Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4760
BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2008,4760)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2008,4760)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2008,4760)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 353 Abs. 2 StPO; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 32 StGB; § 261 StPO; § 25 Abs. 3 HambSOG; § 22 Abs. 1 Satz 3 HambSOG
    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: Beleg des Willenselementes durch Feststellungen und nicht durch Vermutungen; Rechtfertigung durch Notwehr und nach Landespolizeirecht); Revisibilität der Beweiswürdigung (übermotiviertes ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Trennung von fehlerfrei getroffenen objektiven Feststellungen auf der einen und subjektiven Feststellungen auf der anderen Seite; Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit einer Beweiswürdigung durch den Tatrichter; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 251 Abs. 3; ; HambSOG § 22 Abs. 2; ; HambSOG § 25 Abs. 1 Nr. 2 lit. a; ; HambSOG § 25 Abs. 3; ; StGB § 32; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 Abs. 2; ; StGB § 244a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1; HambSOG § 25 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; zwingende und mögliche Schlüsse; Rechtfertigung der Tötung durch einen Polizeibeamten nach Landesrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Eine - weiter mögliche - Verteidigung des Angeklagten mit der Darlegung von Umständen, die Voraussetzungen einer Notwehrlage als Motiv des Angeklagten für die Schussabgabe begründen könnten, stünde im Widerspruch zu den objektiven Feststellungen (vgl. BGHSt 35, 379, 381, 388).

    Im Fall der Flucht hat der Schussabgabe zudem eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorauszugehen (vgl. BGHSt 26, 99, 102; Merten aaO § 25 Rdn.8), innerhalb derer die auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden gegeneinander abzuwägen gewesen wären (vgl. BGHSt 35, 379, 387).

  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Im Fall der Flucht hat der Schussabgabe zudem eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorauszugehen (vgl. BGHSt 26, 99, 102; Merten aaO § 25 Rdn.8), innerhalb derer die auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden gegeneinander abzuwägen gewesen wären (vgl. BGHSt 35, 379, 387).
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Später weinte er und äußerte fassungslos, fast wie im Selbstgespräch: "Auf dem Schießstand trainiert man so etwas ständig und trifft so gut wie nie, und nun reicht ein Schuss" (UA S. 15; vgl. hierzu LG Hamburg, Urteil vom 6. September 2005, S. 18 f. in der vorliegenden Sache; vgl. ferner BGH NStZ 2002, 143).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Ferner hat sie festgestellte, für den Angeklagten günstige Umstände nicht erwogen (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Es liegt nahe, dass der aus den Niederlanden angereiste V. und seine beiden Mittäter als Mitglieder einer Diebesbande (vgl. BGHSt 46, 321) handelten.
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    c) Indes halten die Erwägungen, auf die das Landgericht das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes stützt, der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 und 39).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Dafür ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06

    Urteilsabsetzungsfrist (keine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung eines

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Der Senat hat durch Beschluss vom 26. April 2006 (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 6) auf die Revision des Angeklagten dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    c) Indes halten die Erwägungen, auf die das Landgericht das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes stützt, der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 und 39).
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Diese fehlerfrei getroffenen Feststellungen können von der Willensentschließung und dem Beweggrund des Angeklagten für die Schussabgabe getrennt werden (vgl. BGH StV 1983, 360; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 353 Rdn 15).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08

    Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung

    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387).
  • BGH, 15.10.2008 - 5 StR 487/08

    Zurückweisung einer Revision als unbegründet

    Ergänzend bemerkt der Senat: Der Senat entnimmt dem Zusammenhang der Urteilsgründe, dass die Schwurgerichtskammer das Vorliegen eines - nach der Einlassung des Angeklagten zu prüfenden - Erlaubnistatbestandsirrtums nach Eintritt der vom Angeklagten durch Halskompression herbeigeführten Bewusstlosigkeit des nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig Festgenommenen (vgl. BGHSt 45, 378, 384) durch Sachverständigenbeweis (UA S. 15) und weitere fehlerfrei festgestellte Umstände (missachtete Aufforderung durch Dritte, den Würgegriff zu lockern; Urinieren durch den Bewusstlosen) verneint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 192/07 Rdn. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6543
BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08 (https://dejure.org/2008,6543)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - 5 StR 19/08 (https://dejure.org/2008,6543)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08 (https://dejure.org/2008,6543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mangel an ausreichenden Feststellungen des Gerichts zum symptomatischen Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und den formellen Voraussetzungen der Sicherheitsverwarhung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1
    Indizwirkung verschiedenartiger Symptomtaten für einen Hang

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 453
  • StV 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

    Eine innere Verknüpfung zwischen der Gewaltdelinquenz einerseits und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz andererseits ist hier auch nicht erkennbar und versteht sich angesichts der Verschiedenartigkeit der angegriffenen Rechtsgüter keineswegs von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07).

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08
    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08, NStZ 2008, 453).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Mit fehlerfreien Erwägungen ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es zur Zeit der Anlassverurteilung der nach § 66 Abs. 1 StGB erforderlichen zweiten Vorverurteilung mit Symptomcharakter (vgl. BGH StV 2007, 633; NStZ 2008, 453) ermangelte.
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08, NStZ 2008, 453).
  • BGH, 03.02.2010 - 5 StR 535/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Reduzierung des tatrichterlichen

    Soweit an der Erfüllung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB Zweifel bestehen (vgl. BGH NStZ 2008, 453), hätte die Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls auf der Grundlage des § 66 Abs. 3 StGB erfolgen müssen.
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