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   BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07   

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https://dejure.org/2008,4698
BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07 (https://dejure.org/2008,4698)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - 3 StR 505/07 (https://dejure.org/2008,4698)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 3 StR 505/07 (https://dejure.org/2008,4698)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kompensation von rechtsstaatwidriger Verfahrensverzögerung durch Reduzierung der Einzelstrafen nach dem sog. Strafabschlagsmodell; Inhalt des Strafabschlagsmodells; Neue Form der Kompensation durch das sog. Vollstreckungsmodell; Inhalt des sog. Vollstreckungsmodells

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Maß der Anrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 477
  • StV 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07
    Nach Verkündung des angefochtenen Urteils hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs jedoch entschieden, dass die Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung nicht mehr im Wege des Strafabschlags, sondern nach dem sog. Vollstreckungsmodell zu gewähren ist (Beschl. vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 = NJW 2008, 860 ff.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Diese ist in der Urteilsformel auszusprechen und dort zugleich festzulegen, welcher bezifferte Teil der Gesamtstrafe zum Ausgleich der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als vollstreckt gilt (BGH - GS - NJW 2008, 860, 866).

    Dies überschreitet die Grenzen des dem Tatrichter insoweit zuzubilligenden Bewertungsspielraums und erweist sich daher als rechtsfehlerhaft; denn damit hat das Landgericht dem Angeklagten eine Strafreduzierung zugebilligt, die zu einer Verkürzung der gegebenenfalls noch zu vollstreckenden Strafe in einem Umfang führt, der nicht einmal durch eine siebenmonatige inländische Untersuchungshaft hätte erreicht werden können (vgl. § 51 Abs. 4 Satz 1 StGB; zum Maß der Kompensation nach dem Vollstreckungsmodell vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866).

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07

    Strafzumessung (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung);

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat durch Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07 - (NStZ 2007, 479) den Schuldspruch bestätigt, den Strafausspruch jedoch mit den Feststellungen aufgehoben, da das Verfahren nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt um sieben Monate in rechtsstaatswidriger Weise verzögert worden war.

    Zwar sind die festgesetzten Einzelstrafen - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. April 2007 (NStZ 2007, 479) dargelegt hat - außergewöhnlich milde.

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Damit hat es bei der Bemessung des als vollstreckt geltenden Teils der Gesamtfreiheitsstrafe die Grenzen des dem Tatrichter insoweit zustehenden Bewertungsspielraums in rechtsfehlerhafter Weise überschritten (vgl. BGH NStZ 2008, 477).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Damit hat das Landgericht der Angeklagten eine Strafreduzierung zugebilligt, die zu einer Verkürzung der gegebenenfalls noch zu vollstreckenden Strafe in einem Umfang führt, der nicht einmal durch eine viermonatige inländische Untersuchungshaft hätte erreicht werden können (vgl. § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; BGH StV 2008, 299).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Damit hat es bei der Bemessung des als vollstreckt geltenden Teils der Gesamtfreiheitsstrafen die Grenzen des dem Tatrichter insoweit zustehenden Bewertungsspielraums in rechtsfehlerhafter Weise überschritten (vgl. BGH NStZ 2008, 477).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Dieser ist jetzt - zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung - nicht die frühere "Strafzumessungslösung", sondern die "Vollstreckungslösung" zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 5 StR 80/08 und 21. Februar 2008 - 3 StR 505/07 -), für die sich der große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - = NStZ 2008, 234 = NJW 2008, 860) als sachgerechter und sowohl verfahrens- als auch materiellrechtlich systemkonformer und den vom EGMR entwickelten Kriterien völlig entsprechend entschieden hat (vgl. BGH NStZ 2008, 234 Rdnrn. 1-4).
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