Rechtsprechung
| BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66b Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 5 EMRK; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 3 GG
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); Rechtsstaatsprinzip; Freiheit der Person; Doppelbestrafungsverbot; Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz (tatbestandliche Rückanknüpfung; unechte Rückwirkung). - lexetius.com
StGB § 66b
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- strafrecht-online.de
§ 2 Abs. 6 StGB; § 66 Abs. 3 S. 2 StGB; § 66b Abs. 1 S. 2 StGB; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG
Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Verfassungsmäßigkeit und sachliche Voraussetzungen des § 66b Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots aus Art. 103 Abs. 2 GG - NWB SteuerXpert START
StGB § 66b
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sicherungsverwahrung - nachträgliche Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätze zur Anwendbarkeit von § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 1 Satz 2 StGB)
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Erstmalig nachträgliche Sicherungsverwahrung nach geänderter Rechtslage bestätigt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung bestätigt
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs.1 S.2 StGB ist verfassungsgemäß
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Bestätigung einer aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 1 Satz 2 StGB)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Beschluss des BGH vom 15.04.2008, Az.: 5 StR 431/07 (Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung)" von RA Dr. Nils Lange-Bertalot, original erschienen in: StRR 2008, 313 - 315.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Nachträgliche Sicherheitsverwahrung - Erlaubte und nicht erlaubte "Korrekturen" früherer Verurteilungen" von RiOLG Dr. Jens Peglau, original erschienen in: NJW 2008, 1634 - 1636.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 10.05.2007 - 22 Ks 9/06
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 205
- NJW 2008, 1682
- NStZ 2008, 330
- NJ 2008, 320
- StV 2008, 304
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle; …
Denn ihr Zweck besteht nicht darin, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (vgl. BVerfG NJW 2009, 980, 981; ebenso BGHSt 52, 205, 209 f.; 50, 284, 295 jew. m.w.N.).Denn ihr Zweck besteht nicht darin, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (vgl. BVerfG NJW 2009, 980, 981; BVerfG, Beschl. vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 und 2 BvR 2633/08; ebenso BGHSt 52, 205, 209 f.; 50, 284, 295 jew. m.w.N.; aA - jedoch nicht tragend und ohne weitere Begründung - BGH…, Beschl. vom 19. Oktober 2007 - 3 StR 378/07 - Rdn. 13).
a) In der Rechtsprechung ist bereits grundsätzlich entschieden, dass die gesetzliche Möglichkeit, gemäß § 66b StGB nachträglich die Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung anzuordnen, als Fall tatbestandlicher Rückanknüpfung oder unechter Rückwirkung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 2009, 980, 981; NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 52, 205, 210 f.).
Dies gilt auch dann, wenn - wie bei § 66b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StGB - auf das Erfordernis neuer Tatsachen für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in den Fällen verzichtet wird, in denen die ursprüngliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich war (BVerfG NJW 2009, 980, 981; BGHSt 52, 205, 210 ff.; BGH, Beschl. vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 296/09).
c) In einem solchen Fall ist das gesetzgeberische Anliegen, das der Maßregel zugrunde liegt, namentlich der Schutz der Allgemeinheit, gegen die Belange des Vertrauensschutzes abzuwägen (BVerfG NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 52, 205, 211 m.w.N.).
Dahinter müssen der Vertrauensschutz und das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten zurücktreten (so für § 66b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StGB bereits: BGHSt 52, 205, 211; BGH…, Urt. vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 296/09; BVerfG NJW 2009, 980, 982; für § 66b Abs. 2 StGB: BVerfG NJW 2006, 3483, 3484).
Mithin steht die Anordnung der Sicherungsverwahrung stets unter dem Vorbehalt einer Änderung der Gesetzeslage (vgl. BVerfGE 109, 133, 185 [zu § 67d Abs. 3 StGB]; BGHSt 52, 205, 212 [zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB]).
Durch den Verzicht auf die Anordnungsvoraussetzung neuer Tatsachen ("Nova") wurde die Möglichkeit einer Neubewertung von Umständen geschaffen, die zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung aus rechtlichen Gründen nicht beachtlich waren (vgl. zu § 66b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StGB: BGHSt 52, 205, 212).
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08
Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei …
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB hat der Vorsitzende des 5. Strafsenats auf den Senatsbeschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 431/07 - verwiesen; dieser habe jedoch eine Fallgestaltung betroffen, bei der die Anlasstaten des Verurteilten deutlich schwerer als in dem vorliegenden Sachverhalt gewogen hätten.Nichts anderes gilt hinsichtlich der Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 431/07 -, Rn. 17 ;… Degenhardt, in: Sachs, GG, 4. Aufl., 2007, Art. 103 Rn. 85;… Veh, NStZ 2005, S. 307 ;… vgl. ferner BVerfGE 55, 28 sowie BverfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 -, Rn. 58 f. ).
Bei der gebotenen Begrenzung auf Extremfälle, das heißt, Verurteilte von höchstem Gefährdungspotenzial, begegnet es dennoch keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber von einem Überwiegen der Allgemeinwohlbelange ausgeht (so auch BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 431/07 -, Rn. 18 ;… Peglau NJW 2008, S. 1634 ).
Erwägungen zur statistischen Rückfallwahrscheinlichkeit dürfen danach zwar ergänzend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 431/07 -, Rn. 12 ), genügen demnach aber für sich genommen nicht, zumal dann nicht, wenn sie nicht den Gesichtspunkt der Rückfallgeschwindigkeit in den Blick nehmen (vgl. BVerfGK 9, 108 ).
- BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten; …
Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB (im Anschluss an BGHSt 52, 205).In Übereinstimmung mit § 66b Abs. 1 Satz 1 StGB n.F. hat es dabei hinsichtlich der Voraussetzungen des § 66 StGB allein auf die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung geltende Rechtslage abgestellt (vgl. BGHSt 52, 205, 207).
b) Die - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende (BVerfG - Kammer - NJW 2009, 980, 981; BGHSt 52, 205, 209 ff. mit Anm. Peglau NJW 2008, 1634) - Regelung des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB beansprucht zunächst Gültigkeit für solche sogenannten "Altfälle", in denen bis zum 29. Juli 2004 aufgrund fehlender bzw. eingeschränkter Anwendbarkeit des Rechts der Sicherungsverwahrung auf im Beitrittsgebiet begangene Taten Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden konnte (zur historischen Entwicklung BVerfG - Kammer - NJW 2009, 980, 982).
Trotz des hierdurch begründeten schutzwürdigen Vertrauens "der höchsten Stufe" (BVerfG - Kammer - NJW 2009, 980, 982, im Anschluss an Peglau NJW 2008, 1634) ist der durch § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB eingeräumte Vorrang des Schutzes der Rechtsgemeinschaft vor einzelnen besonders gefährlichen Tätern als überragendes Gemeinwohlinteresse verfassungsrechtlich anerkannt worden (…BVerfG aaO; BGHSt 52, 205, 211 f.; zur Abwägung vgl. auch BVerfGE 109, 133, 186; 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484).
(3) Die Anwendbarkeit des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB auf die vorliegende Fallkonstellation lässt sich zudem bereits eindeutig aus der Grundsatzentscheidung des Senats zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm entnehmen ( BGHSt 52, 205, 209).
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung …
Der Bundesgerichtshof hat - ersichtlich im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine insoweit rückwirkende Anwendung des § 66b StGB wiederholt gebilligt (vgl. nur BGHSt 52, 205, 209 ff. m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).
- BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung …
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen beurteilt sich gemäß § 66b Abs. 1 Satz 1 StGB allein nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung geltenden Rechtslage (vgl. BGHSt 52, 205, 207).Denn Art. 1a EGStGB ließ zum damaligen Zeitpunkt die Anwendung der Vorschriften über die Sicherungsverwahrung im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nur zu, wenn wenigstens einer der in diesem Gebiet begangenen Anlasstaten nach dem 1. August 1995 begangen worden war (zusammenfassend BVerfG - Kammer - Beschluss vom 22. Oktober 2008, insoweit in StraFo 2008, 516 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 52, 205).
Im Hinblick darauf, dass diese Vorschrift die rechtskräftige Anlassverurteilung jedenfalls tangiert (BVerfG - Kammer - StraFo 2008, 516; BGH NStZ-RR 2008, 39) und ein Vertrauenstatbestand für den Ausschluss der Sicherungsverwahrung für die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten geschaffen worden war, ist die Anwendung dieser Vorschrift auf Extremfälle, das heißt Verurteilte mit höchstem Gefährdungspotenzial zu begrenzen (…BVerfG aaO; vgl. auch BGHSt 52, 205, 212).
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 440/10
Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung …
Der Bundesgerichtshof hat - ersichtlich im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine insoweit rückwirkende Anwendung des § 66b StGB wiederholt gebilligt (vgl. nur BGHSt 52, 205, 209 ff. m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 474/10
Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung …
Der Bundesgerichtshof hat - ersichtlich im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine insoweit rückwirkende Anwendung des § 66b StGB wiederholt gebilligt (vgl. nur BGHSt 52, 205, 209 ff. m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).
- BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Vorliegen der übrigen …
Angesichts der unzureichenden Feststellungen sowohl zu den Vorverurteilungen als auch zur Gefährlichkeitsprognose für den Verurteilten besteht keine Grundlage für die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung seiner Vorverurteilungen (vgl. BGH StV 2008, 304, 305). - BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der …
Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG [Kammer] JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 [zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift]). - BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08
Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach …
Mit der Ergänzung des § 66b Abs. 1 StGB durch den eingefügten Satz 2 sollten nach den Gesetzesmaterialien vor allem die in den neuen Bundesländern demnächst zur Entlassung anstehenden Täter erfasst werden, bei denen bereits im Zeitpunkt ihrer Verurteilung deutliche tatsächliche Hinweise auf ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bestanden, die jedoch aus rechtlichen Gründen - die Vorschrift des § 66 StGB war damals auf im Beitrittsgebiet begangene Taten nicht anwendbar - nicht in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden konnten (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Führungsaufsicht - BTDrucks. 16/4740 S. 22 f.; BGH NJW 2008, 1682; Kinzig, Stellungnahme für die Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 19. März 2007 S. 3 f.; Peglau NJW 2007, 1558, 1561 f.). - BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug …
- OLG Nürnberg, 08.12.2011 - 15 W 2002/11
Therapieunterbringung: Grundlage zur Beurteilung des Gefahrenmaßstabes
- OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 15 W 2355/11
Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz: Begriff der psychischen …
- OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11
Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung; …
- OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 15 W 2356/11
Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz: Begriff der psychischen …
Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung; vorwerfbare Trunkenheit); Beweiswürdigung (Trinkmengenangaben; Leistungsverhalten; Zweifelssatz). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- strafrecht-online.de
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 64 StGB
Strafrahmenverschiebung aufgrund erheblich verminderter Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) bei Vorliegen einer dem Täter uneingeschränkt vorwerfbar vorsätzlich verschuldeten Trunkenheit - Einem Täter uneigeschränkt vorwerfbare Trunkenheit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit oder einer Alkoholüberempfindlichkeit - Feststellen eines Alkoholkonsums mit Hilfe einer Analyse von Urinproben im Hinblick auf eine über einen längeren Zeitraum bestehende vollständige oder weitgehende Abstinenz - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
StGB § 21
Kriterien für eine Strafmilderung bei Tatbegehung in alkoholisiertem Zustand - Judicialis
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2008, 330
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende …
Indessen hätte das Landgericht wegen des Vorlebens des Angeklagten, das von einem bereits während der Schulzeit begonnenen Alkoholkonsum und einem langjährigen Alkoholmissbrauch gekennzeichnet war, seiner schweren Persönlichkeitsstörung, die in Konfliktsituationen regelmäßig zu einem Suchtmittelkonsum führt, der außergewöhnlich hohen täglichen Alkoholmengen, und wegen des Umstandes, dass er bei allen verfahrensgegenständlichen Taten und bei weiteren festgestellten, nicht abgeurteilten Straftaten jeweils erheblich alkoholisiert war, mit der Frage einer krankhaften Alkoholsucht näher auseinandersetzen müssen (vgl. BGH NStZ 2008, 330). - BGH, 20.01.2009 - 3 StR 505/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwere andere seelische …
Dies setzt voraus, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (vgl. BGH NStZ 2004, 495; 2008, 330), wobei an diese Entscheidung besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn es um die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe geht (vgl. BGH NStZ 2005, 384). - OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12
Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten; Ausnahme der …
aa) Zwar ist der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung befugt, von einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abzusehen, wenn eine Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände ergibt, dass die festgestellte erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende, verschuldete Trunkenheit zurückgeht, diese dem Täter uneingeschränkt vorwerfbar ist und sich das Risiko der Begehung von Straftaten für diesen durch den Alkoholkonsum vorhersehbar signifikant erhöht hat (vgl. BGHSt 49, 239, 241;… BGHR StGB § 64 Strafrahmenverschiebung 19, 33; BGH, NStZ 2008, 330).Allerdings ist dem Täter seine Trunkenheit jedenfalls dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank oder alkoholüberempfindlich ist und den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. BGHSt 49, 239, 244 f.;… BGHR StGB § 64 Strafrahmenverschiebung 38; BGH, NStZ 2008, 330; NStZ-RR 2005, 334;… hierzu ferner Fischer, StGB, 59. Aufl., § 21 Rn. 26 m.w.N.).
- LG Kiel, 13.06.2008 - 8 Ks 4/08 Dies ist aber jedenfalls dann nicht der Fall, wenn er alkoholkrank ist (vgl. BGH, NStZ 2008, 330).
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