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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07   

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BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07 (https://dejure.org/2007,1862)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 (https://dejure.org/2007,1862)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07 (https://dejure.org/2007,1862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 15 StGB
    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord (Heimtücke); Arg- und Wehrlosigkeit (Herbeiführen; Ausnutzen; Bewusstlosigkeit; schutzbereiter Dritter; Euthanasie; Mitleidstötung; feindselige Willensrichtung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fünfjähriges Berufsverbot für einen Krankenpfleger aufgrund einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Vorliegen des Willenselements des bedingten Vorsatzes - Bewußtes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtückische Tötung eines Komapatienten

  • beck.de PDF, S. 35 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 15, 211 StGB
    Heimtückische Tötung eines bewusstlosen Patienten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • weser-kurier.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Fall Niels Högel - Eine Chronik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 421 (Ls.)
  • NStZ 2008, 93
  • StV 2008, 353
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Es hat im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass beim Angriff auf das Leben eines bewusstlosen Erwachsenen Heimtücke vorliegen kann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGHSt 8, 216, 218; 18, 37, 38; 32, 382, 387 f.).

    Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).

    Für das Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte - ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGHSt 8, 216, 219).

    Auch steht der Annahme von Heimtücke nicht entgegen, dass dem Angeklagten selbst eine besondere Schutzpflicht gegenüber dem Tatopfer oblag (vgl. BGHSt 8, 216, 219).

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).

    Er musste die schutzbereiten Dritten nicht ausschalten, um die Tötung des nicht mehr behüteten Tatopfers ungehindert durchführen zu können (so aber missverständlich BGH NStZ 2006, 338, 339; Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 135).

  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotzt erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotzt erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Es hat im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass beim Angriff auf das Leben eines bewusstlosen Erwachsenen Heimtücke vorliegen kann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGHSt 8, 216, 218; 18, 37, 38; 32, 382, 387 f.).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Gerade in einer oberflächlich vorhandenen Mitleidsmotivation kann sich Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht eines Schwerkranken äußern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14), zumal wenn dieser - wie hier - im Koma liegt, deshalb seinen Zustand nicht realisiert sowie keine Schmerzen erleidet und seine Angehörigen um sein Leben kämpfen.
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Die im Urteil verwendete Formulierung, der Angeklagte habe auf das Ausbleiben des Todes nicht vertrauen, sondern nur vage darauf hoffen können, und die Wertung, es sei für ihn erkennbar gewesen, dass es allein vom Zufall abhänge, ob der Patient reanimiert werden könne oder versterbe, vermag - für sich genommen - nur den Vorwurf der (bewussten) Fahrlässigkeit zu begründen (vgl. BGH NStZ 2003, 259, 260; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 212 Rdn. 6).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotzt erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Da beide Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, ist eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (st. Rspr.; vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ-RR 2000, 165, 166).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
    Es hat im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass beim Angriff auf das Leben eines bewusstlosen Erwachsenen Heimtücke vorliegen kann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGHSt 8, 216, 218; 18, 37, 38; 32, 382, 387 f.).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO, 186 f.).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    bb) Die Annahme einer Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 4 StR 109/05, NStZ-RR 2005, 372; Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO, 186 f.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn er mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der Tod werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 mwN).

    Da beide Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, ist bei der Prüfung, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 mwN); sowohl das Wissens- als auch das Willenselement muss grundsätzlich in jedem Einzelfall geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91 jeweils mwN).

    Dabei liegt zwar die Annahme einer Billigung des Todes des Opfers nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jeweils mwN).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    a) Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt (unmündige Kinder: BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 217/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; vgl. auch Urteil vom 10. März 2006 18 19 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338; Todkranke oder Sterbende: BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376, 377; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, StV 2009, 524 m. Anm. Neumann; Urteile vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 305; vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).

    Gerade bei Tötungshandlungen aus vermeintlichem Mitleid hat der Bundesgerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass sich darin auch Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht offenbaren kann (vgl. für schwerkranke Opfer BGH, aaO; Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, aaO), etwa weil es darum geht, die eigenen Vorstellungen über Würde und Wert des Lebens eines anderen Menschen durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07; aaO, vgl. ferner Neumann/Saliger aaO).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; vom 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216 jeweils mwN).

    Neben dieser Lücke hat die Strafkammer aber auch unbeachtet gelassen, dass mit bedingten Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv haben, sondern einem anderen Handlungsantrieb nachgehen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172 f.) und selbst ein unerwünschter Erfolg dessen billigender Inkaufnahme nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vgl. ferner BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 f. mwN; zu hochgradig interessenwidrigen Tatfolgen allerdings: BGH, Urteile vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 f.; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

  • LG Oldenburg, 06.06.2019 - 5 Ks 1/18

    Ex-Pfleger Högel für 85 weitere Morde verurteilt

    Schutzbereiter Dritter ist dabei jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (BGH NStZ 2008, 93, 94 m.w.N).

    Schutzbereiter Dritter ist dabei jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (BGH NStZ 2008, 93, 94 m.w.N.).

  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 Rn. 22 und vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12

    Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

  • BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07

    Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

  • BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14

    Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 2 BA 96/19
  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem

  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2023 - L 2 BA 56/23

    Abhängige Beschäftigung; Grundsatz der Solidarität aller abhängigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22

    Abhängige Beschäftigung; freier Mitarbeiter; Statusbeurteilung;

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 BA 66/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2019 - L 2 BA 35/19
  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07   

Zitiervorschläge
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BGH, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 StR 597/07 (https://dejure.org/2008,4134)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (https://dejure.org/2008,4134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247a Satz 1, Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO; § 261 StPO
    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer; Beruhen; Ergänzung der Verfahrensrüge durch die Urteilsgründe); Beweiswürdigung bei Aussagen eines Mittäters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 421
  • StV 2008, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Die Vorschriften der § 247a Satz 2 und § 336 Satz 2 StPO stehen der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass kein Beschluss zur audiovisuellen Zeugenvernehmung gefasst worden ist (vgl. BGHSt 45, 188, 197; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4).

    Es ist für den Senat nicht erkennbar, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; Diemer in KK-StPO 5. Aufl. § 247a Rdn. 24).

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    a) Die Rüge ist zulässig erhoben (vgl. BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 5 und 7).
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Die Vorschriften der § 247a Satz 2 und § 336 Satz 2 StPO stehen der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass kein Beschluss zur audiovisuellen Zeugenvernehmung gefasst worden ist (vgl. BGHSt 45, 188, 197; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4).
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 203/02

    Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Auslieferungshaft auf die erkannte

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    a) Die Rüge ist zulässig erhoben (vgl. BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 5 und 7).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Es wird bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben durch den Mittäter - auch im Falle übereinstimmender Tatschilderung durch das Tatopfer - der Gesichtspunkt zu bedenken sein, dass der Mittäter insoweit lediglich selbsterlebtes Tatgeschehen bekundet, aus dem sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine glaubhaftigkeitssteigernden Umstände ergeben (vgl. BGH StraFo 2007, 294 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Soweit die Große Strafkammer bisher eine den Angeklagten eher entlastende Aussage des Tatopfers mit unsicheren Angaben des Mitangeklagten zu Lasten des Angeklagten relativiert hat (UA S. 17), dürfte sie sich in ihrer Beweisführung von der gebotenen sicheren Tatsachengrundlage entfernt haben (vgl. BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99

    Öffentlichkeit; Öffentliche Beschlußverkündung

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
    Sie bedürfen deshalb näherer Bewertung (vgl. BGH StV 2000, 243).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16

    Grenzen der Zulässigkeit einer Videovernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung

    Dies gilt jedoch nur für die Überprüfung der Entscheidung nach § 247a Abs. 1 Satz 1 StPO als solcher; das Fehlen eines Gerichtsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421) oder die Verletzung sonstiger Vorschriften bei Gelegenheit einer audiovisuellen Zeugenvernehmung, wie etwa § 241a StPO, § 247 StPO oder wie hier der Anwesenheitspflicht des Vorsitzenden während der Hauptverhandlung gemäß § 226 Abs. 1 StPO, kann mit der Revision geltend gemacht werden (vgl. LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247a Rn. 36; KMR/Lesch, § 247a Rn. 36).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17

    Anforderungen an die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch

    Fehlt ein solcher Beschluss, begründet dies in der Regel die Revision, weil das Revisionsgericht nicht überprüfen kann, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421).
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)

    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).

    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).

  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten G. dessen Verurteilung aufgehoben (NStZ 2008, 421) und Hinweise zur Bewältigung der durch die Konstellation "Aussage gegen Aussage" geprägten anspruchsvollen Beweislage gegeben (insoweit in NStZ aaO nicht abgedruckt).

    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2008 - 3 StR 480/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4491
BGH, 17.01.2008 - 3 StR 480/07 (https://dejure.org/2008,4491)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - 3 StR 480/07 (https://dejure.org/2008,4491)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 3 StR 480/07 (https://dejure.org/2008,4491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 56 Abs. 3 StGB
    Bestechlichkeit; bestimmender Strafzumessungsgrund (beamtenrechtliche Folgen einer Verurteilung); Strafaussetzung zur Bewährung (Verteidigung der Rechtsordnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berücksichtigung eines aufgrund der Verurteilung eines Amtsträgers zu erwartenden Verlustes der Beamtenstellung als Strafzumessungsgrund; Verwerfung einer Revision gegen das Urteil eines Landgerichts

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Verlust der Beamtenstellung bei Tatbegehung als Beamter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen suspendierten Bürgermeister von Nordenham rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 421
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