und bedacht, dass solche Angaben den Feststellungen regelmäßig nur dann zu Grunde gelegt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden (BGHSt 36, 159, 166 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Denn anders als in dem in BGHSt 10, 116 ff. entschiedenen Fall, kam hier dem Schriftgutachten für die Bejahung der Schuldfrage, insbesondere für die "Zuordnung" des sichergestellten Trennschleifers zum Beschwerdeführer, nicht die allein entscheidende Bedeutung zu.
  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson -

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Das Landgericht hat ferner gesehen, dass diese Einschränkungen in besonderer Weise gelten, wenn die VP in den polizeilichen Vernehmungen ihrerseits nur Bekundungen eines Dritten, wie hier dem Gesprächspartner des Angeklagten Percy L., wiedergegeben hat, also selbst nur "Zeuge vom Hörensagen" gewesen ist (vgl. BGH StV 1996, 583).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 752/92

    Feststellung des Namens eines V-Manns - Vorliegen einer Sperrerklärung -

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Vielmehr kann in Fällen, in denen sich aus den Akten oder sonstigen Erkenntnisquellen Hinweise auf die Identität des Zeugen ergeben, es die Aufklärungspflicht erfordern, dass das Gericht von Amts wegen Bemühungen entfaltet, den Namen eines Zeugen festzustellen und die Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (BGHSt 39, 141, 144; BGH NStZ 1993, 248).
  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07
    Danach erweist sich die frühere Gesetzeslage als das mildere Recht (vgl. BTDrucks. 16/700 S. 20; so im Ergebnis wohl auch der 1. Strafsenat in BGH NStZ 2006, 621; Mosbacher/ Claus aaO S. 1, 4).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Einer Anwendung der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Regelung des § 111i Abs. 2 StPO auf bereits zuvor beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07 mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    a) Das Landgericht war für die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 111i StPO am 1. Januar 2007 beendeten Taten an der Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO gehindert, weil für diese Taten das mildere Recht gemäß § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, BGHR StPO § 111i Anwendungsbereich 1; Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11, NStZ-RR 2012, 254; vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Sollte der neue Tatrichter zu dem Ergebnis gelangen, dass Verfallsanordnungen gegen die Nebenbeteiligten I., O. und 3 C V. allein wegen entgegenstehender Ansprüche Dritter nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ausgeschlossen sind, weist der Senat darauf hin, dass die seit dem 1. Januar 2007 geltenden Absätze 2 bis 8 von § 111i StPO auf Altfälle nicht anwendbar sind (vgl. BGH NJW 2008, 1093; Beschl. vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auch deuten Äußerungen des Gesetzgebers in den Gesetzesmaterialien darauf hin, dass dieser davon ausging, § 111i Abs. 2 StPO käme nur dann zur Anwendung, wenn eine Beschlagnahme nach § 111c StPO vorgenommen oder ein Arrest nach § 111d StPO angeordnet wurde, da durch den Auffangrechtserwerb des Staates verhindert werden soll, dass das durch die Straftat Erlangte oder dessen Wert an den Täter zurückfällt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht geltend machen und die Zwangsvollstreckung in die vorläufig sichergestellten Gegenstände und Vermögenswerte nicht betreiben (BT-Drucks. 16/700 S. 1, 8, 9 sowie insbesondere S. 14 und 16/2021 S. 1, 4; dazu auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093).

    Jedoch ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Recht anerkannt, dass der Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 StPO rechtsdogmatisch eine Modifizierung der materiell-rechtlichen Regelung zum Ausschluss des Verfalls nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB darstellt und dem nicht entgegensteht, dass die Regelung in die Strafprozessordnung aufgenommen wurde (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093, 1094).

    Die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO bezieht sich somit nicht nur auf die Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Verletzten, sondern bildet zudem die materiell-rechtliche Grundentscheidung für eine aufschiebend bedingte Verfallanordnung zu Gunsten des Staates, die dann zum Tragen kommt, wenn die vorrangigen Ansprüche der Verletzten nicht innerhalb der Frist des § 111i Abs. 3 StPO geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093, 1094; Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, wistra 2008, 221; vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07, StV 2008, 226; vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56 f.; vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 64; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 219/09).

    Steht mithin ein laufendes Insolvenzverfahren einer Verfallanordnung nach §§ 73, 73a StGB nicht entgegen, so kann während eines Insolvenzverfahrens erst Recht jedenfalls dann eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO getroffen werden, wenn diese lediglich einen Zahlungsanspruch des Staates aufschiebend bedingt begründet (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093, 1094; Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, wistra 2008, 221; vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07, StV 2008, 226; vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56 f.; vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 64; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 219/09; vgl. auch Rogall in SK-StPO, aaO, § 111i Rn. 41 f.; anders ders. in Rn. 40 für den hier nicht zu entscheidenden Fall des Eigentumserwerbs; zur Beschlagnahme auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. März 2013 - 2 Ws 561/12 u.a., NZI 2013, 552, 557).

  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen durch die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen des Verletzten (innerhalb der Frist des § 111i Abs. 3 StPO) aufschiebend bedingten Verfallsanspruch des Fiskus (BGH NJW 2008, 1093 Rdn. 15 nach juris).

    Ein solches Ergebnis sollte mit der Neufassung des § 111i StPO vermieden werden (BGH NJW 2008, 1093 Rdn. 13 nach juris; vgl. hierzu etwa Greier ZInsO 2007, 953, 958), wie sich aus der Begründung des Gesetzgebers eindeutig ergibt:.

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Sollte demnach im Grundsatz lediglich eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO in Betracht kommen, wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer zu beachten haben, dass nach § 2 Abs. 3, Abs. 5 StGB Tathandlungen als Grundlage einer solchen ausscheiden, die vor dem 1. Januar 2007 begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Das Gericht braucht aus einer als wahr unterstellten Indiztatsache nicht die Schlussfolgerungen zu ziehen, die der Antragsteller gezogen wissen will (BGH, Urteile vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1, und vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, Tz. 27, insoweit in NJW 2008, 1093 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Eine allein auf die Anordnung nach § 111i Abs. 3 StPO nF (Aufrechterhaltung von der Rückgewinnhilfe dienenden Maßnahmen für drei Jahre) gerichtete, beschränkte Feststellungsentscheidung ist in Altfällen ebenso wenig möglich (vgl. zum Ganzen, Senatsbeschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07 und Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 1 Ws 102/15

    Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes trotz Eröffnung des

    Hierbei handele es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 1093) um einen durch Nichtgeltendmachung von Ansprüchen des Verletzten innerhalb der dreijährigen Frist aufschiebend bedingten Verfallsanspruch des Fiskus und damit um in eigenes sicherbares Recht des Staates.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16

    Beschlagnahme: Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des

    Damit fehlt es an der erforderlichen materiell-rechtlichen Grundlage für einen staatlichen Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO gegenüber der H. S. A. (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; NJW 2010, 1685, 1686; OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344; Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 18).

    Zwar ist § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO auf vor dessen Inkrafttreten begangene Straftaten nicht anwendbar (BGH, NJW 2008, 1093 f.; Beschluss vom 18.12.2008, 3 StR 460/08).

    Er hindert nicht die Feststellung nach § 111i Abs. 6 Satz 1 StPO, die einen (rechtskräftigen) Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO voraussetzt, ohne dessen rechtliche Voraussetzungen einer (erneuten) Prüfung unterziehen zu müssen, und der ohnehin eine lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; Spillecke, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 111i Rn. 23).

  • OLG Hamburg, 05.01.2023 - 5 Ws 52/22

    Voraussetzungen der Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung einer

  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

  • OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Aufhebungsgrund eines dinglichen Arrestes

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

  • LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08

    Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von

  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 219/09

    Aufklärungspflicht (Vernehmung eines Zeugen); Aufklärungsrüge

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 503/07

    Auffangrechtserwerb nach neuem Recht (keine rückwirkende Anwendung; verlängerte

  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

  • OLG Hamm, 15.03.2021 - 1 Ws 82/21

    Arrest; Insolvenz; Verfall von Wertersatz; Auffangrechtserwerb des Staates

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 219/09
  • KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13

    Dinglicher Arrest und Insolvenzverfahren

  • BGH, 25.04.2012 - 1 StR 566/11

    Verfall (Auffangrechtserwerb; keine Rückwirkung; entgegenstehende Ansprüche

  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 402/08

    Verfall (Auffangrechtserwerb des Staates); Strafzumessung (fehlerhafte

  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 451/08

    Verfall; Einziehung (Härteklausel)

  • BGH, 20.10.2016 - 2 StR 2/16

    Verfall (Feststellung entgegenstehender Ansprüche Verletzter im Urteil; zeitliche

  • OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15

    Rückgewinnungshilfe bei Ansprüchen eines nicht durch die abgeurteilte Tat

  • OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11

    Mitteilung an die Verletzten als Voraussetzung an den Eintritt und Umfang des

  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09

    Feststellungen zur Rückgewinnungshilfe (Rückwirkungsverbot); Verfall

  • OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09

    Dinglicher Arrest bezüglich verjährter Taten des Kapitalanlagebetruges

  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 293/10

    Rechtsfehlerhaft angeordneter Verfall von Wertersatz; keine Rückwirkung beim

  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15

    Umfang des staatlichen Rechtserwerbs drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils

  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 135/11

    Erforderliche Feststellungen für einen Betrug (Beweiswürdigung); Voraussetzungen

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 438/14

    Rechtsfehlerhafte Verfallsanordnung wegen entgegenstehender auf Rückgewähr

  • BGH, 18.03.2008 - 1 StR 91/08

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 1 Ws 81/16

    Vermögensabschöpfung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; dinglicher Arrest

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 2 Ws 14/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18922
OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 2 Ws 14/08 (https://dejure.org/2008,18922)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2008 - 2 Ws 14/08 (https://dejure.org/2008,18922)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2008 - 2 Ws 14/08 (https://dejure.org/2008,18922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung einer Entschädigung an einen Polizisten bei Aussage in einem zivilgerichtlichen Verfahren außerhalb seiner Dienstzeit nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG); Anspruch eines Polizisten auf Mehrarbeitsvergütung oder Zeitausgleich bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 295
  • NStZ-RR 2008, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2007 - 2 Ws 116/07

    Entschädigung für Zeitversäumnis an einen im Schichtdienst tätigen Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 2 Ws 14/08
    Sie steht im Übrigen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, vom 27. Dezember 2005, Az.: III-4 Ws 572/05, 4 Ws 572/05 und des OLG Karlsruhe, 2 Strafsenat, vom 12. Juni 2007, Az.: 2 Ws 116/07.
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 4 Ws 572/05

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: Begriff des Nachteils i.S. von §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 2 Ws 14/08
    Sie steht im Übrigen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, vom 27. Dezember 2005, Az.: III-4 Ws 572/05, 4 Ws 572/05 und des OLG Karlsruhe, 2 Strafsenat, vom 12. Juni 2007, Az.: 2 Ws 116/07.
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Ausgehend davon, dass mit der Entschädigung für Zeitversäumnis auch eine Abgeltung für Verlust an Freizeit und des damit verbundenen Erholungswerts erfolgen soll (vgl. z.B. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 20.5; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 23.04.2008, Az.: 2 Ws 14/08), und auch einem Arbeitslosen oder Rentner eine derartige Entschädigung zusteht (vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 20.4; Hartmann, a.a.O., § 20 JVEG, Rdnr. 4), ist nicht erkennbar, warum trotz zeitlicher Inanspruchnahme durch den Gerichtstermin der Antragsteller den Abzug einer fiktiven Mittagspause hinnehmen müsste.
  • OLG Celle, 05.01.2021 - 3 Ws 258/20

    Entschädigungsanspruch des Polizeibeamten im Schichtdienst bei verlorener, als

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 11. November 2020 angedeutet hat, entspricht es nunmehr der als gefestigt zu betrachtenden Rechtsprechung, dass Polizeibeamten, die in ihrer Freizeit als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, auch dann eine Entschädigung für die hierdurch erlittene Zeitversäumnis als Nachteil zusteht, wenn Ihnen dieser Zeitaufwand durch den Dienstherrn nachträglich als Arbeitszeit anerkannt wird (OLG Düsseldorf VRS 111, 159; OLG Karlsruhe VRS 113, 79; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 295; NK-GK/Pannen/Simon, 2. Aufl., § 20 JVEG Rn. 6; Schneider JVEG, 3. Aufl., § 20 Rn. 12).
  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Ausgehend davon, dass mit der Entschädigung für Zeitversäumnis auch eine Abgeltung für Verlust an Freizeit und des damit verbundenen Erholungswerts erfolgen soll (vgl. z.B. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 20.5; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 23.04.2008, Az.: 2 Ws 14/08), und auch einem Arbeitslosen oder Rentner eine derartige Entschädigung zusteht (vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 20.4; Hartmann, a.a.O., § 20 JVEG, Rdnr. 4), ist nicht erkennbar, warum trotz zeitlicher Inanspruchnahme durch den Gerichtstermin der Antragsteller den Abzug einer fiktiven Mittagspause hinnehmen müsste.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 14.11.2007 - 1 AR 447/05 - 1 Ws 235/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32799
KG, 14.11.2007 - 1 AR 447/05 - 1 Ws 235/07 (https://dejure.org/2007,32799)
KG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 1 AR 447/05 - 1 Ws 235/07 (https://dejure.org/2007,32799)
KG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 1 AR 447/05 - 1 Ws 235/07 (https://dejure.org/2007,32799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,32799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines bestellten Verteidigers zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung nach dem Tode des Angeklagten; Überbürdung der notwendigen Auslagen eines verstorbenen Angeklagten auf die Landeskasse

  • Judicialis

    StPO § 141; ; StPO § 142

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 295
  • NStZ-RR 2008, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

    Auszug aus KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
    Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
    Es bedarf dazu vielmehr einer förmlichen Einstellung nach § 206a StPO oder - in der Hauptverhandlung - nach § 260 Abs. 3 StPO (vgl. BGHSt 45, 108).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
    Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG aa0; OLG Köln NJW 1991, 506).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Auszug aus KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
    Für den bestellten Verteidiger hat - soweit ersichtlich - bisher nur das OLG Karlsruhe entschieden, daß dessen Befugnisse zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung fortwirken (NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG München, 05.11.2002 - 2 Ws 672/02

    Beendigung der Verteidigervollmacht mit Tod des Angeklagten; Erstattung von

    Auszug aus KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
    Die Frage, ob der Verteidiger in derartigen Fällen weiterhin die Befugnis zur Einlegung von Rechtsmitteln hat, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher fast ausschließlich für den Wahlverteidiger entschieden worden (vgl. zum Meinungsstand OLG München NJW 2003, 1133 und KG, Beschluß vom 4. März 2002 - 4 Ws 24/02 -, jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
    Selbst wenn Rechtsanwalt G., was der Senat dem ihm vorgelegten Beschwerdeband nicht entnehmen kann, zunächst Wahlverteidiger gewesen sein sollte, wäre infolge der durch die Pflichtverteidigerbestellung gebotenen (konkludenten) Niederlegung des Wahlmandats seine Vollmacht nach dem Rechtsgedanken des § 168 BGB erloschen (vgl. BGH NStZ 1991, 94).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Hiernach kam die Vorschrift nur zur Anwendung, wenn bereits ein erstinstanzliches Urteil vorlag (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 295) oder die Hauptverhandlung vollständig durchgeführt war, der Angeklagte also bereits das letzte Wort gehabt hatte.

    Das Kammergericht hat hiergegen zunächst an seiner einschränkenden Auslegung der Vorschrift und dem Erfordernis der Schuldspruchreife festgehalten (vgl. StraFo 2005, 483); der Senat hat die Frage zuletzt offen gelassen (vgl. NStZ-RR 2008, 295; Beschlüsse vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 286/07 - bei juris, vom 27. Juli 2011 - 1 Ws 41/11 - und vom 19. September 2011 - 1 Ws 66/11 -).

  • OLG Brandenburg, 11.09.2023 - 1 Ws 96/23

    Einstellung des Verfahrens, Tod des Angeklagten, Auslagenerstattung,

    Die Frage, ob der Verteidiger im Falle des Todes des Angeklagten weiterhin zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen überwiegend bejaht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.05.2011- 2 Ws 1/11-; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; KG NStZ-RR 2008, 295; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. März 2010, Az.: 1 Ws 113/10, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 66. Aufl., Vor § 137 Rn. 7).

    Dasselbe gilt - wie hier - im Fall der Pflichtverteidigung (vgl. KG StraFo 2008, 90; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 296; a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht, NStZ-RR 2008, 160).

    Der Pflichtverteidiger muss daher - wie die Staatsanwaltschaft - befugt sein, auch nach dem Tod des Angeklagten auf eine gesetzmäßige Kosten- und Auslagenentscheidungen hinzuwirken und diese erforderlichenfalls durch das Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe aaO.; KG Berlin, Beschluss vom 14. November 2007 - 1 AR 447/05 - 1 Ws 235/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

    Der Pflichtverteidiger ist deshalb befugt, nach dem Tod des Angeklagten auf eine gesetzmäßige Kosten- und Auslagenentscheidung hinzuwirken und diese erforderlichenfalls durch das Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; KG StraFo 2008, 90; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 137 Rdn. 7, § 464 Rdn. 22).

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung (vgl. Hanseatischen OLG Hamburg StraFo 2008, 90, Franke in: Karlsruher Kommentar a.a.O. § 464 Rdn. 10), mit dem Versterben des Angeklagten ende die Rechtsstellung des bestellten Pflichtverteidigers und dessen Befugnis für den Angeklagten Prozesshandlungen vorzunehmen.

  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

    Hierbei kann dahinstehen, ob es zulässig ist, einem verstorbenen Angeklagten nach dessen Tod einen (neuen) notwendigen Verteidiger gemäß § 140 StPO beizuordnen, denn die Befugnis des beigeordneten Verteidigers zur Einlegung eines Rechtsmittel gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung wirkt über den Tod des Angeklagten hinaus (KG, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 AR 447/05, Rn. 5, m.w.N., zitiert nach juris).
  • KG, 04.01.2008 - 1 Ws 291/07

    Auslagenentscheidung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde eines früheren

    Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -).
  • KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07

    Statthafter Rechtsbehelf des früheren Beschuldigten gegen die unterbliebene

    Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht