Rechtsprechung
BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 257 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB
Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat; Zurverfügungstellung eines E-Bay-Accounts; Subsidiaritätsklausel); Hehlerei; Diebstahl; Bestimmung der Konkurrenzen beim Gehilfen nach dessen Handlungen - MIR - Medien Internet und Recht
EBay, Begünstigung & Hehlerei - Derjenige, der Dritten seinen eBay-Account wissentlich zur Veräußerung gestohlener Waren oder entwendeter Gegenstände zur Verfügung stellt, ist nicht ohne weiteres wegen Begünstigung strafbar, allerdings wegen Beihilfe zum Diebstahl bzw. ...
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- aufrecht.de
Strafbarkeit wegen Hehlerei durch Zurverfügungstellung eines ebay accounts
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der strafbaren Begünstigung gemäß § 257 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Konkurrenzverhältnis mehrer Beihilfehandlungen
- Judicialis
StPO § 154 a; ; StPO § ... 154 a Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 257; ; StGB § 257 Abs. 1; ; StGB § 257 Abs. 3 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 257
Begünstigung durch Zuwendung des Erlöses aus der Vortat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Überlassen eines eBay-Konto an Dritte kann Hehlerei sein
- juracontent.de , S. 4 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Überlassen eines eBay-Konto an Dritte kann Hehlerei sein
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafbarkeit durch Zurverfügungstellen eines eBay-Accounts zum Absatz von Diebesgut
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 516
- StV 2008, 520
- MMR 2008, 778 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 240
- K&R 2008, 533
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89
Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem …
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22;… Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13;… Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23). - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86
Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den …
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22;… Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13;… Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23). - BGH, 11.06.1997 - 2 StR 137/97
Versuch bei mangelnder Zueignungsabsicht auf Grund sofortiger Entledigung
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Diese im angefochtenen Urteil unterbliebene, nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingende Anordnung als Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis kann im Revisionsverfahren auch dann nachgeholt werden, wenn allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (st. Rspr.; BGHSt 5, 168, 178; BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97 m.w.N.).
- BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71
Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22;… Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13;… Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Treubruchstatbestand der Untreue
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Darauf kommt es aber an, da sich nach ständiger Rechtsprechung die Frage der Konkurrenz für jeden Tatbeteiligten selbständig nach der Anzahl seiner Tathandlungen beurteilt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1). - BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Voraussetzung wäre indes, dass der Angeklagte dabei zumindest auch in der Absicht gehandelt hätte, seinen Bruder vor der Wiederentziehung der entwendeten Gegenstände zu bewahren (BGHSt 2, 362, 364). - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Diese im angefochtenen Urteil unterbliebene, nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingende Anordnung als Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis kann im Revisionsverfahren auch dann nachgeholt werden, wenn allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (st. Rspr.; BGHSt 5, 168, 178; BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97 m.w.N.).
- BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines …
Diese Vorteile rührten indes nicht mehr unmittelbar aus der rechtswidrigen Vortat her, sondern stellten lediglich ein durch Veräußerung erzieltes, gegenüber dem ursprünglich Erlangten nicht stoffgleiches Surrogat dar, dessen Sicherung nicht vom Schutzzweck des § 257 Abs. 1 StGB erfasst ist (BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 148/08, NStZ 2008, 516; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 256/86, NStZ 1987, 22;… S/S - Stree/Hecker, StGB, 28. Aufl., § 257 Rn. 18;… Cramer in MünchKomm StGB, § 257 Rn. 11). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12
Betrug (Vortäuschung einer soliden Immobilienfinanzierung; Verhältnis zur …
Denn um "die" Vorteile der Tat handelt es sich nicht mehr, wenn dem Vortäter sich erst aus der Verwertung der Tatvorteile ergebende wirtschaftliche Werte zugewendet oder gesichert werden sollen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 148/08, NStZ 2008, 516 mwN). - OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 Hierunter ist der zielgerichtete Wille zu verstehen (BGH NJW 1953, 835; StV 1985, 505; 1993, 27; NStZ 2000, 31; 2008, 516; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320).
- OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20 Hierfür bedarf es eines zielgerichteten Willens (BGH NJW 1953, 835; StV 1985, 505; 1993, 27; NStZ 2000, 31; 2008, 516; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320).