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   BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08   

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https://dejure.org/2008,1834
BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08 (https://dejure.org/2008,1834)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2008 - 4 StR 148/08 (https://dejure.org/2008,1834)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2008 - 4 StR 148/08 (https://dejure.org/2008,1834)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB
    Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat; Zurverfügungstellung eines E-Bay-Accounts; Subsidiaritätsklausel); Hehlerei; Diebstahl; Bestimmung der Konkurrenzen beim Gehilfen nach dessen Handlungen

  • MIR - Medien Internet und Recht

    EBay, Begünstigung & Hehlerei - Derjenige, der Dritten seinen eBay-Account wissentlich zur Veräußerung gestohlener Waren oder entwendeter Gegenstände zur Verfügung stellt, ist nicht ohne weiteres wegen Begünstigung strafbar, allerdings wegen Beihilfe zum Diebstahl bzw. ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Überlassen eines eBay-Konto an Dritte kann Hehlerei sein

  • juracontent.de PDF, S. 4 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überlassen eines eBay-Konto an Dritte kann Hehlerei sein

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafbarkeit durch Zurverfügungstellen eines eBay-Accounts zum Absatz von Diebesgut

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 516
  • StV 2008, 520
  • MMR 2008, 778 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 240
  • K&R 2008, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22; Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13; Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22; Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13; Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 137/97

    Versuch bei mangelnder Zueignungsabsicht auf Grund sofortiger Entledigung

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    Diese im angefochtenen Urteil unterbliebene, nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingende Anordnung als Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis kann im Revisionsverfahren auch dann nachgeholt werden, wenn allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (st. Rspr.; BGHSt 5, 168, 178; BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71

    Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22; Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13; Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    Darauf kommt es aber an, da sich nach ständiger Rechtsprechung die Frage der Konkurrenz für jeden Tatbeteiligten selbständig nach der Anzahl seiner Tathandlungen beurteilt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    Voraussetzung wäre indes, dass der Angeklagte dabei zumindest auch in der Absicht gehandelt hätte, seinen Bruder vor der Wiederentziehung der entwendeten Gegenstände zu bewahren (BGHSt 2, 362, 364).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
    Diese im angefochtenen Urteil unterbliebene, nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingende Anordnung als Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis kann im Revisionsverfahren auch dann nachgeholt werden, wenn allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (st. Rspr.; BGHSt 5, 168, 178; BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97 m.w.N.).
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