Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    StGB § 55 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29 a Abs. 1 Nr. 2 § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Urteilsfeststellungen zum Wirkstoffgehalt von BtM; Konkurrenzen bei der Einfuhr von BtM zum Weiterverkauf und zum Eigenverbrauch

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2008, 471



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Dieser wiederum ginge wegen seines grundsätzlichen Charakters als Auffangtatbestand in dem mit einer höheren Mindestfreiheitsstrafe bedrohten Verbrechenstatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG auf (vgl. BGHSt 25, 385; 42, 162, 165 f.; Weber aaO § 29 Rdn. 1250; Kotz in MünchKommStGB § 29 BtMG Rdn. 562), so dass die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deren vorangegangenen Erwerb verdrängt (BGH NStZ 2008, 471; aA Winkler NStZ 2009, 433, 435).

    Aufgrund der umfassenden Kognitionspflicht des Tatrichters hatte die Strafkammer die angeklagten Taten, so wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellten, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluss und der unverändert zugelassenen Anklage zugrunde liegende rechtliche Beurteilung erschöpfend abzuurteilen; dass sie dies unterließ, war rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2008, 471, 472).

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09  

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

    Die Kognitionspflicht gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGHSt 25, 72, 75; BGH NStZ 1999, 415; 2008, 471, 472).

    Die Staatsanwaltschaft beanstandet jedoch zu Recht, dass das Landgericht damit seiner Kognitionspflicht nicht genügt hat, die gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGHSt 25, 72, 75; BGH NStZ 1999, 415; 2008, 471, 472).

  • BGH, 10.09.2009 - 3 StR 293/09  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (obligatorische Feststellung des

    Solche sind indes bei Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz regelmäßig erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2008, 471; Weber, BtMG 3. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 805 m. w. N.).
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  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09  

    BtM; Betäubungsmittel, Wirkstoffmenge; Feststellungen

    Denn der Wirkstoffgehalt der Drogen wirkt sich entscheidend auf die rechtliche Beurteilung der vorgeworfenen Betäubungsmitteldelikte, auf deren konkurrenzrechtliches Verhältnis und auf den Schuldumfang der Taten aus (vgl. BGH NStZ 2008, 471).
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 1 Ss 111/09  

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Umfang

    Die Qualität des Betäubungsmittels ist für die Strafzumessung von erheblicher Bedeutung (BGH NStZ 2008, 471; Körner, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rdn. 726 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08  

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

    Denn der Wirkstoffgehalt der Drogen hat entscheidenden Einfluss u.a. auf die Beurteilung der Schwere der Tat und den Schuldumfang (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 3. April 2008 - 3 StR 60/08, in Juris; Senatsbeschluss v. 16. Juli 2007 - 1 Ss 42/07).
  • OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11  

    Betäubungsmittel, Wirkstoffgehalt, Schuldumfang

    Der Wirkstoffgehalt der Drogen hat entscheidenden Einfluss u. a. auf die Beurteilung der Schwere der Tat und den Schuldumfang (vgl. Senat, Beschluss vom 09.09.2010 - 32 Ss 110/10 - BGH, Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 60/08 -juris; OLG Köln StV 1999, 440 f. -juris).
  • BGH, 21.03.2012 - 4 StR 29/12  

    Zurücktreten der Strafbarkeit wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln hinter dem

    Die Verurteilungen wegen jeweils tateinheitlich begangenen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in den Fällen II. 17, 23 bis 29 und 31 der Urteilsgründe haben keinen Bestand, weil die Strafbarkeit wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG hinter dem Verbrechenstatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131; Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471).
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